3.892 Anwälte für Erbrecht | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
K de S Anwaltskanzlei, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Internationales Recht • Strafrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
(06.07.2022) Frau Kuss de Souza ist eine sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich sehr gut über meine Rechte informiert. Mir würden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ruprecht J. Mehring
Rechtsanwalt Ruprecht J. Mehring
Kanzlei Ruprecht J. Mehring Mehring, Solbergweg 84, 44225 Dortmund 6676.0400022139 km
Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ruprecht J. Mehring
Profil-Bild Anwalt Andrej Ketiš
Anwalt Andrej Ketiš
Anwaltskanzlei Ketiš, Janžekovič in partnerji d.o.o., Ulica Vita Kraigherja 8, Maribor 2000, Slowenien 7472.3257483916 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Anwalt Andrej Ketiš
aus 6 Bewertungen Hallo, bitte rufen Sie uns auf wathsap an (15.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Hamm
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Tobias Hamm
SEQOR Wendler Hamm Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Traubergstraße 3, 70186 Stuttgart 6932.5822234175 km
Die Zufriedenheit des Mandanten steht für mich bei der Beratung an erster Stelle
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Hamm vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 44 Bewertungen Herr Dr. Hamm überzeugt nicht nur menschlich sondern ist auch fachlich top! (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann Kristin Otto
sehr gut
Rechtsanwältin Ann Kristin Otto
Anwaltskanzlei Otto, Talstr. 2, 35745 Herborn 6772.5272421635 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ann Kristin Otto hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 28 Bewertungen Sehr kompetent und freundlich!! (22.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Winter
Rechtsanwalt Jan Winter
KOLODZIEJ WINTER KRAUSE Rechtsanwälte, Dresdner Str. 2, 01662 Meißen 7058.216415739 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Winter ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Herr Winter hat mich in der Klage gegen meinen letzten AG hervorragend vertreten. Wir hätten den Prozess sicher … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Andrea Theurer
Rechtsanwältin Dr. Andrea Theurer
Rechtsanwälte Wörlen, Ziegelmeir, Dr. Theurer, Weinmarkt 7, 86720 Nördlingen 7009.3648974979 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Theurer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina M. Lange
sehr gut
Rechtsanwältin Janina M. Lange
Kanzlei Lange, Aalesunder Straße 2, 10439 Berlin 6973.1419346004 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Janina M. Lange
aus 20 Bewertungen Frau Lange hatte mich im Bereich des Erbrechts (Pflichtanteil) erfolgreich vertreten. Ich kann sie von Herzen … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisa Dauenhauer
Rechtsanwältin Lisa Dauenhauer
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0216746374 km
Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Lisa Dauenhauer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(11.04.2024) Mit Frau Rechtsanwältin Dauenhauer hat man eine sehr kompetente und zuverlässige Rechtsanwältin an der Seite. Würde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Weissinger
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Weissinger
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Weissinger, Haselmühlweg 1, 63741 Aschaffenburg 6861.8689427328 km
Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Weissinger
aus 32 Bewertungen Sehr ausführliche Beratung im Rahmen einer Immobilienauseinandersetzung mit Miterben. (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy
Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater, Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg 7013.9838020892 km
Strafrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy
Profil-Bild Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger
sehr gut
Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger
Kanzlei Leif Peter Holderegger, Franziskanergasse 2, 73728 Esslingen am Neckar 6941.3944157433 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen Kann ich nur empfehlen. Alles sehr gut erledigt. (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Bauer-Hasslinger
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Bauer-Hasslinger
Kanzlei bei der Marienkirche, Marktstr. 13, 21423 Winsen (Luhe) 6742.3222845522 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Bauer-Hasslinger für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 23 Bewertungen Eine sehr sympathische und kompetente Beratung, Vorbereitung und Durchführung. Frau Bauer-Hasslinger betreut ihre … (09.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Wendt
Kanzlei Wendt, Sand 19, 21073 Hamburg 6724.0681803534 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Cornelia Wendt für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(31.07.2021) Gute Zusammenfassung der wesentlichen Punkte, die für mich als Mieterin eines Gewerbe Mietvertrages als problematisch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wamsler
Kanzlei Christoph Wamsler, Herzog-Otto-Str. 2b, 83278 Traunstein 7202.3148463593 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Wamsler
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Scheibner
Rechtsanwalt Holger Scheibner Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht, Markt 8, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6968.0744007855 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Holger Scheibner
(03.04.2024) Es gab bisher nur einen kurzen Termin.Freundlich und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Peter Hansen
Kanzlei Hansen - Rechtsanwalt und Mediator Hans Peter Hansen, Bankkaufmann, Ohlendorfer Str. 12, 21220 Seevetal 6733.1932551709 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans Peter Hansen gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard von Ellerts
Rechtsanwälte von Ellerts, Bahnhofstr. 17, 83278 Traunstein 7202.1438187526 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard von Ellerts ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(17.03.2021) Ich habe Herrn RA von Ellerts in einer arbeitsrechtlichen Sache beauftragt. Er hat sich umgehend mit mir in Verbindung …
Profil-Bild Rechtsanwalt William Bauer
Rechtsanwalt William Bauer
KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Hansaring 97, 50670 Köln 6673.9814036437 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt William Bauer
aus 7 Bewertungen Übernahme einer Firma: rechtlich einwandfrei und transparent beraten, kompetent, zuverlässig, gut. Immer wieder … (11.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Ander
Rechtsanwältin Ines Ander
Kanzlei Ines Ander, Grüner Graben 2, 02826 Görlitz 7147.4031407406 km
Fachanwältin für Erbrecht / Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ines Ander
(10.08.2023) Ganz schnelle Kontaktaufnahme. Sehr freundliche Empfehlung über den weiteren Fortgang.
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Esser
Rechtsanwalt Wolfgang Esser
ESSER Rechtsanwälte, Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm 7006.3508231524 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Esser
(10.05.2023) Herr Esser hat sich am selben Tag noch gemeldet. Wir bekamen sofort einen Termin. Vor allem ein sehr umgänglicher …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Kirsten Auerswald
Rechtsanwältin und Notarin Kirsten Auerswald
Kanzlei Kirsten Auerswald, Steinstr. 2, 25709 Marne 6641.984940746 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Kirsten Auerswald ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(10.05.2020) Kurz, knackig und resolut !!!
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Albers
sehr gut
Rechtsanwältin Brigitte Albers
Kanzlei für Patienten und Senioren, Morper Allee 7, 40699 Erkrath 6656.8108473981 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." (B. Brecht)
Schwerbehindertenrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Pflegerecht • Sozialversicherungsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Brigitte Albers vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 60 Bewertungen Wir haben die Hilfe von Frau RA Albers in einem GdB-Widerspruchsverfahren gegen das Landratsamt in Anspruch genommen. … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Höster
sehr gut
Anwalt Erbrecht Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf -Rechtsanwalt Frank Höster, Schloßstraße 57, 14059 Berlin 6968.9322950077 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Höster gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Herr Höster hat mich in einer etwas verfahrenen Nachlassangelegenheit sehr zielführend und vernünftig beraten. Die … (01.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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