4.732 Anwälte für Unterhalt | Seite 100

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Uhl
Rechtsanwalt Michael Uhl
Uhl Kanzlei, Güntterstr. 21, 71672 Marbach am Neckar 6927.2079602556 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Uhl
(04.06.2021) Netter Empfang und neutrale Fragen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Brandt
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Brandt
Brandt l Hoffmann Rechtsanwälte, Lange Str. 13, 96047 Bamberg 6974.9540310355 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Brandt – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
aus 36 Bewertungen Herr Brandt hat sich kurzfristig für mich Zeit genommen dar der Gerichtstermin schon zeitnah feststand darüber war ich … (24.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Obexer
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Obexer
Anwaltskanzlei Espelkamp, Breslauer Str. 32, 32339 Espelkamp 6701.4614320612 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Mediation • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Kerstin Obexer
aus 54 Bewertungen Sehr angenehmer Kontakt mit inhaltlichen relevanten Gesprächen und kurzen Telefonaten zum Ziel gekommen,alles bestens … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Alexander Fenske
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Alexander Fenske
Anwaltskanzlei Fenske, Am Edelspfad 28, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.9115245391 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Alexander Fenske bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 74 Bewertungen Fundiert und zügig (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Ott
Rechtsanwältin Susanne Ott
Kanzlei Ott, Breite Str. 41, 13187 Berlin 6972.3827786059 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Ott – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Centorbi
Rechtsanwalt Claus Centorbi
Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz 6803.7826070678 km
Bei Familien- oder Erbangelegenheiten habe ich auch stets das Menschliche im Blick!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Claus Centorbi gerne zur Verfügung
(24.07.2020) Herr Rechtsanwalt Centorbi vertritt uns seit Jahren erfolgreich in diversen Rechtsgebieten und stets gemäß der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger T. Weismantel
Rechtsanwalt Holger T. Weismantel
KANZLEI WEISMANTEL, Kaulbachstraße 1, 60594 Frankfurt am Main 6826.9011957057 km
Die Durchsetzung Ihrer Interessen hat für uns oberste Priorität.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Holger T. Weismantel im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen A big THANK YOU to Kanzlei Weismantel for taking and working hard on my case and get the best possible outcome ! Mr. … (01.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
Kanzlei Petra Schleer-Leitmayr, Luitpoldstr. 4, 86633 Neuburg an der Donau 7059.5150732586 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
(04.03.2021) siehe oben
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirja Knok
Rechtsanwältin Mirja Knok
Heberling & Kollegen, Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Obernstrasse 38-42, 28195 Bremen 6675.3572754221 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Mirja Knok
(23.02.2023) Nach schneller Terminvereinbarung zum kostenlosen Erstgespräch, erhielt ich eine sehr professionelle Rechtsberatung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer
Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pauer, Mozartstr. 24, 71691 Freiberg 6923.5979479996 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Sehr nett, hat mein Anliegen beantwortet. (24.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Plewe
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Plewe
Anwaltskanzlei Plewe, Zahnkäppeleweg 5, 79761 Waldshut-Tiengen 6937.0054981506 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Karin Plewe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 22 Bewertungen Sehr präzise und sehr gut strukturierte Darstellung des Sachverhalts. Für Laien sehr gut nachvollziehbar und … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
Rechtsanwälte Neureither Kauf Neureither Keller PartGmbB, Donaustraße 3 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.2787914454 km
Da haben Sie Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Rechtsanwalt Neureither hat den Termin vom 26.03.2024 beim Landgericht Ingolstadt zu meiner vollen Zufriedenheit … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Lukassek
Rechtsanwältin Katja Lukassek
Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Herzlia-Allee 105, 45770 Marl 6647.3327769404 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Lukassek
(14.09.2023) Sehr kompetente Beratung,jeder auch die kleinste Frage würde Ausführung geantwortet! Empfehlung wirklich wert😘
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Hornung
Kanzlei Sonja Hornung, Schloßpl. 8, 76275 Ettlingen 6873.0229433113 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Sonja Hornung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Schlünsen
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Schlünsen
Offermanns & Coll. Rechtsanwaltskanzlei, Partnerschaftsgesellschaft, Ulzburger Str. 453, 22846 Norderstedt 6711.3801197303 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Jens Schlünsen
aus 30 Bewertungen Habe mich rundum gut vertreten gefühlt. Sehr zu empfehlen (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Klitzke
Kanzlei Wolfgang Klitzke, Bergstr. 16, 78737 Fluorn-Winzeln 6913.5697134232 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Klitzke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(08.02.2023) Ich bin sehr dankbar für die doch schnelle Klärung der Rechtslage des Eigentumsrechts meines Hundes durch Herrn RA …
Profil-Bild Rechtsanwältin / Avocat Julijana Hermann
Rechtsanwältin / Avocat Julijana Hermann
Kanzlei Julijana Hermann, Böningergasse 21-25, 50321 Brühl 6677.4994694639 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin / Avocat Julijana Hermann
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Thalhofer
Rechtsanwalt Heiner Thalhofer
Kanzlei Heiner Thalhofer, Dr.-Gessler-Str. 16a, 93051 Regensburg 7098.7528572421 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heiner Thalhofer gerne zur Verfügung
(03.10.2010) nette und kompetente Beratung auch noch nach der Scheidung, Hilfestellung zur PKH
Profil-Bild Rechtsanwalt André Siebert
sehr gut
Kanzlei André Siebert, Sellhopsweg 1B, 22459 Hamburg 6712.2438277396 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt André Siebert ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 22 Bewertungen Herr Siebert hat mein Anliegen zuverlässig, sehr kompetent und erfolgreich abgewickelt. In meinem Fall ging es um eine … (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubertus Stickel
Rechtsanwalt Hubertus Stickel
Kanzlei Hubertus Stickel, Kolpingstr. 3, 59939 Olsberg 6746.0552472578 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Hubertus Stickel
(22.03.2024) Ich kann Herrn Stickel nur weiterempfehlen. Mit seiner freundlichen und kompetenten Art hat er mir sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Vogel
sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Vogel
Kanzlei vor Ort, Lothringer Str. 60, 46045 Oberhausen 6641.2661249723 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dagmar Vogel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 53 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit. (21.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oussama Al-Agi
Rechtsanwalt Oussama Al-Agi
Kanzlei AL-AGI & Partner, Bahnstraße 155, 50858 Köln 6667.8754847135 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Oussama Al-Agi
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Miriam Prinzen LL. M.
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Rechtsanwältin Dr. Miriam Prinzen LL. M.
SBS Legal Rechtsanwälte PartG, Hans-Henny-Jahnn-Weg 49, 22085 Hamburg 6719.8297467238 km
"Die rechtliche Expertise gepaart mit Empathie und dem erforderlichen Durchsetzungsvermögen kennzeichnen die Zusammenarbeit mit meinen Mandanten."
Arbeitsrecht • Mediation • Familienrecht • Wettbewerbsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Miriam Prinzen LL. M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 13 Bewertungen Lieben Dank Frau Dr. Prinzen - endlich ist die Sperrung unseres Paypalkontos wieder aufgehoben, das für unser … (01.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Kollberg
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Rechtsanwältin Kathrin Kollberg
ANWALTSHAUS Rechtsanwälte Gerle und Partner mbB, Volkhartstr. 7, 86152 Augsburg 7063.0874554672 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Kollberg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 11 Bewertungen RAin Kollberg hat in zwei Rechtsstreitigkeiten sehr konsequent, kompetent und zügig bereits langjährig bestehende … (17.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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