4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 96

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Nelte
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Nelte, Bahnhofstr. 63, 65185 Wiesbaden 6800.8354271841 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Nelte ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 17 Bewertungen Sehr professionell, zuverlässig und freundlich. Herr Nelte ist unser Vertrauensanwalt und absolut empfehlenswert. … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Buß
Rechtsanwalt Andreas Buß
Rechtsanwaltskanzlei Buß, Am Markt 2, 23966 Wismar 6786.5140624658 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Buß bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
(23.01.2024) Hat leider keine Zeit im Moment.Hat sofort auf Anfrage geantwortet
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst Jakob Weikmann
Kanzlei Ernst Jakob Weikmann, Mozartstr. 12, 87600 Kaufbeuren 7073.3745967381 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Ernst Jakob Weikmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Sehr hilfreich in der Beratung und Tipps zu weiteren vorgehweise in meinem Fall (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Lechner
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Lechner
MJH Rechtsanwälte, Fuggerstraße 14, 86830 Schwabmünchen 7065.135150109 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Lechner ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 50 Bewertungen Klare Einordnung! (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Haller
Kanzlei Hans-Joachim Haller, Brücklefeld 3, 77709 Wolfach 6896.9104227895 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Haller
Profil-Bild Rechtsanwältin, Mediatorin Monika Kirstein
sehr gut
Mediationskanzlei Monika Kirstein, Egerlandweg 2, 74653 Künzelsau 6934.526919595 km
Recht ist wichtig. Ziele auch.
Mediation • Familienrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin, Mediatorin Monika Kirstein – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 19 Bewertungen Ich habe Frau Kirstein von einer Bekannten empfohlen bekommen und bin wirklich dankbar dafür. Für mich war es wichtig … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annemarie Reimann
Rechtsanwältin Annemarie Reimann
Rechtsanwaltskanzlei Eva Radivojevic, Bischof-von-Henle-Str. 2, 93051 Regensburg 7100.1366165118 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Annemarie Reimann für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht
Kanzlei Iris Ölbracht, Pestalozzistr. 12, 59192 Bergkamen 6681.4646423674 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 10 Bewertungen Ich kann Frau Ölbracht ln jeglichen juristischen Angelegenheit unbedenklich empfehlen. Sie ist eine sehr kompetente … (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eleftheria Leptokaridou
sehr gut
Rechtsanwältin Eleftheria Leptokaridou
Eleftheria Leptokaridou Law Office, Unter den Linden 10, 10117 Berlin 6974.2598593394 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Eleftheria Leptokaridou ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 12 Bewertungen Ich möchte meine aufrichtige Zufriedenheit mit den Dienstleistungen von Frau Leptokaridou zum Ausdruck bringen. Ihre … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rojda Ersöz
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Ersöz, Utbremer Str. 127, 28217 Bremen 6673.5772381558 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Rojda Ersöz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 53 Bewertungen Bremenin en iyi Avukatlarından İlk mahkemem'de direk 3yillik oturum aldı gönül rahatlığıyla gidebilirsiniz Rojda … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Necla Bahceci
Rechtsanwältin Necla Bahceci
Schöpper & Kollegen - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Ostenhellweg 62, 44135 Dortmund 6676.7543215783 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Necla Bahceci vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Romy Kreisel
Kanzlei Romy Kreisel, Friedrich-Engels-Str. 16, 07749 Jena 6959.2789738143 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Romy Kreisel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(22.04.2024) Schnelle Rückmeldung, konkreter Tipp, kein "Fachchinesisch" - so erwartet man eine kurze Erstberatung. Kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gebhard Gras
Rechtsanwalt Gebhard Gras
Gänssle & Gras Rechtsanwälte, Alleenstr. 66, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.8418121081 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Gebhard Gras ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(16.11.2020) Sehr freundlich,sehr kompetent bin der Beratung sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Marlene Giray-Scheel
sehr gut
Rechtsanwältin Marlene Giray-Scheel
Kanzlei Königstraße, Königstr. 64, 70173 Stuttgart 6930.9486140788 km
Fachanwältin Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Marlene Giray-Scheel für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 27 Bewertungen Frau Giray -Scheel ist eine sehr Kompetente Anwältin . Mann fühlt sich bei ihr gut aufgehoben. Durch ihr freundliches … (19.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cordula Alberth
sehr gut
Rechtsanwältin Cordula Alberth
Kanzlei Cordula Alberth, Joseph-Kolb-Str. 5, 91077 Neunkirchen am Brand 7005.931640066 km
"In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten" (Albert Einstein)
Erbrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Cordula Alberth
aus 219 Bewertungen Frau Alberth hat sich sehr viel Zeit für eine ausführliche Erstberatung genommen. Alle meine Fragen wurden ausführlich … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Avvocato Dr. Nadia Tonolli
Rechtsanwältin Avvocato Dr. Nadia Tonolli
Tonolli Studio Legale, Maximilianstraße 29, 80539 München 7119.6918165484 km
Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Avvocato Dr. Nadia Tonolli bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Kanzlei Hans Ulrich Jeromin, Alte Regensburger Str. 47, 84030 Ergolding 7131.3589581919 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Bin sehr zufrieden gewesen . TOP Beratung! Empfehle weiter! (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Teubner
Rechtsanwalt Ralph Teubner
Kanzlei Teubner, Am Malzhaus 2, 95615 Marktredwitz 7041.8925095945 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralph Teubner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt René Kuball
Kanzlei René Kuball, Am Markt 17, 01623 Lommatzsch 7046.0181449319 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt René Kuball - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(03.05.2021) Als gemeinnütziger Verein haben wir Herrn RA Kuball mit der gerichtlichen Durchsetzung zweier finanzieller Forderungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Lange
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Lange
Dr. Lange & Kollegen Rechtsanwälte, Moltkestr. 36a, 77654 Offenburg 6870.0429923804 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Lange – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
aus 26 Bewertungen Herr Lange hat mir das Geld gerettet, er ist schnell und profesionell, beste Grüße aus Tschechien (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Iris Passek
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Iris Passek
Anwaltskanzlei Dr. Passek, Steinheimer Str. 32, 63450 Hanau 6839.3789358317 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Iris Passek hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 95 Bewertungen Sehr professionell, kompetent und freundlich. Meine Fragen wurde immer schnell und vollständig beantwortet. … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Wellenzohn
Rechtsanwaltskanzlei Antje Wellenzohn, Straße 42 11, 13127 Berlin 6972.5510027848 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Wellenzohn ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 5 Bewertungen Eine sehr kompetente einfühlsame Anwältin (15.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin und Notarin Sabine Seip
Rechtsanwaltskanzlei Seip, Heilbronner Straße 13, 10779 Berlin 6972.8757032934 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Fachanwältin und Notarin Sabine Seip
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wölfel
Rechtsanwalt Andreas Wölfel
Kanzlei Wölfel, Schloßweg 8, 95709 Tröstau 7031.2417539279 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Wölfel
aus 9 Bewertungen Herr Wölfel hat mich in 2 Sachverhalten vor dem Amtsgericht/Schöffengericht vertreten. Stets zuverlässig und … (04.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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