4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 101

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schmiesing
Rechtsanwältin Sabine Schmiesing
Kanzlei Schmiesing, Aachener Str. 60-62, 50674 Köln 6673.6799358148 km
Erbrecht • Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Sabine Schmiesing vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(30.05.2018) Super Anwältin
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Halfmann
Rechtsanwalt Robert Halfmann
Anwaltskanzlei Gatzke, Goerdelerstr. 66, 42651 Solingen 6670.8245688995 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Robert Halfmann im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Ich fühlte mich von Anfang bis zum Ende sicher. Alle meine Fragen (auch per Email) waren IMMER SOFORT beantwortet. … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Kaul-Gemmer
sehr gut
Rechtsanwältin Pia Kaul-Gemmer
Kanzlei Kaul-Gemmer, Ortsstr. 2a, 56379 Scheidt 6766.0736082119 km
Fachanwältin Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pia Kaul-Gemmer – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen Schwierig, da meine Situation eine längere Darstellung erforderlich machen würde (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Eckert
Kanzlei Doris Eckert, Spitalstr. 3-5, 97421 Schweinfurt 6925.965471376 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Eckert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M.
Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M.
Arteka Anwaltskanzlei, Nisbetiye Mahallesi, Gazi Güçnar Sokak, Uygur İş Merkezi Beşiktaş, 4/2, 34340, Istanbul, Türkei 8687.6781403494 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M.
aus 5 Bewertungen Bis jetzt sehr zufrieden (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Greiner
Rechtsanwältin Andrea Greiner
Kanzlei Andrea Greiner, Brüderstraße 6, 13595 Berlin 6962.5422191858 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Greiner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(21.06.2018) Meine Anfrage wurde sofort zur Kenntnis genommen und sehr schnell bearbeitet. Die Frau Greiner ist sehr kompetent und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Laux
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Laux
Kanzlei Heike Laux, Hauptstr. 131, 45219 Essen 6651.6165686023 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Laux hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Jeder Zeit erreichbar. Immer ein offenes Ohr. Vielen Dank. (01.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Lindhofer, Industriestr. 31, 82194 Gröbenzell 7104.5614658912 km
Der Mandant bzw. Mandantin steht im Mittelpunkt von ausgesuchten Mandaten. Die Kanzlei verfolgt das Prinzip des individuellen Mandats und nicht der Massenabfertigung. Wir sind immer für Sie da.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Frau Lindhofer berät mich zum Thema Antrag auf Betreuung (Demenzkranke Mutter] sehr kompetent und führt mich mit ihrer … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 48 Bewertungen Ich möchte mich herzlich bei Frau Dr. Zimmer für ihre kompetente und erfolgreiche Lösung meines Anliegens bedanken. … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Wieland
Christina Wieland Fachanwältin für Familienrecht. Fachanwältin für Arbeitsrecht. Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden, Bahnhofstr. 24-28, 73430 Aalen 6985.3440827661 km
Zielstrebig, kompetent und effektiv - mit und für meine Mandanten
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Wieland unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Frau Wieland ist eine starke, fachkompetente Anwältin auf Augenhöhe. Sie nimmt sich Zeit für ihre Mandanten, hört zu … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Wild
Rechtsanwalt Ulrich Wild
Ulrich Wild Rechtsanwalt, Breite Str. 22, 40213 Düsseldorf 6649.1685491023 km
Erfahrung – Expertise – Erfolg - – Ihr Interesse und Ihr Erfolg als Mandant ist mein persönliches Anliegen –
Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Maklerrecht • Arbeitsrecht • Markenrecht • Designrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Wild ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 7 Bewertungen Angefangen vom Erstkontakt, über die Beratung, bis hin zum finalen Ergebnis, sind wir in allen Belangen begeistert von … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Gerards
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Andreas Gerards
Rechtsanwalt I Lehrbeauftragter (FH) I Fachanwalt I Betriebswirt Dr. Andreas Gerards, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf 6649.6640697033 km
Qualifizierte Rechtsberatung - für Sie einfach auf den Punkt.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Gerards ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 29 Bewertungen Dr. Gerards hat sich quasi sofort mit mir per Email in Verbindung gesetzt. Das anschließende Telefongespräch verlief … (23.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Raimund Lieb
Rechtsanwalt und Notar Dr. Raimund Lieb
HÖCK SPIESS FACH LIEB Rechtsanwälte und Notare, Schloßgasse 14, 64807 Dieburg 6847.3372389771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Raimund Lieb bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Toralf Müller
Rechtsanwalt Toralf Müller
KMK Rechtsanwälte|Fachanwälte, Mönchstr. 7, 18439 Stralsund 6855.1576605879 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Toralf Müller
aus 8 Bewertungen Es erfolgte eine sehr gute Vertretung mit anschließender erfolgreicher Umsetzung durch Herrn RA Müller. Die … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Gebro Doganay
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Gebro Doganay
Dr. Doganay & Doganay, Biebricher Allee 163, 65203 Wiesbaden 6801.9822115615 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Gebro Doganay vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 214 Bewertungen Kann ich mit aller bestem Gewissen weiterempfehlen! Sie werden ernst genommen, und es wird sich gekümmert. Der beste … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Mittmann
Kanzlei Frank Mittmann, Goldammerweg 149, 50829 Köln 6668.5457948408 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Mittmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Seit fast 10 Jahren ist Herr Mittmann mein Anwalt. Er überzeugt durch gute Beratung, Freundlichkeit und Kompetenz. … (30.06.2020)
Profil-Bild Anwältin Vera Middendorf
Anwältin Vera Middendorf
Abogados Middendorf, Calle Amargura nº, 14, 3, 4, 07500 Manacor, Spanien 7045.3919582139 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Anwältin Vera Middendorf ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Seit vielen Jahren begleitet mich Frau Middendorf in meinen rechtlichen Belangen. Ich kann sie wärmstens empfehlen. … (15.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller
Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller
Kanzlei Frank Dieter Müller & Asoc., Avda. Diagonal, 558 - 3-2, 08008 Barcelona, Spanien 6864.7211474013 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Finger
Rechtsanwalt Matthias Finger
Wolf & Finger Rechtsanwälte, Salzmannstr. 1, 99610 Sömmerda 6917.531350614 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Finger gerne zur Verfügung
(05.08.2023) Ich bin voll zufrieden immer ein offenes Ohr und ist immer an einer Lösung bestrebt aber auch an das Sekretariat ein …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Dickenberger
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Claudia Dickenberger, Kleine Klostergasse 16, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.4347405279 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Dickenberger
aus 16 Bewertungen Ich habe mich schon öfter von Frau Dickenberger rechtlich beraten lassen. Die Rechtsberatung war immer relativ schnell … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger
Kanzlei Bernhard Schwendinger, Marktstr. 4, 6850 Dornbirn, Österreich 7044.6015067007 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(04.09.2023) Super RA. Sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Döbereiner
Rechtsanwältin Caroline Döbereiner
Wittmann & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB, Mittlere Bachstraße 29, 94315 Straubing 7137.9104127217 km
Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Caroline Döbereiner bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hofschuster
Rechtsanwalt Thomas Hofschuster
Kanzlei Thomas Hofschuster, Lochhauserstr. 8, 82178 Puchheim 7103.2414524869 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hofschuster ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(01.12.2023) Einfach perfekt So stelle ich mir einen Rechtsanwalt vor
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz-Emanuel Bosin
Rechtsanwaltskanzlei Bosin, Über dem Hainberg 2, 35781 Weilburg 6779.5854814148 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Franz-Emanuel Bosin
(15.03.2021) Herr Bosin ist ein sehr kompetenter, einfühlsamer und menschlicher Anwalt, der sich für die Klienten Zeit nimmt und an …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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