4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 98

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Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Kleinert
sehr gut
Rechtsanwältin Annett Kleinert
Rechtsanwältin Annett Kleinert, Hebbelstraße 28, 14469 Potsdam 6961.5114285571 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Annett Kleinert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 16 Bewertungen Frau Kleinert hat mich in meiner Scheidungssache vertreten. Wider Erwarten ist mein streitsüchtiger Ehemann auf unser … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
Kanzlei Volker Thiele-Salih, Bahnhofstr. 85-85a, 45879 Gelsenkirchen 6654.4576386044 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 5 Bewertungen Ein sehr engagierter Rechtsanwalt. Füttert die Mandanten mit viel Informationen. Sehr nett, immer ein Lächeln im … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Jutta Hubbauer-Wenzel
Kanzlei Jutta Hubbauer-Wenzel, Turmstraße 4, 97816 Lohr am Main 6888.058702583 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechts- und Fachanwältin Jutta Hubbauer-Wenzel
Profil-Bild Rechtsanwältin Inge Hergert
Rechtsanwältin Inge Hergert, Berliner Freiheit 14, 28327 Bremen 6680.5021170139 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Inge Hergert vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(08.06.2021) Frau Hergert ist gut erreichbar und hat mich professionell vertreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Salmansberger
Rechtsanwalt Michael Salmansberger
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Salmansberger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(27.06.2021) Das Gespräch war sehr kompetent und aufschlußreich. Alle Probleme wurden sachlich erläutert und weitere Schritte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Stöckmann
Rechtsanwalt Volker Stöckmann
Rechtsanwaltskanzlei Stöckmann, Silcherstr. 9, 70771 Leinfelden-Echterdingen 6933.6510527439 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Volker Stöckmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Eschlböck
Rechtsanwalt Franz Eschlböck
Kanzlei Franz Eschlböck, Pfarrgasse 15, 4600 Wels, Österreich 7271.2197781901 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Eschlböck vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hamann
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hamann
Ihns Hamann Biel Rechtsanwälte PartmbB, Travemünder Allee 6, 23568 Lübeck 6743.1999496015 km
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Hamann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 53 Bewertungen Herr Hamann hat uns 3 Jahre lang während unserers Pflegegradverfahrens begleitet. Vom 1. Gespräch an, über die Klage, … (22.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Zerrin Konur
sehr gut
Rechtsanwältin Zerrin Konur
Rechtsanwaltskanzlei Zerrin Konur, Kaiserstr. 11a, 69115 Heidelberg 6865.4971108509 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Zerrin Konur ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen Frau Konur ist eine ausgezeichnete Anwältin, die sich durch hervorragende Kommunikation auszeichnet. Ihre … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Nadine Ahnert
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Nadine Ahnert
Rechtsanwältin Nadine Ahnert, Albrechtstr. 131, 12165 Berlin 6973.7685376742 km
Orientierung in schwierigen Zeiten
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Nadine Ahnert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 136 Bewertungen Frau Ahnert hat sich meinem Fall mit größter Sorgfalt angenommen. So wurde ich stets in den aktuellen Schriftverkehr … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald-Richard Pons
sehr gut
Rechtsanwalt Harald-Richard Pons
Kanzlei Harald-Richard Pons, Gartenstr. 54, 64546 Mörfelden-Walldorf 6825.2900525624 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Harald-Richard Pons ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 25 Bewertungen Sehr angenehme Beratung, erhalten. (16.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M.
Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M.
Kanzlei Joachim Genge, Kreuzbergstr. 42, 10965 Berlin 6975.000802941 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(26.11.2020) Es muy seguro y agradable hablar con Herr Genge. El telefono no es un buen instrumento para la consulta, muy bajo y …
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Wollenberg
Rechtsanwältin Irene Wollenberg
Rechtsanwältin Irene Wollenberg Kanzlei Wollenberg, Gneisenaustr. 8, 40477 Düsseldorf 6648.5946312209 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Irene Wollenberg
(15.09.2022) Die Rechtsanwältin hat mir meine Meinung bestätigt, und ich werde sie weiter kontaktieren.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin J. Haas
sehr gut
Rechtsanwalt Martin J. Haas
MJH Rechtsanwälte, Werner- Haas Str. 8, 86153 Augsburg 7063.8966322098 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin J. Haas gerne zur Verfügung
aus 196 Bewertungen Kompetent, schnell und zuverlässig. (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
Amrehn & Hornek, Hauffstr. 6, 73728 Esslingen am Neckar 6941.4828709796 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
(06.04.2021) Herr Amrehn ist ein sehr engagierter und kompitenter Anwalt, der gewissenhaft an seine Aufgabe herangeht. Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwältin Corina Lange
Rechtsanwältin Corina Lange
Corina Lange (ehem. Bisani) Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg 7011.4878412385 km
Vertrauensvolle Beratung und unbürokratische Hilfe.
Erbrecht • Familienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Corina Lange
aus 5 Bewertungen Freundliche, hilfsbereite Rechtsanwältin, die sich für unsere Belange sehr engagiert hat. Die Bearbeitungsdauer war … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marén Lochau
sehr gut
Rechtsanwältin Marén Lochau
Kanzlei Marén Lochau, Sonnenallee 34, 12045 Berlin 6978.4116027151 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Marén Lochau
aus 36 Bewertungen Frau Lochau hat sich in kurzer Zeit in mein Anliegen eingearbeitet und meine Interessen erfolgreich durchgesetzt, was … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Herbert Brockmann
Rechtsanwalt Herbert Brockmann
Rechtsanwälte Reuter, Herwegh & Arndt Partnerschaft mbB, Spichernstr. 55, 50672 Köln 6673.5638266187 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Herbert Brockmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Kornmeier
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Kornmeier
Brunner, Liesenborghs & Partner PartG mbB, Stadtstraße 23, 79104 Freiburg im Breisgau 6889.9538262388 km
Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Barbara Kornmeier gerne zur Verfügung
aus 42 Bewertungen Frau Kornmeier ist juristisch immer auf dem neuesten Stand, freundliche Beratung ist Standard, und Ihre Geduld, es … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Werner
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann, Friedrichstr. 7, 45772 Marl 6648.1421827714 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Werner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 33 Bewertungen Frau Werner ist eine sehr kompetente und engagierte Anwältin. Ich habe mich in allen Bereichen bei ihr gut aufgehoben … (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Denise Klüwer
Rechtsanwältin Denise Klüwer
Kanzlei Klüwer, Kuttlerstr. 2, 91054 Erlangen 6998.5906296204 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Denise Klüwer
aus 8 Bewertungen War sehr bemüht uns weiterzuhelfen, auch wenn unser Problem sehr spezifisch und komplex ist (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kersten Wolf
Kanzlei Kersten Wolf, Fahrmannstraße 4, 97299 Zell am Main 6916.4584973756 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kersten Wolf
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Kanzlei Ortwin Sarx, Opmünder Weg 50, 59494 Soest 6713.8297706534 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
(28.05.2020) Fühlte mich super aufgehoben und verstanden. Sehr verständnisvoll und immer ein offenes Ohr auch wenn es mal vom …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Petersen
Rechtsanwaltskanzlei Susanne Petersen, Hauptstr. 5, 25899 Niebüll 6588.6217642148 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Petersen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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