4.688 Anwälte für Unterhalt | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt André Knapheide
sehr gut
Rechtsanwalt André Knapheide
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt André Knapheide
aus 57 Bewertungen Herr Knapheide ist ein sehr kompetenter Anwalt, der das Beste für seine Mandanten herausholt. Sehr zu empfehlen. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Agnes Flickinger
sehr gut
Rechtsanwältin Agnes Flickinger
advopart Anwaltskanzlei, Weißhausstr. 24, 50939 Köln 6674.6750043594 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Agnes Flickinger
aus 34 Bewertungen Ich bin zufrieden und freue mich sehr über das Büro von advopart GbR. Frau Agnes Flickinger und das team dort haben … (28.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Walter
Rechtsanwalt Thomas Walter
Rechtsanwaltskanzlei Walter & Arnstein, Ketschendorfer Straße 4, 96450 Coburg 6958.9584018215 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Walter vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(30.10.2023) Herr RA Walter ist für seine Mandanten sehr engagiert und setzt sich für die Interessen dieser ein. Ich kann Herrn RA …
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva-Maria Brechtken
Rechtsanwältin Eva-Maria Brechtken
Rechtsanwaltskanzlei Brechtken-Reddemann & Osemann, Horneburger Str. 13, 45711 Datteln 6659.6454767882 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Brechtken gerne zur Verfügung
(03.02.2024) Top Anwältin ohne ihr Hilfe ich ich es nicht geschafft sehr gute Arbeit sehr empfehlenswert die Mitarbeiter auch sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Trautwein
Rechtsanwältin Stefanie Trautwein
Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Trautwein, Luitpoldplatz 2, 94469 Deggendorf 7164.547003699 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefanie Trautwein im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
(25.04.2023) Schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Hölscher
sehr gut
Rechtsanwältin Saskia Hölscher
Weyers, Altmann & Hölscher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 21, 71332 Waiblingen 6936.5259582063 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Saskia Hölscher
aus 45 Bewertungen Frau Hölscher redet - und das ist in manchen Situation eben das wichtigste - Klartext. Durch ihre nüchterne Sicht … (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Abdulhamid Ekici
Kanzlei Abdulhamid Ekici, Wittelsbacherstr. 18, 10707 Berlin 6970.829795885 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Familienrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Abdulhamid Ekici - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Timpe
sehr gut
Rechtsanwältin Diana Timpe
Kanzlei Diana Timpe, Brandenburger Platz 6, 03046 Cottbus 7073.4315283414 km
Mit Herz und Verstand !
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Diana Timpe für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 37 Bewertungen Ich habe sofort einen Termin bekommen und wurde freundlich und kompetent beraten. Bin sehr zufrieden. Sollte ich … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina de Maizière
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kristina de Maizière, Kienitzer Straße 107, 12049 Berlin 6978.6120812509 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Kristina de Maizière ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 13 Bewertungen Ich wurde wieder sehr gut beraten (04.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Bernd Steinig
Rechtsanwalt und Notar Bernd Steinig
Kanzlei Dr. Steinig & Kollegen, Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken 6622.1107500492 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Bernd Steinig
(05.09.2023) Wurde sehr gut Beratung und bei Gericht vertreten. Mir wurden alle Eventualitäten offen gelegt und erklärt, so konnte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Richter
Kanzlei Thomas Richter, Innere Wiener Straße 60, 81667 München 7120.8140127111 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Richter
Profil-Bild Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić
sehr gut
Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić
Kanzlei Lange-Markić, Vom-Rath-Straße 9, 47051 Duisburg 6637.7443771767 km
Verteidigung ist Kampf. Ich kämpfe um Gerechtigkeit mit Engagement und Empathie.
Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić
aus 63 Bewertungen Frau Markić hat mich in einem Fall von Häuslicher Gewalt / Körperverletzung vertreten in Bezug auf meine … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Pötzsch
Rechtsanwältin Uta Pötzsch
Kanzlei Uta Pötzsch, Axel-Springer-Str. 54b, 10117 Berlin 6975.2861903561 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Uta Pötzsch
aus 7 Bewertungen Ich hatte die Hoffnung aufgegeben, einen Anwalt zu finden. Alle weigerten sich, meinen Fall zu übernehmen und hielten … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Grit Wetzig
Rechtsanwältin Grit Wetzig
Kanzlei Grit Wetzig, Bahnhofstraße 7 f, 04758 Oschatz 7027.9565902922 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Grit Wetzig im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Waitz
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Waitz
Kanzlei Jana Waitz, Anspelstrasse 50, 98544 Zella-Mehlis 6917.9435718513 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Jana Waitz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Bin sehr zufrieden (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Inken Kronenbitter
sehr gut
Rechtsanwältin Inken Kronenbitter
Pusch & Kronenbitter Bürogemeinschaft am Schelztor, Schelztorstr. 1, 73728 Esslingen am Neckar 6940.9915286189 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Inken Kronenbitter ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 16 Bewertungen Eine wirklich tolle Anwältin! Sie hat uns über Monate super begleitet und wir haben durch sie einen guten Abschluss … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Harz
Rechtsanwalt Harz, Brandestr. 3, 30519 Hannover 6770.8697314287 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Harz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
(12.11.2020) Ihr sucht ein anwalt hier ist er
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Scherret
sehr gut
Kanzlei Anette Scherret, Malchower Weg 12, 13053 Berlin 6979.0888871875 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Anette Scherret
aus 20 Bewertungen In einer (für mich) verzwickten Situation auf der Suche nach einem Rechtanwalt stieß ich auf Frau Scherret. Ein wahrer … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dominique Meissner
sehr gut
Kanzlei Dominique Meissner, Ludwigstr. 6, 63067 Offenbach am Main 6831.4760525244 km
Familienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dominique Meissner gerne zur Verfügung
aus 67 Bewertungen Frau Meissner nimmt sich Zeit und informiert umfassend. (19.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Spiza
Rechtsanwältin Birgit Spiza
MAACK Rechtsanwälte, Königswall 28, 45657 Recklinghausen 6654.8614988169 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Birgit Spiza für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Dietz-Lindner
Rechtsanwältin Angelika Dietz-Lindner
Winter & Glaser, Dietz-Lindner Rechtsanwälte, Leopoldstr. 24-26, 95615 Marktredwitz 7042.0547799928 km
Familienrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Angelika Dietz-Lindner
(14.01.2021) Gute Beratung und Aufklärung im erst Gespräch
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein
sehr gut
Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein
BÜMLEIN Rechtsanwaltskanzlei, Kurfürstendamm 157, 10709 Berlin 6970.3179652601 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein
aus 14 Bewertungen Sehr gut finde ich das schnelle Antwort auf meine Email und ausführliche Antworten. Sehr verständlich. Ganz egal ob … (22.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Weizel
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Weizel
Kanzlei am Torhaus, Königstraße 53, 25335 Elmshorn 6689.6677947641 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Weizel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 25 Bewertungen Ich wurde super beraten und aufgeklärt. Herr Weizel ist sehr kompetent und erklärt alles ruhig und verständlich. … (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Behlau
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Behlau
Rechtsanwälte und Fachanwälte Becker | Behlau | Welke, Fritz-Frey-Str. 17, 69121 Heidelberg 6862.9722700272 km
Fachanwalt Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Behlau ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 48 Bewertungen RA Behlau hat mich in allen Belangen hervorragend durch den Scheidungsprozess begleitet, hatte stets ein offenes Ohr … (11.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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