4.686 Anwälte für Unterhalt | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin und Notarin Sabine Seip
Rechtsanwaltskanzlei Seip, Heilbronner Straße 13, 10779 Berlin 6972.8757032934 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin und Notarin Sabine Seip - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Rehm
Rechtsanwalt Thomas Rehm
Sträßer Rehm Barfield, Zwickauer Str. 345, 09116 Chemnitz 7041.1755439965 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Rehm
aus 6 Bewertungen Die Vertretung bei Allem was rund um den Unfall notwendig war, hat inhaltlich korrekt und zeitlich perfekt gepasst. (04.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Heuser
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rita Heuser, Sauerbruchstr. 1, 65203 Wiesbaden 6801.9073067901 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Rita Heuser vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 25 Bewertungen Frau Heuser hat mich über ein Jahr im Scheidungsverfahren begleitet. Ich wurde von ihr kompetent vertreten und die … (02.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller
Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller
Kanzlei Frank Dieter Müller & Asoc., Avda. Diagonal, 558 - 3-2, 08008 Barcelona, Spanien 6864.7211474013 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
Heuser & Scheffler Rechtsanwälte, Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg 6716.6962879985 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
aus 14 Bewertungen Herr Heuser hat mich im Rahmen meiner Scheidung anwaltlich unterstützt. Dabei stand er mir stets mit großer Expertise … (28.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Jentzsch
Rechtsanwalt René Jentzsch
Kanzlei Jentzsch, Dresdenerstr. 5a, 04924 Bad Liebenwerda 7032.6042353007 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt René Jentzsch
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Antwort. (10.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Heppes
Rechtsanwalt Michael Heppes
Kanzlei Michael Heppes, Obere Marktstraße 1, 97688 Bad Kissingen 6907.539405677 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Michael Heppes
Profil-Bild Rechtsanwältin Diane König
sehr gut
Rechtsanwältin Diane König
König Stamm Rechtsanwälte, Zschochersche Str. 41, 04229 Leipzig 6980.5823112389 km
Arzthaftungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Medizinrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Diane König für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 41 Bewertungen Frau König hat professionelle Arbeit geleistet,sie hat schon meine REHA durchgeboxt und nun die EM Rente.Die … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Segl
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Segl
Segl Rechtsanwälte, Stethaimer Str. 28, 84034 Landshut 7131.3519076423 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sandra Segl
aus 57 Bewertungen Die Kanzlei nimmt nur Mandate an, die auch kompatibel sind mit der Spezialisierung Bei Rechtsfragen, die außerhalb … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl
sehr gut
Kanzlei Kirsten Petereit-Fredl, Worthstr. 29a, 58511 Lüdenscheid 6702.5247139312 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl
aus 97 Bewertungen Sehr schnell ein Termin bekommen,freundlich kompetent und zu empfehlen (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Elmar Jöris
sehr gut
Rechtsanwalt Elmar Jöris
Dr. Jöris & Partner, Westpromenade 10, 52525 Heinsberg 6614.9820097984 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Elmar Jöris - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen Ausführliche telefonische Info zur vorgesehenen Vertretung in aktueller Erbangelegenheit. (05.06.2023)
Profil-Bild Anwältin Dagmar Henriquez
Anwältin Dagmar Henriquez
AGROUP CONSULTING, Oceania Business Plaza, Office 49A, 1000, 507 Panama-Stadt, Panama 3464.3189006614 km
Effizienz ist der Schlüssel zu unserem Erfolg.
Migrationsrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Anwältin Dagmar Henriquez ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Ich lernte Herrn Agudelo und seine Gruppe kennen, nachdem mir mein Vermögensverwalter eines seiner … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Lang
sehr gut
Kanzlei Lang, Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken 6767.3057732892 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Lang - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 21 Bewertungen Sehr offen und hilfsbereit so eine sympathische Frau nur liebe für sie, setzt sich sehr für Gerechtigkeit ein dafür … (15.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Knauf
Rechtsanwältin Anke Knauf
Anwaltskanzlei Anke Knauf, Scherlstr. 2, 04103 Leipzig 6983.3358588088 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anke Knauf
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Hermes
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Hermes
hermes & mix, Dürener Str. 21, 42697 Solingen 6665.7061611121 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Robert Hermes ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 64 Bewertungen Herr Hermes hat kurzfristig eine Sache angenommen, bei der es um die Rückforderung einer Kaution ging. Er hat den … (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin/Abogada Marta Matkowska-Haßler
sehr gut
Rechtsanwältin/Abogada Marta Matkowska-Haßler
Kanzlei Marta Matkowska, Quellengrund 4, 51647 Gummersbach 6711.8887369904 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin/Abogada Marta Matkowska-Haßler ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 20 Bewertungen Sehr schnelle Beratung Kompetent Menschlich (13.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Schießl
Rechtsanwältin Brigitte Schießl
Kanzlei Brigitte Schießl, Anton-Bruckner-Weg 5, 92521 Schwarzenfeld 7080.3445365716 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Schießl vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Freundliche, kompetente Anwältin. Die Beratung zu einer friedlichen Einigung war sachlich und hilfreich. Jederzeit … (07.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
sehr gut
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt, Bolkerstr. 69, 40213 Düsseldorf 6648.908390359 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
aus 53 Bewertungen Ich wurde vom Sohn meiner Lebensgefährtin verbal bedroht (25.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Carsten Kleffmann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Carsten Kleffmann LL.M.
Dr. Kleffmann & Partner, Bergischer Ring 11, 58095 Hagen 6685.2067312085 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Carsten Kleffmann LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 10 Bewertungen Die Kanzlei Dr. Kleffmann hat mich herausragend beraten in einer familienrechtlichen Angelegenheit … (08.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Große-Wilde & Partner GbR, Kaiserstr. 15, 53113 Bonn 6694.9081325103 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Große-Wilde ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Thiele
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Thiele
Kranz und Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Dr.-Albert-David-Str. 1, 30938 Burgwedel 6768.5014139087 km
Fortes fortuna adiuvat!
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Thiele bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 18 Bewertungen In einem längeren Unterhaltsstreit-Verfahren habe ich mich immer bestens aufgehoben und vor Allem vertreten gefühlt. … (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wildanger
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Wildanger
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wildanger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 15 Bewertungen Sehr guter Rechtsanwalt der uns gut und ehrlich beraten hat. Würde ihn jederzeit wieder nehmen. Sagt seine ehrliche … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Christian Hemmer
Rechtsanwalt und Notar Christian Hemmer
Rechtsanwälte und Notar Kirstein & Selders (GbR), Goldbergstraße 84, 45894 Gelsenkirchen 6648.4113010645 km
Fachanwalt IT-Recht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Christian Hemmer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Stefan Schulze
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Rechtsanwaltskanzlei Schulze, Am Stockhaus 8, 36037 Fulda 6863.5216303719 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Mediator Stefan Schulze
aus 25 Bewertungen Herr Schulze ist engagiert und bringt die Problemlösungen immer „auf den Punkt“, d.h., er verzettelt sich nicht mit … (18.11.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.