4.689 Anwälte für Unterhalt | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Nicolai Strauch
sehr gut
Rechtsanwalt Nicolai Strauch
Rechtsanwaltskanzlei Strauch, Wildbader Straße 7, 68239 Mannheim 6853.1450175455 km
Ich finde Lösungen.
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Nicolai Strauch
aus 104 Bewertungen Wir waren zum ersaten Mal bei Herrn Strauch zur Rechtsberatung in Sachen Nachbarrecht und waren von der Kompetenz, der … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Iris Reifenrath-Rabe
Rechts- und Fachanwältin Iris Reifenrath-Rabe
Fachanwaltskanzlei Reifenrath-Rabe, Am Schloßgarten 7A, 38518 Gifhorn 6809.3344731131 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Iris Reifenrath-Rabe bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 9 Bewertungen Kompetente Beratung und zeitnahe Bearbeitung. (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Jakob Steinbach
Rechtsanwalt Jan Jakob Steinbach
Haibach Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Moltkestraße 14, 35390 Gießen 6800.4479527416 km
Familienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jan Jakob Steinbach für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Ich wurde im Rahmen meiner Scheidung von Herrn Haibach und Herrn Steinbach sowie dem gesamten Kanzleiteam optimal … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Sperling
Rechtsanwalt Roland Sperling
Anwaltskanzlei Roland Sperling, Rathausufer 10, 40213 Düsseldorf 6648.6275292688 km
Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Sperling bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Zuleger
sehr gut
Rechtsanwalt Walter Zuleger
Anwaltskanzlei Zuleger, Finkenweg 6, 74855 Haßmersheim 6900.0485229725 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Walter Zuleger
aus 58 Bewertungen Herr Zuleger ist ein erfahrener Anwalt, der mich durch seine hohe Fachkompetenz und seine sachliche und umsichtige … (20.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Thieme
Rechtsanwalt Christoph Thieme
Thieme Schroer Partnerschaft von Rechtsanwälten, Kronprinzenstr. 49, 40217 Düsseldorf 6649.1726101681 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Thieme ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(27.10.2019) Herr Thieme hat meine Mutter während der Scheidung fachlich und menschlich sehr kompetent begleitet. Ich würde ihn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck
Kanzlei Hans-Joachim Hackenbeck, Obere Bergstr. 27, 90607 Rückersdorf 7019.3019944515 km
Ihr Recht ist mein Ziel!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck
aus 7 Bewertungen Trotz gegenteilliger Behauptungen vom Unfall-hergang des Unfall Gegners wurde innerhalb eines Monats der … (02.03.2017)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Josef K. Zeitler
sehr gut
DR. ZEITLER Rechtsanwälte & Fachanwälte, Karl-Marx-Str. 7, 95444 Bayreuth 7013.7927937768 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Josef K. Zeitler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 59 Bewertungen Sehr gute verständliche Beratung (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Middendorf
Rechtsanwalt Matthias Middendorf
Middendorf • Dr. Breulmann, An der Stadtkirche 8, 48431 Rheine 6635.1301826908 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Middendorf
(14.02.2019) Ich gebe Rechtsanwalt Middendorf und der gesamten Kanzlei mit voller Überzeugung 5 Sterne. Ich bin in den letzten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Derya Akbal
Rechtsanwältin Derya Akbal
Anwaltskanzlei Akbal, Kaiserstraße 78, 44135 Dortmund 6677.3113582102 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Derya Akbal ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(30.11.2022) Durch Empfehlung habe ich Frau Akbal kennengelernt und empfehle sie uneingeschränkt weiter. Vorab wurde ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Olga Karimow
Rechtsanwältin Olga Karimow
Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Fricke & Partner, Hansastraße 4, 79104 Freiburg im Breisgau 6890.0647552795 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Olga Karimow ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Scheinhardt
Rechtsanwältin Verena Scheinhardt
BUDIN.rechtsanwälte GbR Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Kaiserstr. 17a, 44135 Dortmund 6676.9875777845 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Scheinhardt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(11.12.2019) Kompetente Unterstützung über ein Jahr lang in familienrechtlichen Angelegenheit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Malte Rüther
Rechtsanwalt Malte Rüther
Kanzlei Malte Rüther, Burgwall 18, 18055 Rostock 6813.9087356872 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Malte Rüther
aus 8 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Rüther hat mich sehr kompetent und vor allem leichtverständlich Rund um das Thema Ehescheidung, … (02.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Schaub
Rechtsanwältin Karin Schaub
Rechtsanwälte und Fachanwälte Schaub, Bahnhofstr. 6, 45701 Herten 6648.9490517229 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Karin Schaub - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Isabell Härer
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Isabell Härer
Grub Bahmann Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Solitudestraße 20, 71638 Ludwigsburg 6925.2333630548 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dr. Isabell Härer für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 44 Bewertungen Frau Dr. Härer hat das Verfahren äußerst kompetent und zu jeder Zeit höchstprofessionell betreut. Das erzielte … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Hillen
Rechtsanwalt Peter Hillen
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Fachanwalt Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Hillen
(20.03.2024) Ich kann nur positiv über Herrn Hillen urteilen. Er ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt und ich bin sehr zufrieden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Langer
Rechtsanwalt Bernhard Langer
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Bernhard Langer
(24.04.2024) Sehr netter und engagierter Rechtsanwalt!!! Kann ich nur weiterempfehlen!!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Rost
sehr gut
Kanzlei Jürgen Rost, Karl-Marx-Str. 35c, 15890 Eisenhüttenstadt 7068.1141861501 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Rost ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 24 Bewertungen Es wurde sich sehr schnell zurück gemeldet,die Antwort war gut erklärt und meine Frage präzise beantwortet. Super 👍 (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Heims
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Heims
Rechtsanwältin Julia Heims, Rheinallee 1, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.8293612161 km
Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Julia Heims für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 138 Bewertungen Von Anfang bis Ende der anwaltlichen Vertretung stets mehr als zufrieden. Immer eine gute Vorgehensweise und stets im … (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Zachmann
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Zachmann
Zachmann & Partner, Fritzstr. 2, 82140 Olching 7099.6441081174 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Matthias Zachmann
aus 48 Bewertungen Herr Mathias Zachmann hat mich sehr gut beraten und vertreten während der Scheidung und beim Versorgungsausgleich. Ich … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Pergola
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Pergola
Anwaltskanzlei Pergola, Wilhelmstr. 32, 76437 Rastatt 6861.3721295832 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Pergola unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 23 Bewertungen Ich war zur Erstberatung wegen meiner Scheidung bei einem anderen Anwalt mit dem ich sehr unzufrieden war. Die … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl. jur. Hülya Güze-Palta
Kanzlei Hülya Güze-Palta, Schloßstr. 32, 45899 Gelsenkirchen 6648.5039220266 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Dipl. jur. Hülya Güze-Palta
(31.08.2021) Hülya Güze-Palta ist die Anwältin Nummer eins!
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Peters
Rechtsanwältin Annette Peters
Kai Kluss Rechtsanwälte, Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 27, 97980 Bad Mergentheim 6928.4950095888 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Peters bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
(11.05.2022) Frau Peters ist sehr klar und kompetent. Wir fühlen uns sehr gut beraten und betreut. Sybille Singer und Michael Dapper
Profil-Bild Rechtsanwältin Gwendolyn Marquis
Kanzlei Gwendolyn Marquis, Münchener Str. 17c, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.1776299967 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gwendolyn Marquis gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.