4.690 Anwälte für Unterhalt | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Haselbacher
Kanzlei Knut Haselbacher, Königsstr. 10c, 70173 Stuttgart 6930.9655091601 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Knut Haselbacher ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Bonnen
Rechtsanwalt Andreas Bonnen
Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner mbB, Partnerschaftsgesellschaft, Batteriestraße 1, 41460 Neuss 6645.054779169 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Andreas Bonnen
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Kalenberg
Rechtsanwalt Georg Kalenberg
SSK Rechtsanwälte – Fachanwälte Schöndube – Kalenberg Partnerschaft mbB, Weiherstr. 10, 53359 Rheinbach 6690.7988198147 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Georg Kalenberg bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(25.04.2024) Ich war zu einer Rechtsberatung wegen Familienrecht bei Herrn Kalenberg. Ich war total begeistert wie fürsorglich er …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Handke
Rechtsanwalt Stefan Handke
Anwaltskanzlei Handke & Geerhardt, Rothenhofer Straße 5, 96472 Rödental 6962.1286944603 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Handke ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(22.10.2021) Schnelle Antwort seitens der Kanzlei
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
Rechtsanwälte Neureither Kauf Neureither Keller PartGmbB, Donaustraße 3 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.2787914454 km
Da haben Sie Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 10 Bewertungen Rechtsanwalt Neureither hat den Termin vom 26.03.2024 beim Landgericht Ingolstadt zu meiner vollen Zufriedenheit … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Dietrich
Rechtsanwältin Claudia Dietrich
Kanzlei Claudia Dietrich, August-Bebel-Str. 2, 08412 Werdau 7017.1593184876 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Dietrich
(08.12.2020) Sehr gute Aufnahme beim ersten Kontakt - man hat sich aufgehoben gefühlt - Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Hermann Hirschfelder
Rechtsanwalt und Notar Hermann Hirschfelder
HGK Rechtsanwälte & Notare, Gladbecker Str. 4, 46236 Bottrop 6642.8569426751 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Hermann Hirschfelder ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
(17.06.2022) Bis dato einmal per Telefon kommuniziert. Hr. Hirschfelder macht einen freundlichen und kompetenten Eindruck.
Profil-Bild Rechtsanwalt Gebhard Gras
Rechtsanwalt Gebhard Gras
Gänssle & Gras Rechtsanwälte, Alleenstr. 66, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.8418121081 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gebhard Gras
(16.11.2020) Sehr freundlich,sehr kompetent bin der Beratung sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Holwitt
sehr gut
Rechtsanwältin Britta Holwitt
Kanzlei Britta Holwitt, Am Barkhauser Berge 8, 33813 Oerlinghausen 6726.1560075132 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Britta Holwitt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 41 Bewertungen Nachdem ich in einer Verkehrsrechtssache meiner ersten, von meiner Rechtsschutzversicherung empfohlenen, Kanzlei das … (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Burkhardt
Kanzlei Hans Burkhardt, Meerwiesertalweg 23, 66123 Saarbrücken 6767.7982475212 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans Burkhardt gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Wir können Herr Burkhardt nur empfehlen - toller Anwalt, der sich auch Zeit für das Anliegen nimmt. Wir sind sehr … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Kiehl
Rechtsanwältin Anna Kiehl
Kanzlei HENKELFRAU, Am Hagelkreuz 9, 41564 Kaarst 6638.8854898748 km
Was mich am besten beschreibt: Es gab keine laienfreundliche Lektüre über Eheverträge, also habe ich diese einfach selbst geschrieben.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Anna Kiehl
(05.06.2024) Frau Kiehl hat mich im Rechtsstreit gegen einen Mieter vertreten. Durch ausbleibende Mietzahlungen kündigte ich meinem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Bittorf
Rechtsanwalt Thomas Bittorf
tb.legal, Löwenstraße 27, 96450 Coburg 6958.4638793062 km
Optimal beraten von Arbeitsrecht bis Zusammenveranlagung
Steuerrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Bittorf
Profil-Bild Rechtsanwältin Lilian Widra
Rechtsanwältin Lilian Widra
Lilian Widra | Robert Widra | Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Str. 112, 14467 Potsdam 6961.8291366154 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Lilian Widra hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(30.05.2023) Sehr kompetente und freundliche Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Manger
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Manger
Kanzlei Rister, Wulf & Partner, Marientorgraben 3-5, 90402 Nürnberg 7012.2536132998 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Manger bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Frau Manger hat sich stets Zeit genommen um alles zu besprechen. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Sie hat … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Theresa Biechele
sehr gut
Rechtsanwältin Theresa Biechele
Kanzlei Arning & Kollegen, Wolfratshauser Str. 240, 81479 München 7119.5573667529 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Theresa Biechele vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 18 Bewertungen Déjà, quand elle parle au téléphone, sa voix est toujours rassurante, posée, elle a toujours une réponse aux milles … (05.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Johannes-Herbert Hoffmann
Rechtsanwalt und Notar a.D. Johannes-Herbert Hoffmann
suedharzkanzlei hoffmann und kollegen, Lutherplatz 2, 37431 Bad Lauterberg im Harz 6852.0835818743 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Johannes-Herbert Hoffmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(13.05.2021) Ich wurde gut aufgenommen und man hörte mir gewissenhaft zu, so habe ich Vertrauen, dass mein Anliegen gut vertreten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Butschkau
Rechtsanwalt Uwe Butschkau
Rechtsanwalt Butschkau, Lindenallee 54, 15890 Eisenhüttenstadt 7067.5476147484 km
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht das engagierte Eintreten für die Interessen der Mandanten. Die persönliche und individuelle Betreuung ist dabei selbstverständlich.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Butschkau unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Nach einem vertrauensvollen Gespräch und der Übernahme des Mandats erfolgte eine schnelle Abwicklung meines Problems. … (02.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Merle
Rechtsanwälte Geiger & Merle, Konstanzer Str. 55, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.5007794442 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Merle - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Lieber Herr Merle, nochmals ganz lieben Dank für Ihre Verständnisvolle und äußerst Menschliche Kommunikation. Komme … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Helm
Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Helm
Anwaltskanzlei Thoma, Baade, Dr. Helm & Kollegen, Schulstr. 4b, 86551 Aichach 7072.8094759932 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Helm - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(10.06.2024) Ich bin mit der Betreuung durch Frau Dr. Helm mehr als zufrieden. Sie ist kompetent, engagiert sich über alle Maßen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Egbert Frimmel M.B.L.-HSG
Rechtsanwalt Dr. Egbert Frimmel M.B.L.-HSG
Kanzlei Egbert Frimmel, Fleischmarkt 9/4, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich 7383.6071365729 km
real people. real results.
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Egbert Frimmel M.B.L.-HSG
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Kanzlei Geistdörfer-Hoch, Frankfurter Allee 41, 10247 Berlin 6978.5781346125 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Kompetente Beratung, schnelle Rückmeldungen, übersichtliche Abwicklung. Ich kann die Kanzlei Geistdörfer-Hoch nur … (10.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler
Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler
Dotzler & Collegen, Marktplatz 38, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.9434338449 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronald Nellissen
Hübner Koch Nellissen Nie –, Schönhauser Allee 61, 10437 Berlin 6973.9828196421 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ronald Nellissen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Herr Nelissen ist ein sehr kompetenter und freundlicher Anwalt. Hört gut zu und ist schnell und korrekt. Ich würde ihn … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch
Anwaltskanzlei Dr. Prutsch & Schmidt, Aachener Str. 370, 50933 Köln 6671.6402104452 km
Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Sehr zu empfehlen, wenn man auf der Suche nach einer guten Rechtsberatung ist. Dr. Prutsch antwortet zeitnah auf die … (15.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.