4.698 Anwälte für Unterhalt | Seite 45

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Bauer
Rechtsanwalt Christian Bauer
Kanzlei Christian Bauer, Dürerstraße 7, 93051 Regensburg 7098.7302055313 km
Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Bauer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie Lingnau
sehr gut
Rechtsanwältin Marie Lingnau
Marie Lingnau Rechtsanwältin, Schillerstraße 55, 41061 Mönchengladbach 6629.6022798312 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Marie Lingnau
aus 24 Bewertungen Eine sehr engagierte und sympathische Anwältin, die für mich das beste herausgeholt hat. Ich habe meine Anwältin … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Thiemann-Werwitzke
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Thiemann-Werwitzke
Fachanwaltskanzlei Thiemann-Werwitzke, Rheinstr. 37-39, 63225 Langen (Hessen) 6832.4149968348 km
Ich verstecke mich nicht hinter juristischen Fachbegriffen und arbeite mit meinen Mandanten auf kurzen Wegen eng zusammen, denn nur gemeinsam können wir erfolgreich sein
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Cornelia Thiemann-Werwitzke
aus 78 Bewertungen Als Mandantin habe ich mich immer gut aufgehoben gefühlt, da hier hochprofessionell gearbeitet wird. Der Beistand ist … (10.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Göcken
Kanzlei Göcken, Rochusstr. 44, 40479 Düsseldorf 6649.3145924424 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Katharina Göcken
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Widra
Rechtsanwalt Robert Widra
Lilian Widra | Robert Widra | Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Str. 112, 14467 Potsdam 6961.813047862 km
Kompetenz im Familienrecht – mitten in Potsdam
Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Robert Widra
aus 7 Bewertungen Ich hatte bei Herrn Widra eine kompetente, freundliche Beratung. Es hat mich beruhigt. Es war das Erstgespräch. Wenn … (16.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Butzelar
Kanzlei Frank Butzelar, Hinterstr. 20, 49716 Meppen 6605.1164609326 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Butzelar ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(15.04.2019) Ich bin seid drei Jahre bei Herr butzler und bin in der zeit nicht ein Meter weiter gekommen im Gegenteil. man hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Stefan Schulze
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Schulze, Am Stockhaus 8, 36037 Fulda 6863.5216303719 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Stefan Schulze vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 25 Bewertungen Herr Schulze ist engagiert und bringt die Problemlösungen immer „auf den Punkt“, d.h., er verzettelt sich nicht mit … (18.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens A. Valenteijn
Kanzlei Jens A. Valenteijn, Wickerer Str. 8-10, 65439 Flörsheim am Main 6815.7077815955 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jens A. Valenteijn ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Axel Mannherz
Rechtsanwalt und Mediator Axel Mannherz
Kanzlei Mannherz, Marktstr. 14 a, 75203 Königsbach-Stein 6884.7312229948 km
Ich höre Ihnen zu und erst dann berate ich Sie.
Familienrecht • Mediation • Erbrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Mediator Axel Mannherz gerne zur Verfügung
(28.04.2023) sehr fachkundig, berät anschaulich, freundlich, menschlich, einfühlsam, verständnisvoll, nicht abgehoben
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Draheim
Rechtsanwalt Rolf Draheim
Kanzlei Rolf Draheim, Florastr. 71, 13187 Berlin 6972.3374714147 km
Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rolf Draheim
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Katrin Buhr-Bartlakowski
sehr gut
Kanzlei Buhr-Bartlakowski, Lindenstr. 19, 12621 Berlin 6986.6710989744 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Katrin Buhr-Bartlakowski ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 23 Bewertungen Es ist eine super Anwältin die immer weiß wie alles richtig verlaufen wird (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Herzog
Rechtsanwältin Nicole Herzog
Meindl, Kitzinger, Dr. Krimmel, Wunsch, Obermeier Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rennweg 119a, 84034 Landshut 7130.101727276 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Herzog ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
(14.06.2023) Während des Kaufs eines Fahrzeuges ist ein Mangel aufgetreten. Frau Herzog vertritt mich in diesem Fall. Eine überaus …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Gartz
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Gartz
Kanzlei Gartz, Mühlenstraße 12, 41236 Mönchengladbach 6631.2465115088 km
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Petra Gartz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 64 Bewertungen Frau Gartz, überzeugt nicht nur in der Rechtssache, es fehlt Ihr auch nicht an Empathie in schwierigen Situationen. … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Sommerfeld
Anwaltskanzlei Sommerfeld, In der Fuchskaule 17, 53773 Hennef (Sieg) 6705.0953805768 km
Rechtsberatung heißt auch: Prozesse vermeiden helfen! Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch für eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Sommerfeld ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 69 Bewertungen Herr Sommerfeld hat mich in einer Unterhaltsfrage sehr freundlich und verständlich beraten. Ich bin sehr zufrieden … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Rothenbucher
Hofmann & Rothenbucher Rechtsanwälte, Rathausgasse 9, 91126 Schwabach 7015.420970508 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Elke Rothenbucher
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Dörfler
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Dörfler
Rechtsanwaltskanzlei Dennis Dörfler, Wilhelmshöher Straße 162, 60389 Frankfurt am Main 6827.1091343256 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Dörfler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 38 Bewertungen Herr Dörfler hat mein Scheidungsverfahren am Familiengericht Frankfurt von Anfang an begleitet. Ich habe mich nicht … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Gerhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Gerhardt
Collegium Recht, Ostendstr. 149-151, 90482 Nürnberg 7014.1704447812 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Gerhardt
aus 105 Bewertungen Herr Gerhardt hat sich sehr für meine Mutter eingesetzt, welche durch einen Fahrradunfall im Alter von fast 80 Jahren … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Kautzsch
Rechtsanwältin Christiane Kautzsch
Kanzlei Christiane Kautzsch, Schloßstraße 28, 12163 Berlin 6973.6469493778 km
Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane Kautzsch
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Schumacher
Rechtsanwalt Uwe Schumacher
Beisenherz & Schumacher GbR, Friedrich-Ebert-Str. 10, 59425 Unna 6688.5885922181 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Uwe Schumacher
aus 6 Bewertungen Herr Schumacher ist ein sehr erfahrener Rechtsanwalt. Er regelt seit Jahren meine juristischen Angelegenheiten. Die … (18.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Kuske
Kanzlei Jens Kuske, Wilhelm-Heine-Str. 2, 39387 Oschersleben (Bode) 6874.6592387709 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Kuske
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Bastian
sehr gut
Rechtsanwältin Doreen Bastian
Rechtsanwältin Doreen Bastian, Kuno-Liesenberg-Kehre 17, 22844 Norderstedt 6710.1366392233 km
Wenn es sich um Wahrheit und Gerechtigkeit handelt, gibt es nicht die Unterscheidung zwischen kleinen und großen Problemen.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Doreen Bastian ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 56 Bewertungen Ich kann die Rechtsanwältin Doreen Bastian nur empfehlen. Sie hat alles zu unserer Befriedigung erledigt. Eine … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Witt-von Wegerer
Rechtsanwältin Beate Witt-von Wegerer
Heinz Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 5, 69115 Heidelberg 6865.4246934999 km
Fachanwältin Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Witt-von Wegerer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(29.06.2023) Eine sehr nette Person, mit der man über alle Probleme reden kann! Wurde fachlich immer sehr gut beraten und auch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Schubert M.B.A.
Rechtsanwalt Ralf Schubert M.B.A.
SCHUBERT Rechtsanwälte, Oberländer Ufer 186, 50968 Köln 6678.4116630137 km
Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Schubert M.B.A. ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Arite Welenga
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Rechtsanwältin Arite Welenga
Rechtsanwaltskanzlei Arite Welenga, Görlitzer Str. 18, 15232 Frankfurt (Oder) 7051.3328140994 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Opferhilfe
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Arite Welenga für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 23 Bewertungen Ich habe Unstimmigkeiten mit dem Versorgungsamt Frankfurt Oder und der Hauptstelle Cottbus wegen einer … (30.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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