4.688 Anwälte für Unterhalt | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Busse
Rechtsanwältin Maike Busse
Rechtsanwälte Mansfeld & Busse, Metzgerstr. 61, 52070 Aachen 6630.0820947852 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Maike Busse - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(18.04.2024) Ich habe mich bei Frau Busse gut beraten gefühlt. Die schnelle Bearbeitung wurde mit viel Sachverstand ausgeführt
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Schlecht
Rechtsanwältin Sonja Schlecht
Kanzlei Möckernkiez, Yorckstr. 26, 10965 Berlin 6975.0354888226 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Opferhilfe
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sonja Schlecht für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(31.08.2021) Nichts positiv, hat sich nicht nach mehrmaligen nachfragen geäußert warum der Kontakt zu der Anwältin unterbrochen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorwald Ruff
sehr gut
Kühn und Ruff Rechtsanwälte, Blumenstr. 27, 70182 Stuttgart 6931.8080158636 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorwald Ruff
aus 29 Bewertungen Herr RA Ruff kann ich nur weiterempfehlen. Er nimmt sich Zeit und arbeitet fachlich und professionell. Man fühlt … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marcin Byczyk
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Marcin Byczyk
Dr Marcin Byczyk & Partners, Zeylanda 3/5, 60-808 Posen, Polen 7182.3632171978 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Marcin Byczyk – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
aus 30 Bewertungen Herr Byczyk war sehr hilfreich. Leider haben wir den Betrag €4000 voraus bezahlt und Herr Jan Grzywacz tauchte nie auf. (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Vogel
sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Vogel
Kanzlei vor Ort, Lothringer Str. 60, 46045 Oberhausen 6641.2661249723 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dagmar Vogel
aus 53 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit. (21.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian L. Müller
gut
Rechtsanwalt Christian L. Müller
Müller und Kollegen, Rechtsanwälte, Pichelsdorfer Str. 92, 13595 Berlin 6962.8094142174 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian L. Müller gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Sehr angenehme Atmosphäre und angenehme Stimmung. (20.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Volker Rabaa
RVR Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart 6930.0038874487 km
Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Rabaa vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Gernot Wolter
sehr gut
Rechtsanwalt Gernot Wolter
Rechtsanwälte Scharf und Wolter PartG mbB, Eppendorfer Landstr. 8, 20249 Hamburg 6717.5677070304 km
Nichts geht über eine gute Strategie für jeden Fall.
Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Gernot Wolter ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 58 Bewertungen Nach der ersten Kontaktaufnahme mit Herrn Wolter, wurde mir zeitnah ein Erstgespräch vor Ort und alternativ … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hauke Maack
sehr gut
Rechtsanwalt Hauke Maack
MAACK Rechtsanwälte, Königswall 28, 45657 Recklinghausen 6654.8530945437 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hauke Maack
aus 37 Bewertungen Schnelle Abwicklung von Transaktionen (15.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel
Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel
Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft, Nürnberger Str. 24, 63450 Hanau 6839.7505947688 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(18.11.2021) Prima Anwältin! Wurde gekündigt. Konnte durch Gerichtsklage der Anwältin die Arbeit behalten. Die Versicherung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Overländer
Rechtsanwältin Monika Overländer
Kanzlei Overländer, Jägersfeld 6, 46569 Hünxe 6627.8071641927 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Overländer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Frau Overländer hat mich sehr professionell und taktvoll beraten (25.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Ebert
Rechtsanwältin Yvonne Ebert
Rechtsanwältin Yvonne Ebert, Erlbacher Str. 107, 08258 Markneukirchen 7040.3304035165 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Ebert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(02.05.2021) Frau Ebert hat sich viel Zeit für meine Beratung genommen und es konnten alle Fragen direkt mit Empfehlungen geklärt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Oriane Lafargue LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Oriane Lafargue LL.M.
Lafargue Rechtsanwaltskanzlei, Fellnerstraße 7-9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4580860007 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Oriane Lafargue LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Ich muss sagen nach 16 Jahre dass ich mit vielen Anwalt im Verbindung Gesetzen und kein könnte mir helfen,ich war fast … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Herb
Rechtsanwalt Frank Herb
Terstegge & Herb Rechtsanwaltspartnerschaft, Mauritz-Lindenweg 63, 48145 Münster 6664.7299750277 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Herb - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin
Hoffmann/Peschkes & Partner Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden 6800.0805569161 km
»Wer es wagt, sein Recht zu verteidigen, der hat Recht verdient.«
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Anne Stüber
Kanzlei Diana Anne Stüber, Rudolf-Breitscheidstr. 14, 16816 Neuruppin 6917.271855968 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Diana Anne Stüber unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(02.10.2023) Schneller Rückruf, sehr geduldig, sehr kompetent. Ich weiß jetzt, wie ich weiter vorgehen kann. Vielen herzlichen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Boderke
Rechtsanwältin Katja Boderke
Kanzlei Katja Boderke, Werner-Senger-Str. 19, 65549 Limburg an der Lahn 6772.6345480294 km
Familienrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Boderke
aus 9 Bewertungen Fr. Boderke hat mich sehr gut durch eine Umgangsrechtsklage geführt und war steht's für Fragen greifbar, außerdem … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Löffler
Kanzlei Andreas Löffler, Bahnhofstr. 40, 64720 Michelstadt 6869.6428930707 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Löffler
Profil-Bild Rechtsanwalt Orhan Uyar
sehr gut
Rechtsanwalt Orhan Uyar
Kanzlei am Forum, Königstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4594894772 km
Leidenschaft für Lösungen
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Orhan Uyar gerne zur Verfügung
aus 105 Bewertungen Nur zu empfehlen - geduldig, verständnisvoll, souveräne Beratung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise! (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Andrea Henke
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Andrea Henke
Steuerberater - Rechtsanwaltskanzlei Hill & Dr. Henke, Wiesenstraße 63, 46535 Dinslaken 6629.3105319222 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Henke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 149 Bewertungen Frau Dr. Henke hat uns bis zur letzten Instanz vor dem Oblandgericht in Frankfurt erfolgreich gegen ein großes … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Schneider
Kanzlei Susanne Schneider, Ferdinand-von-Schill-Str. 37, 06844 Dessau-Roßlau 6946.0157301781 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Schneider bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein
sehr gut
Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein
BÜMLEIN Rechtsanwaltskanzlei, Kurfürstendamm 157, 10709 Berlin 6970.3179652601 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Sehr gut finde ich das schnelle Antwort auf meine Email und ausführliche Antworten. Sehr verständlich. Ganz egal ob … (22.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll
Thiele, Rother & Partner GbR, Heiliger Weg 3-5, 44135 Dortmund 6676.9080038455 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll
aus 30 Bewertungen Sehr freundlicher Anwalt und Notar sowie der Mitarbeiter. Sehr gute Beratung und sehr schnelle Bearbeitung. Würde ich … (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schlindwein
Meier, Schlindwein, Markert Rechtsanwälte, Schwabentorring 12, 79098 Freiburg im Breisgau 6890.1642552515 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Schlindwein

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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