4.688 Anwälte für Unterhalt | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Eberhard Uhrich
Rechtsanwalt Eberhard Uhrich
Kanzlei Eberhard Uhrich, Kurt-Huber-Ring 5, 82256 Fürstenfeldbruck 7095.7511825037 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Eberhard Uhrich
(27.06.2022) Schneller Termin und Besprechung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gloger
Rechtsanwalt Michael Gloger
Kanzlei GLOGER legal, Hauffweg 18, 32429 Minden 6723.3116483815 km
Was RECHT ist muß auch RECHT bleiben. Ich setze IHR RECHT durch.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Gloger
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabella Sauter
Rechtsanwältin Isabella Sauter
Rechtsanwälte Pfeiffer & Kollegen, Freiheitstr. 43, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.560036198 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Isabella Sauter
aus 7 Bewertungen Unser Anliegen hat Frau Sauter in einem sehr freundlichen und aufschlussreichen Telefonat klären können. Vielen Dank (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Brüning
Kanzlei Antje Brüning, Bahnhofstraße 87, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6666.7648180138 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Brüning vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Schnelle unkomplizierte Beratung (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea C. Pischke
Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea C. Pischke
Andrea C. Pischke Rechtsanwaltskanzlei • Mediation, Bahnhofstr. 78, 63477 Maintal 6834.3873305679 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea C. Pischke
(21.04.2024) ...Super-Anwältin! Kompetent, freundlich - ein Glücksfall für jeden Mandanten!
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Bauer
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Bauer
K3S Rechtsanwälte PartmbB, Bonländer Hauptstraße 72, 70794 Filderstadt 6940.3546625865 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bernd Bauer
aus 21 Bewertungen Ich wurde im Rahmen meiner Scheidung von Herrn Bauer betreut. Er hat mir sofort das Gefühl gegeben, richtig zu sein! … (05.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhold Waber
sehr gut
Kanzlei Reinhold Waber, Reichsstr. 8, 86609 Donauwörth 7035.434388184 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhold Waber bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 23 Bewertungen Sehr freundliche, schnelle und hilfreiche Beratung. Vielen Dank Herr Waber! (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Köhler
Rechtsanwalt Ulrich Köhler
Kanzlei Ulrich Köhler, Moorweg 39, 21337 Lüneburg 6760.9906770701 km
Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Ulrich Köhler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Richartz
sehr gut
Rechtsanwältin Irina Richartz
Rechtsanwälte Richartz und Richartz, Eichholzstr. 4, 97828 Marktheidenfeld 6897.8394921123 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Irina Richartz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 28 Bewertungen Fühlte mich vom ersten Kontakt bis zur endgültigen Schadenregulierung sehr gut betreut. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Müller
Kanzlei Christian Müller, Badenstraße 6, 40883 Ratingen 6650.4586554255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Müller
aus 35 Bewertungen Ich kann Herrn Müller wirklich nur weiterempfehlen. Habe mich zu jedem Zeitpunkt von ihm bestens beraten und vertreten … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Josef Knoll
Kanzlei Knoll, Moosstr. 6, 83395 Freilassing 7223.4703394278 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Josef Knoll ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen konnte den Fall leider nicht übernehmen, weil Zulassung für Österreich erforderlich ist. (30.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Spiza
Rechtsanwältin Birgit Spiza
MAACK Rechtsanwälte, Königswall 28, 45657 Recklinghausen 6654.8614988169 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Spiza ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Linow
sehr gut
Anwaltskanzlei Linow, Dresdner Str. 58, 01640 Coswig 7066.3655596767 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Linow bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Herr RA Linow hat mir bestens geholfen und ich war in jeder Situation mit ihm zu 100% zufrieden. Danke nochmals! (25.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schenke
sehr gut
Anwaltskanzlei Schenke, Pappelallee 1, 29640 Schneverdingen 6724.8461688101 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Schenke
aus 11 Bewertungen Ich kann Frau RAin Schenke bestens weiterempfehlen. Ich hatte ein Beratung in einer Unterhaltsangelegenheit und wurde … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Edda Knipker
sehr gut
Rechtsanwältin Edda Knipker
Anwaltskanzlei Dr. Strake & Knipker, Cheruskerstr. 53, 33102 Paderborn 6744.3960808947 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Edda Knipker
aus 17 Bewertungen Besten Dank an Frau Knipker für die sehr kompetente, professionelle, freundliche und verständliche Beratung. Ich kann … (15.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Dörfler
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Dörfler
Rechtsanwaltskanzlei Dennis Dörfler, Wilhelmshöher Straße 162, 60389 Frankfurt am Main 6827.1091343256 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dennis Dörfler
aus 38 Bewertungen Herr Dörfler hat mein Scheidungsverfahren am Familiengericht Frankfurt von Anfang an begleitet. Ich habe mich nicht … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabella Stoermer
Rechtsanwältin Isabella Stoermer
Anwaltskanzlei Dr. Busch & Kollegen, Schlossergasse 4, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.0170038009 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Isabella Stoermer
(05.11.2021) Die Rechtsanwältin Stoermer hat uns alles erklärt mit viel Sachverstand das wir auch verstanden haben.
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Strasser
Kanzlei A. STRASSER, Dreifaltigkeitsplatz 16, 84028 Landshut 7131.9516406545 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Alexandra Strasser
aus 6 Bewertungen Bin der Frau Strasser sehr dankbar. Danke (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Anne Hansen
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Anne Hansen
Risto Hansen Rechtsanwälte PartmbB, Keplerstraße 5, 37085 Göttingen 6825.9040437246 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Anne Hansen
aus 16 Bewertungen Der Vertrag für den Immobilienkauf wurde zügig erstellt, ich wurde bei der Kaufabwicklung durchgängig gut beraten und … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias H. Bernds
sehr gut
KANZLEI BERNDS - Ihre Kanzlei für Familienrecht in Köln., Goltsteinstraße 28-30, 50968 Köln 6677.0838218968 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Matthias H. Bernds für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 20 Bewertungen Herr Bernds hat mich sehr gut beraten bezüglich Umgangsrecht.Mir den Vorgang was auf mich zukommen würde und wie ich … (12.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dimitar Vladimirov
Rechtsanwalt Dimitar Vladimirov
Wirtschaftskanzlei "D.Vladimirov & Kollegen"-BULGARIEN, Alexander Zhendov Str. 6, 1113 Sofia, Bulgarien 8218.8393435279 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dimitar Vladimirov
aus 6 Bewertungen Anwalt Dimitar Vladimirov hat mir sehr geholfen,Vielen dank für deine unterstützung, (18.01.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Gertrud Frommeld Mediatorin
Rechts- und Fachanwältin Gertrud Frommeld Mediatorin
Kanzlei Gertrud Frommeld, Marktplatz 26, 84149 Velden 7148.2545263802 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Erbrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechts- und Fachanwältin Gertrud Frommeld Mediatorin gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Neitzel
Rechtsanwältin Sonja Neitzel
Neitzel § Kaupp Rechtsanwälte, Hindenburgstraße 16-18, 71083 Herrenberg 6921.6157850116 km
Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Neitzel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(08.06.2021) Ich bin sehr begeistert von Frau Neitzel. Sie hat nicht nur ein sehr großes Fachwissen, sondern man merkt, dass ihr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wenske
Kanzlei Thomas Wenske, Nobelstraße 46, 88131 Lindau (Bodensee) 7035.0400015191 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Wenske
(04.07.2023) Schnelle Rückmeldung & prima telefonische Erstberatung. Vielen Dank nochmals.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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