4.688 Anwälte für Unterhalt | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anne-Kathrin Rose
sehr gut
Rechtsanwältin Anne-Kathrin Rose
Kanzlei von Rochow & Partner, Prinzregentenufer 9, 90489 Nürnberg 7012.3602886556 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Anne-Kathrin Rose
aus 11 Bewertungen Frau Rose hat mich auch in einer recht komplizierten Unterhaltsangelegenheit erstklassig vertreten. Das Gericht folgte … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Hujo
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Hujo
Kanzlei Stephanie Hujo, Karl-Liebknecht-Str. 52, 04275 Leipzig 6983.0268402253 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Hujo ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 32 Bewertungen War ich zufrieden (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren
Kanzlei Dieter Floren, Haldesdorfer Str. 133k, 22179 Hamburg 6722.5361499374 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Herr Dr. Floren ist ganz klar zu empfehlen, ich habe seine Hilfe im Arbeitsrecht in Anspruch genommen! Eine einfache … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Meltem Dayioglu
sehr gut
Rechtsanwältin Meltem Dayioglu
Kanzlei am Forstenrieder Park, Roßbacher Weg 3, 81476 München 7117.4779090071 km
"In meiner Kanzlei steht der Mensch im Mittelpunkt"
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Meltem Dayioglu gerne zur Verfügung
aus 72 Bewertungen Net und höflich detailierte Information hab ich bekommen (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
Kanzlei Martin Schultenhöfer, Overbergstr. 76, 45663 Recklinghausen 6658.3620747894 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
aus 10 Bewertungen Alle Zahlungen wurden von Herrn Schultenhöfer an mich geleistet!! (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Heumann
sehr gut
Kanzlei Chris Heumann, Im Gewerbepark C 25, 93059 Regensburg 7101.1292397565 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christopher Heumann
aus 58 Bewertungen Herr Heumann hat mich ca. 5 Jahre in einem sehr schwierigen Prozess erfolgreich begleitet (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chrysanthi Fouloglidou
sehr gut
Rechtsanwältin Chrysanthi Fouloglidou
Recht Fouloglidou, Pionierstraße 46, 40215 Düsseldorf 6650.0368692786 km
Emphatisch. Durchsetzungsstark. Kompetent.
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Chrysanthi Fouloglidou ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 73 Bewertungen Meine Erfahrungen waren durchweg positiv. Ich hatte in Frau Fouloglidou eine sehr kompetente, engagierte, menschlich … (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckehard Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Eckehard Fischer
Rechtsanwalt und Fachanwalt im Holzmarkt-Carré, Ringstr. 59, 71364 Winnenden 6939.3344133989 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Eckehard Fischer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 47 Bewertungen Ich habe von einem Rechtsanwalt zu Eckehard Fischer gewechselt, gute Entscheidung. Mein Fall wurde sehr schnell … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch
Kanzlei Dr. Anke Reisch, Schinzlgasse 3, 2500 Baden, Österreich 7416.606769405 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Windisch
sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Windisch
Rechtsanwaltskanzlei Windisch, Groß-Berliner Damm 73 C, 12487 Berlin 6985.7049058593 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dagmar Windisch
aus 44 Bewertungen Frau Windisch ist eine sehr nette und kompetente Anwältin. Sie hat mir mit Rat und Tat immer zur Seite gestanden. Ich … (29.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Eitel
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Eitel
Kanzlei von Rochow & Partner, Prinzregentenufer 9, 90489 Nürnberg 7012.3602886556 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Eitel gerne zur Verfügung
aus 36 Bewertungen Herr Eitel hat mich bei meiner Scheidung sehr kompetent und zuverlässig vertreten. Ich kann ihn nur empfehlen. Herr … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Schimanek
Rechtsanwalt Hans-Peter Schimanek
Anwaltskanzlei Schimanek, Kaiserallee 7, 76133 Karlsruhe 6867.9151440111 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Schimanek - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(02.11.2021) Herr Schimanek gibt sich Mühe u d geht immer auf meine Fragen an
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Oster
Rechtsanwalt Thomas Oster
Kanzlei Thomas Oster, Rheingaustr. 54, 65719 Hofheim am Taunus 6812.8370208097 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Oster ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Siudak
Kanzlei Sebastian Siudak, Blütenstraße 15, 4040 Linz, Österreich 7277.5832707767 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Siudak ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Müller
Kanzlei Hanna Müller, Contrescarpe 46, 28195 Bremen 6675.9317256053 km
Familienrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Hanna Müller
aus 5 Bewertungen Frau Müller hat mich vom ersten Termin an aus der Schusslinie genommen und mich einfühlsam durch mein Verfahren … (20.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Lindinger
Rechtsanwältin Ursula Lindinger
Kanzlei Ursula Lindinger, Prinz-Eugen-Str. 6, 94036 Passau 7211.6786258077 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Lindinger bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
(26.04.2021) Frau Lindinger hat mich durch meine Scheidung und vorrausgegangenem Gewaltschutzverfahren sehr gut begleitet. Fair und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Ränke
Rechtsanwältin Ines Ränke
Kanzlei Ines Ränke, Schönhauser Allee 124, 10437 Berlin 6973.9755708953 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Ränke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner
Dr. Alexander Lindner Rechtsanwalt & Abogado, Favoritenstraße 62/22, 1040 Wien, Österreich 7413.6984042727 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Internationales Wirtschaftsrecht • Familienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 37 Bewertungen Rasche und erfolgreiche Erledigung eines Schadenersatzfalles bei schadhafter Lieferung von einem Möbelhaus. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
Schmidt Rechtsanwälte, Langenstr. 24a, 18439 Stralsund 6855.597582245 km
Anders. Besser.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Frauke Nickelsen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(28.04.2023) Frau Nickelsen ist eine sehr kompetente und äußerst zuverlässige Anwältin mit einem stets freundlichen und engagierten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stanislava Wittibschlager
Rechtsanwältin Stanislava Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager, Dufourstrasse 165, 8008 Zürich, Schweiz 6971.1806514207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Stanislava Wittibschlager im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Christina Hartmann
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Christina Hartmann
Kanzlei Jana Christina Hartmann, Fellnerstr. 7-9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4580860007 km
Familienrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jana Christina Hartmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 25 Bewertungen Eine hilfreiche und schnelle Antwort innerhalb eines Tages. Super! (12.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Airi Anneli Niggl
Rechtsanwältin Airi Anneli Niggl
Kanzlei Niggl, Meierottostr. 7, 10719 Berlin 6971.8797513979 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Airi Anneli Niggl
aus 5 Bewertungen sehr gut (21.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
sehr gut
Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
Rechtsanwälte Marco Stüwe & Gordon Kirchmann, Goethestr. 11, 42489 Wülfrath 6662.134555901 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gordon Kirchmann gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Ein sehr zuverlässiger Mensch. Die telefonische Beratung war äußerst informativ, vollumfänglich und lies keine Fragen … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Betzelt
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Betzelt Rechtsanwalt, Albestr. 21, 12159 Berlin 6973.3034375546 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Betzelt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Die ausführliche Erklärung, hat uns sehr gut gefallen. (24.11.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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