4.723 Anwälte für Ehescheidung | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Helfert
sehr gut
Rechtsanwalt Helfert Kanzlei für Familienrecht, Schlosskirschenweg 26, 69124 Heidelberg 6864.4827628656 km
Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tobias Helfert
aus 90 Bewertungen Herr Helfert hat mich durch meine 3 Jahre andauernde Scheidung begleitet und mich, meiner Meinung nach, stets … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Meike Görres
sehr gut
Rechtsanwältin Meike Görres
Rechtsanwaltskanzlei Görres, Am Büscherhof 3c, 42799 Leichlingen (Rheinland) 6670.125760344 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Meike Görres vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung
aus 20 Bewertungen Hochkommunikativ und inhaltlich präzise hat Frau Görres unser Thema gelöst. Vielen Dank dafür. (18.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wohlfahrt
Rechtsanwalt Thomas Wohlfahrt
Kanzlei Franzen & Wohlfahrt, Friedrich-Ebert-Str. 9, 76571 Gaggenau 6875.1686062086 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Wohlfahrt
aus 5 Bewertungen Guter Mann ! ich hatte Herrn Wohlfahrt erstmals für die Berufungsinstanz mit der Wahrnehmung meiner Interessen vor dem … (22.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Jäger
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Jäger
GKS Rechtsanwälte, Morianstr. 3, 42103 Wuppertal 6670.1951002305 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Jäger
aus 12 Bewertungen Herr Anwalt Jäger hat zeitnah, kompetent und klar verständlich geantwortet. Ich kann ihn sehr empfehlen. (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lydia Cinar
sehr gut
Rechtsanwältin Lydia Cinar
Christopher Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lortzingstr. 7, 76437 Rastatt 6864.615075793 km
Gerechtigkeit liegt genau wie Schönheit im Auge des Betrachters.
Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Lydia Cinar - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Ehescheidung
aus 14 Bewertungen Gute Auskunft bekommen (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing
Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing
Kanzlei Schlenke Sumelka Hewing, Gronauer Straße 24, 48607 Ochtrup 6623.240253293 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Muffler
Rechtsanwalt Hermann Muffler
Kanzlei Muffler, Nußdorfer Str. 38f, 88662 Überlingen 6988.285682804 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Hermann Muffler ist Ihr Ansprechpartner für Ehescheidung
(11.05.2023) Sehr kompetent, zuverlässig und freundlich. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Michel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Michel
Kanzlei Thomas Michel, Hauptstr. 59, 01906 Burkau 7097.9226271692 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Michel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ehescheidung
aus 20 Bewertungen Erstklassige Beratung und sehr kompetente und sachgemäße Bearbeitung durch Herrn Michel führten zum erfolgreichen … (09.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irmgard Schwieren
Rechtsanwältin Irmgard Schwieren
Rechtsanwälte Schwieren & Partner, Disselhof 36, 45721 Haltern am See 6647.2704411053 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Irmgard Schwieren bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Ehescheidung
aus 7 Bewertungen Fühle mich gut beraten in einer sehr menschlichen Atmosphäre (10.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwätin Irene Kiel
Rechtsanwätin Irene Kiel
Anwaltsbüro Schoen – Kiel – Nold, Mathildenplatz 4, 64283 Darmstadt 6837.1600273126 km
Arbeitsrecht • Familienrecht
Rechtsanwältin Frau Rechtsanwätin Irene Kiel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung gerne behilflich
(12.02.2019) Sehr nett und kompetent, man fühlt sich aufgehoben und gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Richartz
sehr gut
Rechtsanwältin Irina Richartz
Rechtsanwälte Richartz und Richartz, Eichholzstr. 4, 97828 Marktheidenfeld 6897.8394921123 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Irina Richartz gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Fühlte mich vom ersten Kontakt bis zur endgültigen Schadenregulierung sehr gut betreut. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger
Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger
Deisinger & Deisinger Rechtsanwälte, Marlistraße 42, 23566 Lübeck 6744.5002500797 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Ehescheidung
aus 8 Bewertungen Freundlich, Kompetent und Ehrlich alles was man bei einem Anwalt brauch. Können wir nur weiter Empfehlen. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Pankow
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Pankow
Rechtsanwaltskanzlei Anja Pankow, Blumenauer Straße 44, 09526 Olbernhau 7077.9001300607 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Anja Pankow
aus 28 Bewertungen Frau Pankow half mir Anfang 2023 in Form einer Rechtsberatung im Streit mit meinem Arbeitgeber und stärkte mir … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Jankowiak
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Katrin Jankowiak
(28.06.2022) alles in Ordnung
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Dahlenburg
Rechtsanwaltskanzlei Dahlenburg, Segeberger Landstraße 81, 24145 Kiel 6690.6500777446 km
Familienrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Dahlenburg ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Alma Akkoc
sehr gut
Rechtsanwältin Alma Akkoc
Kanzlei Alma Akkoc, Christstraße 29 a, 14059 Berlin 6968.4998138354 km
“Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, der hat schon verloren.”
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Alma Akkoc - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ehescheidung
aus 31 Bewertungen sehr gute Kommunikation,Informationen und Beratung (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Johannes-Herbert Hoffmann
Rechtsanwalt und Notar Johannes-Herbert Hoffmann
suedharzkanzlei hoffmann und kollegen, Lutherplatz 2, 37431 Bad Lauterberg im Harz 6852.0835818743 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Johannes-Herbert Hoffmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Ehescheidung
(13.05.2021) Ich wurde gut aufgenommen und man hörte mir gewissenhaft zu, so habe ich Vertrauen, dass mein Anliegen gut vertreten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Dzikonski
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Dzikonski
Anwaltskanzlei Julia Dzikonski, Kölner Straße 38, 41812 Erkelenz 6628.3204863208 km
Scheidung ohne Drama - Rechtsberatung ist Vertrauenssache
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Dzikonski gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Sehr sympathische und hilfsbereite Anwältin, hat uns schon beim ersten Telefonat gute Tipps gegeben. Wir werden … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Schmitz-Berg
Rechtsanwalt Simon Schmitz-Berg
BORGELT & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Taubenstr. 22, 40479 Düsseldorf 6649.0159697965 km
Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Simon Schmitz-Berg
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Kirsten Nießen
Rechtsanwältin Dr. Kirsten Nießen
Rechtsanwaltskanzlei Haenisch, Dr. Nießen & Haenisch, Marktplatz 22, 85567 Grafing bei München 7149.3168200769 km
Fachanwältin Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Kirsten Nießen – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Feldhahn-Höger
Kanzlei Ursula Feldhahn-Höger, Austr. 8, 83627 Warngau 7147.1290306429 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Feldhahn-Höger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ehescheidung
(11.03.2021) Bin voll zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
Rechtsanwälte Minor und Thomas, Bahnhofstraße 32, 27749 Delmenhorst 6666.4366921506 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas ist Ihr Ansprechpartner für Ehescheidung
(26.04.2018) Frau Thomas hat mich in allen Fragen super aufgeklärt und die Angelegenheit sehr professionell und engagiert …
Profil-Bild Rechtsanwalt Veit Wolpert
Rechtsanwalt Veit Wolpert
Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt, Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8235433496 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Veit Wolpert vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Losse
Rechtsanwältin Regina Losse
Rechtsanwälte Losse & Schmitt, Im Trinnel 13, 56727 Mayen 6723.7276240998 km
Familienrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Losse hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
(08.07.2022) Unser Erstgespräch war ein sehr verständnisvolles und kompetentes Gespräch.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehescheidung

Fragen und Antworten

  • Ehescheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehescheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehescheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ehescheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehescheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Ehescheidung ist die rechtskräftige Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung, dem sog. Scheidungsurteil, das seit 2009 als Scheidungsbeschluss ergeht. Wegen bereits vor der Eheschließung vorliegender Umstände ist Verheirateten – ebenfalls nur mittels Entscheidung eines Richters – anstelle der Scheidung die Aufhebung der Ehe möglich. Die Folgen der Aufhebung richten sich dabei in bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Ehescheidung. Trotz identischer Bezeichnung ist die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht mit der Aufhebung einer Ehe gleichzusetzen. Ablauf und Folgen entsprechen vielmehr denen der Scheidung.

Ohne Ehescheidung oder Aufhebung endet eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft sonst nur mit dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners. Denn gem. § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen.

Was setzt eine Scheidung voraus?

Wer sich scheiden lassen will, kann das nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsvoraussetzungen. Einer Eheverfehlung und Schuld an einer kaputten Ehe bedarf es seit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Jahr 1977 allerdings nicht mehr. Ein Fremdgehen, gar ein uneheliches Kind bzw. ein sog. Kuckuckskind, eine Körperverletzung seitens des Partners oder ein vergleichbares Fehlverhalten ist somit keine notwendige Scheidungsvoraussetzung mehr. Häusliche Gewalt und andere Härtefälle können sich allerdings auf die Dauer einer Scheidung auswirken. Im Grundsatz muss zur Ehescheidung die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich zerrüttet sein.

Die dauerhaft gescheiterte Ehe ist dabei der einzig anerkannte Scheidungsgrund. Die Zuständigkeit für Scheidungen liegt beim Familiengericht, einer Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings reicht es nicht aus, dass Noch-Verheiratete, dem Gericht erklären, dass ihre Ehe gescheitert sei. Grundsätzlich verlangt das Familienrecht vom Scheidungsrichter, dass er erforscht, inwieweit die Ehe gestört ist und die Partner möglicherweise wieder zueinanderfinden. Davon abgesehen vermutet das BGB in den folgenden beiden Fällen das Scheitern der Ehe ohne eine weitergehende Prüfung:

  • Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt. Beide Ehegatten haben die Scheidung beantragt oder ein Ehegatte hat dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt.
  • Die Ehegatten leben ohne die weiteren Voraussetzungen seit drei Jahren getrennt. Dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen möglich.

Eine derart zerbrochene Ehe schließt mutmaßlich aus, dass sich die Ehepartner wieder versöhnen und mehr als nur eine vorübergehende Ehekrise vorliegt. Das Scheidungsgericht ist daran gebunden. Leben die Eheleute dabei für kurze Zeit wieder zusammen, beginnt der jeweils genannte Trennungszeitraum nicht von neuem.

Mit Getrenntleben meint das Familienrecht das Ende der häuslichen Gemeinschaft, deren Fortsetzung mindestens ein Partner verweigert. Trotz des Wortlauts können die Ehepartner weiter in derselben Wohnung leben, führen fortan aber getrennte Haushalte. Sie teilen sozusagen nicht mehr Tisch und Bett wie in einer funktionierenden Ehe sonst üblich. Anstatt der ehelichen Lebensgemeinschaft führen die Verheirateten ihre eigenen Leben. Mittels Vertrag in Form einer sog. Trennungsvereinbarung können sie in dieser Zeit bereits die unmittelbaren Folgen ihrer Trennung regeln. Regelmäßige Inhalte einer Trennungsvereinbarung betreffen die Nutzung gemeinsamer Gegenstände – wie insbesondere eine gemeinsame Eigentumswohnung bzw. ein gemeinsames Haus oder das gemeinsame Auto –, bei einer Mietwohnung die Zahlung der Miete, die Regelung des Aufenthalts gemeinsamer Kinder und den zu zahlendem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt. Das Abschließen einer Trennungsvereinbarung muss nicht zwangsläufig zur Ehescheidung führen. Sie kann die Scheidung durch die vorweggenommene Regelung entscheidender Fragen aber wesentlich erleichtern.

Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?

Im Ausnahmefall ist eine „schnelle Scheidung“ ohne Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres möglich. Dazu müssen in der Person des anderen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte für den die sofortige Scheidung beantragenden Partner bedeutet. Der sich auf einen Härtefall berufende Partner muss die Gründe dafür darlegen. Eine Härtefall-Scheidung verlangt dabei mehr als den üblichen mit einer Scheidung einhergehenden Ehestreit. Ein weiter miteinander verheiratet sein kann z.B. in folgenden Fällen unzumutbar sein:

  • Körperverletzung durch den Partner auch von Familienmitgliedern,
  • Drohungen mit erheblicher Gewalt bis hin zum Mord,
  • dauerhafter Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung.

Ehebruch ist dagegen per se kein Härtegrund und bedarf weiterer ihn erschwerender Umstände, um eine Blitzscheidung zu rechtfertigen. Dass der Partner einen nur noch lieblos behandelt, stellt hingegen keine besondere Härte dar.

Eine weitere Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs mindestens drei Monaten verstrichen sein müssen. Zudem müssen beide Partner übereinstimmend die Abtrennung beantragen und am Versorgungsausgleich mitgewirkt haben. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht wegen einer umfangreichen Kontenklärung keinen zeitnahen Scheidungstermin anberaumen kann.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht schriftlich beantragen. Den Scheidungsantrag stellt und entwirft in der Regel ein Anwalt nach vorheriger Beratung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wer die Scheidung einreichen will, bedarf stets eines Anwalts – auch bei kurzer Ehe oder bei einer Scheidung im Einklang. Dass ein Rechtsanwalt zur Scheidung notwendig ist, liegt an den bei Auflösung einer Ehe regelmäßig zu klärenden rechtlichen Fragen zu:

  • Zugewinnausgleich,
  • Unterhalt,
  • Elterliches Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrats.

Den Scheidungsantrag stellt das Gericht dem anderen Partner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Haben beide Ehepartner die Scheidungsfragen im Vorfeld geklärt und herrscht darüber Einvernehmen, muss der andere dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Er bedarf dazu nicht zwingend eines eigenen Rechtsbeistands. Die Rede ist dann oft von einem „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Jedoch täuscht diese Bezeichnung darüber hinweg, dass ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Nur dieser ist er auch verpflichtet. Dessen muss sich besonders der nicht anwaltlich vertretene Partner bewusst sein. Im Zweifel ist daher in Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen ein eigener Scheidungsanwalt anzuraten. Dieser ist insbesondere zum Stellen eigener Anträge erforderlich.

Als nächstes erhalten die Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10-Fragebogen). Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer Ehe von mehr als drei Jahren Dauer zwingend durchzuführen. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag eines Ehegatten. Es geht dabei um die Aufteilung im Laufe der Ehe erworbener Rechte in puncto Altersvorsorge. Immer umfasst sind Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension sowie ggf. Ansprüche aus einer berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – Stichworte Betriebsrente, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die Eheleute können sich über den Ausgleich auch abweichend verständigen.

Zur Kontrolle erhält ein Partner den Fragebogen des jeweils anderen. Zudem wird das Rentenkonto geklärt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Familiengericht die Höhe des Versorgungsausgleichs. Im Anschluss an dieses schriftliche Verfahren erfolgt die Ladung zum Scheidungstermin. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Ehegatten müssen vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Es kommt zur Anhörung. Besitzt zumindest einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit muss die Scheidung eventuell nach ausländischem Recht erfolgen. Ist das nicht der Fall prüft der Familienrichter das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und stellt die Frage, ob die Ehepartner die Scheidung wollen. Danach spricht er die Scheidung durch Urteil aus. Regelmäßig werden auch die weiteren Scheidungsfolgen wie den wegen meist vorliegender Gütertrennung auszugleichenden Zugewinn, die Unterhaltsberechnung, Sorgerecht und Hausrat verhandelt. Dabei kann ein bereits bestehender Ehevertrag zu berücksichtigen sein. Alternativ können die Partner einen solchen aber auch noch in Form einer Scheidungsvereinbarung schließen und die Scheidungsfolgen darin einvernehmlich regeln. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Gericht die streitigen Fragen klären.

Einige Wochen nach der mündlichen Verkündung erhalten die Geschiedenen den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung kann jeder Partner über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel dagegen einlegen, sofern darauf nicht bereits verzichtet wurde. Andernfalls wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Scheidung rechtlich aus?

Die Scheidung löst das verbindende Eheband auf. Durch die grundsätzliche Annahme einer Ehe auf Lebenszeit bleibt eine vorzeitige Trennung nicht folgenlos. Im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und erworbene Anwartschaften werden ausgeglichen. Kann ein Ehepartner seinen Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiter.

Daneben wirkt sich die Scheidung auch auf eine mögliche Erbschaft aus. Bereits mit Stellung des Scheidungsantrags verliert der andere Partner sein gesetzliches Ehegattenerbrecht, sollte der Partner, der die Scheidung beantragt hat, versterben. In Vertrauen auf den Bestand der Ehe getroffene Verfügungen wie etwa durch Testament verlieren ihre Wirkung.

Eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung entfällt trotz bestehender Ehe, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, im Jahr nach ihrer Trennung. Andererseits können sich Geschiedene auch noch im Scheidungsjahr bei ihrer Steuer zusammen veranlagen lassen, sofern sie in diesem noch zusammen lebten. Im Folgejahr entfällt aber auch hier die Zusammenveranlagung.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung? 

Die Mindesthöhe der Scheidungskosten hängt zum einen vom Streitwert ab, nach dem sich wiederum Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Der Streitwert für das Scheidungsverfahren ergibt sich dabei durch Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens beider Partner mit 3. Vorhandenes Vermögen kann den Streitwert erhöhen, Rückzahlungen für einen Kredit können ihn um ein entsprechend gekürztes Einkommen senken. Solche Anpassungen hängen jedoch von der Praxis des jeweiligen Familiengerichts ab. Für die Streitwertermittlung des Versorgungsausgleichsverfahrens werden zudem vom dreifachen Betrag des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens wiederum 10 Prozent pro zu zahlendem Anrecht – also pro gesetzlichem Rentenanspruch, Riester-Vertrag, Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – veranschlagt.

Des Weiteren entscheidet über das Ausmaß der Scheidungskosten der Umstand einer mit nur einem Rechtsanwalt möglichen Scheidung im Einvernehmen oder einer Scheidung im Streit, bei der auch der andere Partner einen ihn vertretenden Rechtsanwalt benötigt. Grundsätzlich trägt dabei jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Scheidungskosten sind jedoch möglich. Im Übrigen gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, die in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird. Die notwendigen Kosten für Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren lassen sich zudem von der Einkommensteuer absetzen, wenn geschiedene Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Nicht zuletzt können private Versorgungswerke und Versicherungen durch den Versorgungsausgleich verursachte Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

(GUE)

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