4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 155

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Profil-Bild Rechtsanwältin Adelheid Mirwald
Kanzlei Mirwald, Leopoldstr. 19, 80802 München 7118.6425858756 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Adelheid Mirwald bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(11.10.2021) Sehr gute, kompetent, sehr unterstützend!!! grosser Respekt!!!!!!!!!!!!!!!!!
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski
Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski
Kanzlei Michael Dembski, Am Hulsberg 8, 28205 Bremen 6677.9547689079 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Seit 30 Jahren ist Michael Dembski unser Rechtsanwalt und Notar wir waren immer sehr zufrieden (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christin Böse
Rechtsanwältin Christin Böse
Kanzlei Christin Böse, Hummerich 13, 53859 Niederkassel 6689.897605153 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Christin Böse
aus 6 Bewertungen Frau Böse hat mich gut informiert über mein Anliegen. Vielen Dank (19.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Steffen
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Steffen
Kanzlei Schwartz-Uppendieck & Hölck, Möllner Landstr. 12, 22111 Hamburg 6727.1252484122 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Steffen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 13 Bewertungen Ich fand gut, das ich so schnell eine Antwort bekommen habe. Da ist man erstmal etwas beruhigter. Etwas … (02.06.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Kiwitt
sehr gut
Kanzlei Kiwitt, Voedestr. 5, 44866 Bochum 6657.8427159996 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anne Kiwitt
aus 16 Bewertungen schnell geantwortet (13.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Jeuschede
Rechtsanwältin Elena Jeuschede
Kanzlei Jeuschede, Jakobitor 2, 59494 Soest 6712.2691128679 km
Anwaltskanzlei & Mediationspraxis für Familienrecht in Soest
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Elena Jeuschede bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Beukenberg
sehr gut
Rechtsanwältin Jutta Beukenberg
Beukenberg Rechtsanwälte, Uhlemeyerstr. 13, 30175 Hannover 6768.4835545004 km
Für mich stehen neben fundierten Rechtskenntnissen sowohl menschliche Kompetenz als auch die notwendige Klarheit gegenüber dem/der Prozessgegner/in im Vordergrund.
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Beukenberg vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 25 Bewertungen Die Anwältin hat mich sehr gut beraten und dann auch noch die Verhandlung für mich entschieden. Würde ich auf jeden … (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Heins
Rechtsanwalt Matthias Heins
Heins & Rastätter, Marktstr. 54, 71364 Winnenden 6939.6188623394 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Heins
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Ruhland-Führer
Rechtsanwältin Antje Ruhland-Führer
Kanzlei Ruhland-Führer, Hauptstr. 23, 01987 Schwarzheide 7064.2819125704 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Antje Ruhland-Führer
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Klatt
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Klatt
Kanzlei Michael Klatt, Elisabethstr. 2, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.5134546931 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Klatt gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Herr Klatt hat mich innerhalb einer Trennung vertreten, in der er sich voll für mich eingesetzt hat. Das Backoffice … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Vasiliadis
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Vasiliadis
Kollegium VÖLKER Rechtsanwälte, Kaiserstr. 55, 72764 Reutlingen 6949.4169660128 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Vasiliadis hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Wir wurden sehr freundlich und kompetent beraten. Die Abwicklung der Angelegenheit wurde von Herr Vasiliadis zügig … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Leonarda Falk
sehr gut
Anwaltskanzlei Falk, Goethering 3, 49074 Osnabrück 6672.3031608473 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Leonarda Falk
aus 13 Bewertungen Ich bin mit Frau Falk sehr zufrieden und würde sie jeden weiter empfehlen. Sie macht echt sehr gut beantwortet E … (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Josef Schirra
Kanzlei Josef Schirra, Trierer Str. 3, 66822 Lebach 6752.4707629456 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Josef Schirra ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
(15.03.2024) Sehr kompetenter Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Ullmann
Rechtsanwalt Bernhard Ullmann
Ullmann & Rapp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Von-der-Tann-Straße 41, 86159 Augsburg 7063.7649511661 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Ullmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Repp
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Repp
Rechtsanwaltskanzlei Repp, Hardbergstr. 3, 76437 Rastatt 6865.8228499311 km
Unterschätze niemals einen freundlichen Anwalt!
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Repp
aus 25 Bewertungen Wir haben mit Herr Repp in den Bereichen IT-Recht und Medien-Recht den richtigen Partner in allen Fragen. Vielen Dank … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Groeneveld
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Groeneveld
BRP RENAUD, Königstr. 28, 70173 Stuttgart 6930.9500108361 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Anja Groeneveld – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 83 Bewertungen Bringt Ruhe in die Situation, flexibel, schlichtend, kämpft mir fairen Argumenten und Mitteln (02.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Hölzer
Rechtsanwalt Martin Hölzer
Bender & Kollegen, Kantstr. 8, 76137 Karlsruhe 6869.1521763121 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Hölzer
(05.06.2020) Herr Hölzer ist konsequent, kompetent und hat ein sehr gutes Fachwissen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Weizel
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Weizel
Kanzlei am Torhaus, Königstraße 53, 25335 Elmshorn 6689.6677947641 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Weizel gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Eine wunderbare Kombination aus Fachkompetenz, Empathie und Engagement! Von Herzen besten Dank! (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Weyer
Kanzlei Klaus Weyer & Petra Weyer, Kaiserstr. 63, 63065 Offenbach am Main 6831.2879951729 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Weyer im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
(13.09.2022) Sie war sehr hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Muffler
Rechtsanwalt Hermann Muffler
Kanzlei Muffler, Nußdorfer Str. 38f, 88662 Überlingen 6988.285682804 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Hermann Muffler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(11.05.2023) Sehr kompetent, zuverlässig und freundlich. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Busse
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Busse
Kanzlei Nicole Busse, Tilsiter Str. 17, 31303 Burgdorf 6776.4383380549 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nicole Busse - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 30 Bewertungen Frau Busse hat mir alle im Zusammenhang mit einer Ehescheidung relevanten Themen ausführlich, ruhig und sachlich … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Kirchner
Rechtsanwältin Michaela Kirchner
Kanzlei Kirchner, Rathausplatz 4, 65439 Flörsheim am Main 6815.7845260334 km
"Recht haben und Recht bekommen." Persönliche, schnelle und kompetente Rechtsberatung - dafür stehe ich ein.
Familienrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Michaela Kirchner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Frau Kirchner hat mir geholfen, meine Rechte in Bezug auf eine Presseveröffentlichung wahrzunehmen. Sie hat sich fix … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Wetzel
Gottschalkson Wetzel, Puschkinallee 3, 14469 Potsdam 6961.2058055569 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Wetzel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Gräfin v. Roedern
Rechtsanwältin Anette Gräfin v. Roedern
Lichtenstern & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Eichteilstr. 19, 86899 Landsberg am Lech 7082.999915607 km
Erbrecht • Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Anette Gräfin v. Roedern

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.