511 Anwälte für Prozesskosten | Seite 22

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Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Holtz-Erhart
sehr gut
Rechtsanwältin Saskia Holtz-Erhart
Walber, Holtz & Partner GbR, Yorckstraße 1, 47800 Krefeld 6631.643208597 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Prozesskosten unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Saskia Holtz-Erhart
aus 18 Bewertungen Frau Holtz-Erhart hat mich sehr eingehend, verständlich, absolut professionell aber auch empathisch beraten und auch … (30.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Unzicker Rechtsanwälte PartGmbB, Karolinenstraße 4, 80538 München 7119.8633316061 km
Wer nicht gewinnen will, hat schon verloren.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Prozesskosten
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Göbe
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Göbe
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Göbe, Sickingenstrasse 7, 10553 Berlin 6969.6642536827 km
Soziales Recht für Jedermann - seit 2011 in Berlin und bundesweit.
Sozialrecht • VerwaltungsrechtÖffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Göbe vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Prozesskosten
aus 173 Bewertungen Herr Göbe rief mich an und ließ sich den Sachverhalt genau schildern. Dann schlug eine gut abgestimmte Strategie vor. … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gerda Staude
Rechtsanwältin Gerda Staude
Kanzlei Gerda Staude, Friedenstr. 18, 97638 Mellrichstadt 6908.7949393536 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Gerda Staude - Ihr juristischer Beistand im Bereich Prozesskosten
aus 9 Bewertungen Kostenfreie Rechtsberatung für Geschädigte der Hochwasserkatastrophe. Danke für diese unkomplizierte Hilfe! (12.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M.
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Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth, LL.M., Jungfernstieg 50, 20354 Hamburg 6719.6146709008 km
Hartnäckig in der Sache, umsichtig in der Vorgehensweise.
Umweltrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Prozesskosten bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M.
aus 60 Bewertungen Äußerst kompetente Beratung und Vertretung gegenüber der Jagdbehörde mit positiver Bescheidung der Befriedung meines … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmina Hamdi
Rechtsanwältin Jasmina Hamdi
J I H Rechtsanwaltskanzlei, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin 6971.6649703213 km
Ich helfe Mietern, Vermietern und Eigentümern von Grundstücken sowie Eigentumswohnungen Ihre Rechte durchzusetzen, um einen Gerichtsprozess zu vermeiden oder zu gewinnen.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jasmina Hamdi ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Prozesskosten
aus 9 Bewertungen Ich habe mit Rechtsanwältin Jasmin Hamdi ausnahmslos gute Erfahrung gemacht. Sehr kompetent, freundlich und motiviert. … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
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Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
TREWIUS Rechtsanwälte, Ulmer Str. 127, 73054 Eislingen/Fils 6970.439628514 km
Sie haben ein Problem? Wir helfen! Versicherung zahlt nicht, Nachlassabwicklung, SCHUFA, Anwaltsfehler
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Anwaltshaftung • Maklerrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Prozesskosten steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier gerne zur Verfügung
aus 139 Bewertungen Ich kann Herrn Rechtsanwalt Wahlenmaier uneingeschränkt weiterempfehlen. Dank seiner professionellen Unterstützung … (25.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Prozesskosten

Fragen und Antworten

  • Prozesskosten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Prozesskosten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Prozesskosten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Prozesskosten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Prozesskosten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Prozesskosten sind die Kosten, die bei der Durchführung eines Gerichtsverfahrens entstehen. Die Prozesskosten setzen sich überwiegend aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Unter Umständen können noch weitere Ausgaben zu den Prozesskosten gerechnet werden. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Sachverständiger mit der Erstellung eines - für die Vorbereitung des Verfahrens erforderlichen - Gutachtens beauftragt wurde; beispielhaft zu nennen ist in diesem Zusammenhang ein medizinisches Gutachten. Stellt der Gutachter einen Behandlungsfehler oder Diagnosefehler fest, führt das unter Umständen zur sog. Arzthaftung.

Die Kosten eines Prozesses vor den ordentlichen Gerichten

Zumindest bei den ordentlichen Gerichten - also Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof - muss grundsätzlich der im Rechtsstreit Unterlegene die gesamten Prozesskosten, und damit auch die Anwaltsgebühren des Gegners, übernehmen. Bei nur teilweisem Obsiegen werden die Prozesskosten geteilt. Nicht selten erhält daher z. B. der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall nur 50 % seines Schadens - egal ob Personenschaden, Vermögensschaden oder Sachschaden - ersetzt, weil ihm selbst ein Mitverschulden am Unfall anzurechnen ist. Das ist unter anderem der Fall, wenn er einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat oder ihm Geschwindigkeitsüberschreitung oder Fahruntüchtigkeit wegen der Einnahme von Drogen oder Alkohol nachgewiesen werden konnte.

Wer die Prozesskosten bei z. B. einem Zivilprozess zu übernehmen hat, ist in den §§ 91 ff. ZPO - Zivilprozessordnung - geregelt. Wird etwa eine Räumungsklage gegen den Mieter abgewiesen, darf das zuständige Gericht dem klagenden Vermieter die Prozesskosten auferlegen, vgl. hierzu § 93b ZPO. Wer beispielsweise gerichtlich zur Zahlung von Unterhalt - etwa Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt - verpflichtet wird, muss ebenfalls die Kosten des Prozesses übernehmen. Schließen die Parteien einen Prozessvergleich, so sind die Kosten des Prozesses mangels anderer Vereinbarungen gegeneinander aufzuheben, d. h., jede Partei trägt die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten werden dagegen gleichermaßen aufgeteilt, vgl. § 98 ZPO. In einem Strafverfahren dagegen - z. B. wegen Fahrerflucht, Sachbeschädigung oder Körperverletzung - werden die Prozesskosten stets dem Verurteilten auferlegt.

Die Kosten eines Prozesses vor den besonderen Gerichten

Bei den besonderen Gerichten - im Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht - gelten häufig andere Regeln. Wenn man z. B. nach einer Kündigung Klage auf Kündigungsschutz beim Arbeitsgericht erster Instanz einreicht, Zeugniskorrektur verlangt oder im Fall von Mobbing am Arbeitsplatz Schadenersatz verlangt, kann man vom Gegner auch bei Obsiegen nicht die Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten verlangen, § 12 Arbeitsgerichtsgesetz. Im Sozialrecht gibt es etwa kein Versäumnisurteil und die Gerichtsverfahren sind für den rechtssuchenden Bürger, der z. B. Hartz IV empfängt, zumeist kostenfrei.

Kostenfestsetzungsbeschluss nötig?

Hat man die Kostengrundentscheidung des Gerichts, muss man den sog. Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen, also eine Entscheidung über die exakte Höhe der Prozesskosten. Er stellt einen Vollstreckungstitel dar, ohne den man die Prozesskosten nicht vom unterlegenen Gegner im Rahmen der Zwangsvollstreckung beitreiben darf. Bevor man mit seinem Anwalt jedoch eine Honorarvereinbarung trifft, sollte man bedenken, dass im Kostenfestsetzungsbeschluss nur die zur Rechtsverteidigung notwendigen Kosten festgesetzt werden, der Mandant also bei zu hohen Anwaltskosten auf einem Teil seiner Ausgaben sitzen bleiben kann. Bei einer Abrechnung nach dem RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - ist jedoch in der Regel mit einer vollen Kostenerstattung zu rechnen.

Übrigens: Der vom Kostenfestsetzungsbeschluss zu unterscheidende Kostenansatz, mit dem allein die Gerichtskosten festgesetzt werden (z. B. beim Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht 1. Instanz), stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den ein Rechtsbehelf, nämlich die Erinnerung, zulässig ist.

Prozesskostenhilfe etc.

Wer sich einen Rechtsstreit finanziell nicht leisten könnte, kann unter Umständen Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO verlangen. Voraussetzung sind aber unter anderem die hinreichenden Erfolgsaussichten der Klage. Ist man bei einer Rechtsschutzversicherung versichert, besteht ferner die Möglichkeit, dass sie die Prozesskosten übernimmt. Man sollte daher rechtzeitig einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen und klären, ob die Versicherung im betreffenden Fall einstandspflichtig ist oder nicht. Oft übernimmt diese Aufgabe der eigene Verkehrsanwalt, Scheidungsanwalt, Arbeitsrechtsanwalt etc. Von der Steuer kann man die Prozesskosten nur noch in seltenen Fällen absetzen, z. B. als Werbungskosten, wenn sie eindeutig beruflich veranlasst waren, oder nach einem Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen, wenn deswegen die Existenz des Steuerzahlers bedroht wäre.

Im Strafrecht gibt es übrigens noch den sog. Pflichtverteidiger. Auf diesen hat man aber keinen Anspruch, wenn einem das nötige Geld für den Strafverteidiger nach Wahl fehlt. Das Gericht ordnet einem Beschuldigten vielmehr einen Pflichtverteidiger unter anderem dann bei, wenn ihm ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt. Darüber hinaus kann der Wahlverteidiger einen Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger stellen. Der Pflichtverteidiger wird aus der Staatskasse bezahlt - die Ausgaben für ihn gehören somit zu den Verfahrenskosten, die der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung selbst tragen muss.

Einen zumindest groben Überblick über die zu erwartenden Prozesskosten bieten diesbezüglich diverse Prozesskostenrechner im Internet. Man sollte sich aber nicht nur auf diese Prozesskostenrechner verlassen, sondern sich über die Prozesskosten explizit von seinem Anwalt aufklären lassen.

(VOI)

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