4.253 Anwälte für Revision | Seite 24

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Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Unfried
sehr gut
Rechtsanwältin Vanessa Unfried
Unfried & Kollegen Anwaltskanzlei, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg 6922.9442754715 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Vanessa Unfried - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 48 Bewertungen Hatte nicht gedacht, dass eine renommierte Versicherung wie die Allianz, bei einer so eindeutigen Rechtslage versucht, … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jaleesa A. Lienau
Rechtsanwältin Jaleesa A. Lienau
Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 75, 20354 Hamburg 6719.7161200888 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Jaleesa A. Lienau
(13.10.2023) Frau Rechtsanwältin Lienau ist eine sehr kompetente Rechtsanwältin, die mich umfassend beraten und zudem ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Mohrmann
Rechtsanwalt Hans Mohrmann
mohrmann & kollegen rechtsanwälte, Mathildenplatz 5, 64283 Darmstadt 6837.0856659048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hans Mohrmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 6 Bewertungen War nett und freundlich (27.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson
Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson
Kanzlei Mario Ulrik Olowson, Dockenhudener Str. 20, 22587 Hamburg 6709.1601475502 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler
Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler
Fördekanzlei - Rechtsanwälte und Notariat Peter Kretzschmar, Peter Gahbler, Mirko Bach, Langebrückstr. 21-23, 24340 Eckernförde 6662.3868772275 km
Einsatz für die Interessen des Mandanten mit Engagement und juristischer Fantasie.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler
aus 9 Bewertungen Wenn man in solch eine Situation kommt, ist man sehr froh darüber zeitnah einen persönlichen Gesprächstermin zu … (29.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karol Robert Gadecki
Rechtsanwalt Karol Robert Gadecki
Kanzlei Gadecki, Brucknerallee 100, 41236 Mönchengladbach 6631.1825139703 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Karol Robert Gadecki ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(11.10.2023) Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit für die erstklassige Erstberatung durch Herrn Karol Gadecki zum Ausdruck …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Hopfner
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Hopfner
Rechtsanwälte Hopfner & Kollegen, Hermann-Köhl-Straße 2a, 93049 Regensburg 7097.737934364 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Hopfner
aus 41 Bewertungen Herr Hopfner hat meinen nicht ganz einfachen Fall perfekt erledigt (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Per Degünther
sehr gut
Rechtsanwalt Per Degünther
Kanzlei Per Degünther, Exerzierplatz 12, 24103 Kiel 6687.0957026287 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Per Degünther
aus 15 Bewertungen A very competent and very assured of winning cases in difficulty situations (12.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Antpöhler
Kanzlei Christian Antpöhler, Heinrich-Oebker-Str. 7, 28757 Bremen 6659.5689423406 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Antpöhler
(30.06.2023) Der Anwalt war schnell für mich da und hat mein Fall schnell voran gebracht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Kölfen
sehr gut
Rechtsanwalt Hans Kölfen
RA Hans Kölfen, Hochstr. 21, 13357 Berlin 6972.0070637442 km
Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Öffentliches Recht • Verfassungsrecht • Migrationsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans Kölfen
aus 16 Bewertungen sehr hilfreich (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gero Loyens
sehr gut
Rechtsanwalt Gero Loyens
Rechtsanwalt Gero Loyens, Äußere Laufer Gasse 9-11, 90403 Nürnberg 7011.8829041662 km
Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Gero Loyens
aus 112 Bewertungen Ich hatte ein ein ernsthaftes Problem und wusste nicht mehr ob ich wirklich mit ein Bewährung raus komme. Er hat mir … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin Winter
Rechtsanwalt Kevin Winter
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.9273444932 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kevin Winter gerne zur Verfügung
(23.05.2022) Herr Wetter hat uns mit seinem kompetenten Service im Verkehrsrecht geholfen, als wir uns an ihn wandten. Er erklärte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Raoul-Michael Ostheimer
Rechtsanwalt Raoul-Michael Ostheimer
Rechtsanwälte Ostheimer, August-Mohl-Str. 13, 95030 Hof 7013.2608362034 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Raoul-Michael Ostheimer
(21.02.2024) Ich wurde von Herrn Ostheimer sehr gut beraten und über die möglichen Ausgänge aufgeklärt. Nachdem er sich in meiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Dumann
Rechtsanwältin Susanne Dumann
Kanzlei Bittner & Partner, Harderstr. 39, 85049 Ingolstadt 7072.655373808 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Dumann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 7 Bewertungen Frau Dumann ist Anwältin mit Herz und Seele, die ihre Arbeit gut macht und dabei den Humor nicht verliert! Ist … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Titze
Rechtsanwältin Heike Titze
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Heike Titze – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
(15.11.2022) Frau Tietze hat eine offene Art, erklärt alles verständlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Peter Hoffmann
Rechtsanwalt Jan Peter Hoffmann
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1626857338 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Peter Hoffmann im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(28.11.2022) Herr Hoffmann zeichnet sich aus durch eine kompetente, zügige und zielgerichtete Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas M. M. Klatt
Kanzlei Thomas M. M. Klatt, Ludwigshafener Str. 12, 67112 Mutterstadt 6842.2681088429 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas M. M. Klatt
aus 7 Bewertungen Die bisherigen Zusammenarbeiten waren für meine Angelegenheiten immer positiv und hatten ihre zielgesetzten Erfolge. 5 … (01.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Löwenberger
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Löwenberger
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstr. 13, 38518 Gifhorn 6809.3823551101 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Kai Löwenberger
aus 90 Bewertungen Kompetente und immer erreichbare Beratung. Sowohl durch die Anwälte als auch durch die Mitarbeiter. (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Vogt
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Vogt
KVIN ◦ Steuern und Recht, Kucht - Gienke - Szczensny und Partner, Sandkamp 11, 23611 Bad Schwartau 6740.252182804 km
Arbeitsrecht • StrafrechtZivilprozessrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Sebastian Vogt
aus 15 Bewertungen Herr Vogt hat sich beim ersten Telefonat viel Zeit genommen. Das kennt man sonst eher nicht. Alle Erklärungen gut für … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Ingenkamp
Rechtsanwalt David Ingenkamp
Rechtsanwaltskanzlei David Ingenkamp und Jochen Hünnighausen, Salzstr. 1, 06618 Naumburg (Saale) 6959.1297021925 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt David Ingenkamp
(14.07.2022) Herr Ingenkamp hat mein Problem ekannt und Zielführend geantwortet. Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Huber
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Huber
Anwaltskanzlei Andreas Huber, Wiesenstrasse 10, 82377 Penzberg 7128.15377883 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Andreas Huber bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 28 Bewertungen Herr Huber hat seine Aufgabe vollumfänglich, zügig und mit juristischer Kompetenz erfüllt. Wir hatten Probleme mit … (02.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Höke
Rechtsanwältin Stefanie Höke
Hölter, Nenneker & Höke, Detmolder Straße 38 A, 33604 Bielefeld 6715.1876576042 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Stefanie Höke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kaiser
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Kaiser
Brenninger Welnhofer Riedel & Partner Rechtsanwälte, Margaretenstr. 15, 93047 Regensburg 7100.1250499512 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kaiser unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 39 Bewertungen Ich bin auf Herrn Kaiser durch eine Empfehlung aufmerksam geworden und das nicht ohne Grund. Herr Kaiser hat durch … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. (VAK Sofia) Jordan Ikonomov LL.M.
Rechtsanwalt Dr. (VAK Sofia) Jordan Ikonomov LL.M.
Kanzlei Jordan Ikonomov, Filderbahnstraße 62, 70567 Stuttgart 6931.6721015739 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Dr. (VAK Sofia) Jordan Ikonomov LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(28.03.2016) Einer der besten und versiertesten strafverteidiger Deutschlands.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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