4.253 Anwälte für Revision | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hahnewald
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hahnewald
HAHNEWALD Rechtsanwaltskanzlei, Striesener Straße 47, 01307 Dresden 7082.2289395154 km
Im Mittelpunkt steht der Mensch.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Herr Hahnewald, meldete sich innerhalb von 48 Stunden (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Kanzlei Angelika Schmidtmann, Berliner Str. 58/59, 02826 Görlitz 7147.6055574613 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen wir können uns zu kurtz (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Veit Demmig
sehr gut
Rechtsanwalt Veit Demmig
Kanzlei Veit Demmig, Caldenhofer Weg 27, 59065 Hamm 6689.8069384585 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Veit Demmig ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 37 Bewertungen ich hatte ihn vor 10 j mal gehabt und war positive gestimmt und wie heute auch noch 😉.Weil ich sagen kann ohne hier … (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Witthauer
sehr gut
Kanzlei Antje Witthauer, Tharandter Straße 25, 01159 Dresden 7078.8238416355 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Witthauer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 26 Bewertungen Es klappt wunderbar und ich mach vieles alleine.Wenn ich Probleme habe da schreibe ich ihr eine E-Mail und dann werde … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Dannhauer
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Dannhauer
Rechtsanwaltskanzlei Dannhauer, Hohenfelder Straße 17, 22087 Hamburg 6721.6144453568 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Christian Dannhauer
aus 38 Bewertungen Einfach klasse und zuverlässig (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Straube
Rechtsanwältin Sandra Straube
Rechtsanwaltskanzlei Straube, Amtsstr. 27, 38448 Wolfsburg 6829.4136272714 km
Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Öffentliches Baurecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sandra Straube
(10.01.2023) Ich wurde angerufen um ein Termin zu vereinbaren
Profil-Bild Rechtsanwalt Ruprecht J. Mehring
Rechtsanwalt Ruprecht J. Mehring
Kanzlei Ruprecht J. Mehring Mehring, Solbergweg 84, 44225 Dortmund 6676.0400022139 km
Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Ruprecht J. Mehring im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Schmücker
Rechtsanwalt Ulrich Schmücker
Kanzlei Ulrich Schmücker, Fröbelstr. 67, 33604 Bielefeld 6716.0269514233 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Schmücker ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 6 Bewertungen Prompter Rückruf und prägnante, gut nutzbare Erklärungen! (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jost Hartman-Hilter
Rechtsanwalt Dr. Jost Hartman-Hilter
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR, Marktstr. 57, 83646 Bad Tölz 7140.5089911559 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jost Hartman-Hilter bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Arndt Fachanwältin
Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht Martina Arndt, Karl Marx Str. 71, 12043 Berlin 6978.7723692285 km
Engagierte und hochspezialisierte Strafverteidigung finden Sie hier ! Ich bin in ganz Berlin und bundesweit tätig.
Fachanwältin Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Martina Arndt Fachanwältin für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 7 Bewertungen alles fein ! :-) (25.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Niedworok
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Niedworok
Anwaltskanzlei Niedworok, Mühlstraße 14, 72074 Tübingen 6937.815287533 km
Beatus ille qui procul negotiis
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Niedworok ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Hat mir geholfen, als ich vom Jobcenter sanktioniert wurde. Sehr empfehlenswert. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Luft
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Luft
Kanzlei Luft, Stephensonstraße 24-26, 14482 Potsdam 6964.7313851782 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Luft
aus 53 Bewertungen Die Kanzlei Luft übernahm schnell unseren Fall und erklärte uns jeden einzelnen Schritt. Unsere Ängste wurden ernst … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kahl
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kahl
Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz, Goethestr. 2, 61231 Bad Nauheim 6816.3088813768 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kahl ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 26 Bewertungen In einer für mich auswegslosen Situation traf ich auf Dr. Kahl und verdanke ihm so viel, dass es dafür nicht genug … (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Giese
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Giese
Kanzlei C. Giese, Grenzstr. 153, 46045 Oberhausen 6641.7001825022 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Christina Giese
aus 43 Bewertungen Für alles, was Frau Giese für mich getan hat, möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Nach fast 6 Monaten ist es mir … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tristan Weiß
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Rechtsanwalt Tristan Weiß
Rechtsanwaltskanzlei Tristan Weiß, Frankfurter Straße 15, 35390 Gießen 6799.8330516897 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Tristan Weiß ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 14 Bewertungen Ein wirklich sehr fähiger Rechtsanwalt und hat mich nicht enttäuscht. Zudem hat er mich vom Erstgespräch bis zur … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Wübbe
gut
Rechtsanwalt Michael Wübbe
Rechtsanwaltskanzlei Michael Wübbe, Auf der Vierzig 11, 50859 Köln 6666.301283252 km
Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.
Forderungseinzug & Inkassorecht • Recht rund ums Tier • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Wübbe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 31 Bewertungen Sehr nett schnei (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Lackmann
Kanzlei Lackmann, Große Str. 68, 27283 Verden (Aller) 6708.6176009773 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Heiner Lackmann
(09.03.2018) Er sagt klar was er will und denkt , nimmt sich Zeit für seine Mandanten. Auch Fragen die man hat werden so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tarik Karabulut
Kanzlei Tarik Karabulut, Hindenburgstr. 28, 55118 Mainz 6805.5544044902 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Tarik Karabulut bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Benning
Rechtsanwältin Bettina Benning
Peter-Werner & Benning, Bielefelder Str. 8, 32756 Detmold 6739.5046016629 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Benning ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(03.07.2023) Schnelle Auskunft. Sehr kompetentes Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Köster
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Anwaltskanzlei Köster, Am Münster 9-11, 37154 Northeim 6819.562966612 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anne Köster
aus 57 Bewertungen ...in allen Belangen. Sympathische und kompetente Anwältin, die sich Zeit nimmt, zu hört und sofort aktiv wird. Dank … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Rieke LL.M.
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Rechtsanwalt Andreas Rieke LL.M.
Eikel & Partner GbR, Friedrich-Ebert-Straße 107, 32760 Detmold 6738.2129620914 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Rieke LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 23 Bewertungen Mein Tablet ist vor einigen Jahren kaputt gegangen und ich habe es mithilfe einer zusätzlichen Geräteversicherung … (08.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Sachse
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Kanzlei Sachse | Rechtsanwälte & Fachanwälte, An der Helling 32, 55252 Wiesbaden 6805.0121122207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fabian Sachse gerne zur Verfügung
aus 130 Bewertungen Gegen 2 Kanzleien in einem Fall über 6 Jahr ging der Fall & mit Kanzlei Sachse überlegen gewonnen! Nur herzlichst … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle
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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peter Wadle, Löwenhofstr. 5, 55116 Mainz 6806.317452934 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 36 Bewertungen Herr Wadle hat mein Strafverfahren eingestellt. Ich wurde kompetent beraten. Alle sind super freundlich und immer … (12.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
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Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger, Colonnaden 104, 20354 Hamburg 6719.4550024259 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
aus 107 Bewertungen Dr. Böttner ist ruhig, sachlich und überzeugt mit Kompetenz, soweit ich das überhaupt beurteilen kann. Auch hier … (07.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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