4.245 Anwälte für Revision | Seite 16

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Greiner
Rechtsanwalt Alexander Greiner
LAIBLE. GREINER. BAUER. anwaltskanzlei, Europaplatz 1, 88131 Lindau (Bodensee) 7033.477298052 km
Ihre Anwälte in Lindau am Bodensee.
Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Greiner bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(24.04.2021) sie war sehr freundlich und entspannt anwältin .wir waren zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Thiele
Rechtsanwalt Lutz Thiele
STEINHUSEN Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Stuhrsallee 27, 24937 Flensburg 6623.1918658877 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Thiele bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathleen Ellert
Rechtsanwältin Kathleen Ellert
Abraham, Ebert & Kollegen, Lünertorstraße 4, 21335 Lüneburg 6760.5162396891 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathleen Ellert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Gördel
sehr gut
Rechtsanwalt Mike Gördel
Gördel & Schönefeldt, Körnerstr. 4, 19055 Schwerin 6797.8966744611 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Mike Gördel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 30 Bewertungen Ich kenne Herrn Gördel schon eine Weile und er hat mich auch in anderen Fragen jedes Mal erfolgreich vertreten und gut … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Steinmann
Rechtsanwalt Johannes Steinmann
Kanzlei Johannes Steinmann, Bahnhofstr. 61, 12305 Berlin 6982.7852328246 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Steinmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(30.01.2017) Kurz nach der Anfrage wurde mit uns ein Termin vereinbart.
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Willemsen
Rechtsanwalt Volker Willemsen
Müller Rechtsanwälte, Münsterstr. 4, 48231 Warendorf 6685.3146424748 km
Das Vertrauen meiner Mandanten ist mir das Wichtigste!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Willemsen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(24.11.2023) Fachanwalt Herr Willemsen hat mich in dieser schwierigen Auseinandersetzung in einer Familien Angelegenheit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Jost
Rechtsanwalt Alexander Jost
Anwaltskanzlei Jost, Fürther Straße 2A, 90429 Nürnberg 7011.0162681936 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Jost
aus 7 Bewertungen Unmittelbarkeit und Schnelligkeit. Hervorragende Abwicklung des Falles, die Kanzlei ist vorbehaltlos und … (20.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Wirth
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Wirth
Wirth Rechtsanwälte, Wagnerstraße 65, 89077 Ulm 7003.0946029764 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Wirth bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 41 Bewertungen Kompetente Beratung gute Betreuung (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Giese
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Giese
Kanzlei C. Giese, Grenzstr. 153, 46045 Oberhausen 6641.7001825022 km
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Christina Giese
aus 43 Bewertungen Für alles, was Frau Giese für mich getan hat, möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Nach fast 6 Monaten ist es mir … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwälte Balschbach, Martin & Reiter, Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding 7130.0984556672 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Martin
(23.03.2022) Das persönliche Gespräch und die Konkreten Antworten auf meine Fragen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Wittrowski
sehr gut
Kanzlei Nina Wittrowski, Kirchstraße 2, 10557 Berlin 6971.4840627298 km
Fachanwältin Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nina Wittrowski
aus 11 Bewertungen Frau wittrowski hat mich mit ihrer professionellen und schlagfertigen Art vor der hölle bewart . Ein Staatsanwalt … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Stark
sehr gut
Kanzlei Patricia Stark, Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin 6970.4289240837 km
erfahren und kompetent
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Patricia Stark
aus 59 Bewertungen Frau Stark ist sehr engagiert und nimmt sich auch Zeit für ihre Klienten. Ich kann ihr stets eine E-Mail schreiben … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Christel Dymke
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Christel Dymke
Rechtsanwälte Dymke, Lechtenböhmer & Bub, Im Rom 2, 45657 Recklinghausen 6654.6023340656 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Christel Dymke im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Meine Fragen wurden, in kurzer Zeit komplett beantwortet. (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Fachanwälte Engelhardt, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main 6825.7795148362 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Glaenz
Rechtsanwalt Tobias Glaenz
Tobias Glaenz Rechtsanwalt, Königstr. 7, 78532 Tuttlingen 6952.7195479408 km
Bei mir sind Sie in besten Händen – Profitieren Sie von meinem Fachwissen! Telefon: 07461 - 165 130
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tobias Glaenz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(01.12.2009)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Babener
Anwaltskanzlei Babener, Neustadt 16, 24939 Flensburg 6622.5310028488 km
Verhandlungen können nur so gut gelingen, wie wir uns auf sie vorbereiten.
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Oliver Babener - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(24.11.2019) alles hat mir gut geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.
Kanzlei Janus Galka, John-Skilton-Straße 4b, 97074 Würzburg 6924.5173352011 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 50 Bewertungen kurze, rasche und klare Beantwortung (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht
sehr gut
Die Verkehrsrechtsboutique Tim Geissler Rechtsanwalt, Morianstr. 10, 42103 Wuppertal 6670.1698571503 km
Wenn es um ihren Führerschein und die Freiheit zu fahren geht! Ich gebe für sie „Vollgas.“
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 165 Bewertungen Kompetenter, professioneller Anwalt. Absolut Top. Danke ans gesamte freundliche Team. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Rechtsanwalt Yusuf Yildirim, Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin 6971.4350922852 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Birk
sehr gut
Rechtsanwalt Jochen Birk
Anwaltskanzlei Jochen Birk, Schweinsdorfer Str. 33, 91541 Rothenburg ob der Tauber 6960.6043287309 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • eBay & Recht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jochen Birk
aus 180 Bewertungen RA Jochen Birk hat mich in dieser Angelegenheit kurzfristig und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten und die … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
Anwaltsbüro am Ebertplatz, Ebertplatz 10, 50668 Köln 6674.4510618149 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
aus 6 Bewertungen Mietrecht NK-Abrechnung (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bannert
Rechtsanwaltskanzlei Bannert, Kranichstr. 20, 99734 Nordhausen 6878.4254262139 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(19.01.2024) Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert, ist für mich einer der besten Anwälte. Er konnte meinen Fall super lösen. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Deborah Weinert
Rechtsanwältin Deborah Weinert
Kanzlei Thüner & Weinert Fachanwälte für Strafrecht, Berliner Straße 22, 32052 Herford 6718.0092013766 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Deborah Weinert
(12.05.2021) Zuverlässige und seriöse Anwältin mit Empathie...so sollte es sein
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Hoger
Rechtsanwältin Katja Hoger
Kanzlei Katja Hoger, Markt 3, 04643 Geithain 7017.7446877172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Katja Hoger für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(25.07.2021) Bisher konnte sie mich sehr gut beraten.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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