4.250 Anwälte für Revision | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer
Strafrechtskanzlei Nadine Antoinette Kramer, Alt-Moabit 110, 10559 Berlin 6971.6084375991 km
Mit Sicherheit sind Sie hier richtig in der Beantwortung all Ihrer strafrechtlichen Anliegen.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 25 Bewertungen Sollten Sie mal wieder eine Anwältin benötigen, immer wieder die Kanzlei Nadine Antoinette Kramer. Hier wird … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Dietz
Rechtsanwalt Olaf Dietz
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Hohe Str. 27, 09112 Chemnitz 7043.6396843997 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Dietz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Der Fachanwalt Herr Olaf Dietz von der Kanzlei Dr. Bock & Collegen hat mich in einem Rechtsstreit gegen die … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner
sehr gut
Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner
Rechtsanwaltskanzlei Nierfeld, Zweigertstraße 53, 45130 Essen 6651.8000033121 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Als ich mit einer unerwarteten und ungerechtfertigten Kündigung konfrontiert wurde, fühlte ich mich völlig hilflos. In … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Wunderlich
Kanzlei Annette Wunderlich, Nymphenburger Str. 47, 80335 München 7116.9652345651 km
Strafrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Wunderlich bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Michael Schwankl
Schwankl und Kollegen, Hainichenring 10, 46284 Dorsten 6638.4634848407 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Michael Schwankl – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(10.02.2024) Nach einer konservativen Behandlung einer Schulterluxation, die nicht half wurde eine schwere Operation nötig um die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aßhauer
Rechtsanwalt Michael Aßhauer
SBHK Rechtsanwälte, Elberfelder Str. 1, 58095 Hagen 6685.0384306062 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Sportrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Aßhauer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Josef Knoll
Kanzlei Knoll, Moosstr. 6, 83395 Freilassing 7223.4703394278 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Josef Knoll ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen konnte den Fall leider nicht übernehmen, weil Zulassung für Österreich erforderlich ist. (30.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Fricke
Kanzlei RITTGER - FRICKE - SPECHT, Dr.-Külz-Str. 8, 09599 Freiberg 7063.8806025373 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Fricke
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider
sehr gut
Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider
Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider, Almstadtstraße 49, 10119 Berlin 6974.8411720029 km
Rechtsberatung im deutschen und internationalen Recht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch www.riemenschneider.legal
Arbeitsrecht • Internationales Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen Die Antwort auf die Erstanfrage kam schnell. Die Kosten von 99 € für das Erstgespräch sind akzeptabel. (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Yan Hau
Rechtsanwalt Yan Hau
Rechtsanwalt Yan Hau, Metzinger Straße 66, 70794 Filderstadt 6941.0405370541 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Yan Hau
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Oliver Bittmann
Rechts- und Fachanwalt Oliver Bittmann
Rechtsanwaltskanzlei Bittmann, Klopfer und Schuster, Schleizer Str. 5, 07937 Zeulenroda 6998.1829478353 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt VerwaltungsrechtFachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechts- und Fachanwalt Oliver Bittmann
(25.01.2022) Alles zufriedenstellend gelaufen. Netter Kontakt und erfolgreiche Bemühungen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Blanka Haselmann
sehr gut
Rechtsanwältin Haselmann, Wilhelm-Bonn-Straße 6, 61476 Kronberg im Taunus 6811.8165767212 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Blanka Haselmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 14 Bewertungen In der Ruhe liegt die Kraft! (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Sprenger
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Sprenger
Kanzlei für Erbrecht und Vermögenssorge, Schnellengasse 2, 52249 Eschweiler 6638.3994213881 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Sprenger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 67 Bewertungen HERR SPRENGER HAT UNS EIN EINEM ERBSTREIT GUT BERATEN, ER WAR SEHR FREUNDLICH UND UNKOMPLEZIERT, SO DAS WIR ZU EINEM … (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
sehr gut
Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
Kanzlei Thomas Doering, Calle La Marina n°, 8, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6105.5283410443 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
aus 31 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Hilfe von Herrn Döring (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Janis Wittke
sehr gut
Rechtsanwalt Janis Wittke
Streich & Kollegen Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Schlosserstr. 15, 70180 Stuttgart 6931.3768913501 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Janis Wittke
aus 10 Bewertungen schnelle und kompetente Beratung (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Weyer
Kanzlei Klaus Weyer & Petra Weyer, Kaiserstr. 63, 63065 Offenbach am Main 6831.2879951729 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Weyer ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(01.05.2023) Sehr schnelle Terminvereinbarung, Gespräch in angenehmer Atmosphäre. Es handelte sich um eine Erstberatung mit dem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Nico Zarnekow
Rechtsanwalt Nico Zarnekow
Zarnekow und Partner GbR, Wikingeck 5, 24837 Schleswig 6644.3512155268 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Nico Zarnekow
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Flender
Rechtsanwalt Marc Flender, Stahlstr. 22, 42281 Wuppertal 6672.2409917676 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Flender ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Sofort Geantwortet. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR.
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Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR.
Rechtsanwältin Nina Atallah LL.M. EUR., Schloßstr. 116, 12163 Berlin 6973.7110011299 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 35 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Atallah und ihr Team haben mich mit ihrer Fachkenntnis und ihrem Engagement beeindruckt. Als … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Axel W. Schmucker
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Axel W. Schmucker
BFS Rechtsanwälte Friedrich Schmucker Hamann-Herzog & Collegen, Lachener Str. 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6835.0776431475 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Axel W. Schmucker hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 33 Bewertungen Sehr sympathischer Anwalt und meine Fragen wurden fix beantwortet...fühlte mich kompetent beraten (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Kanzlei gmg Gassner Merkl Geisperger, Robert-Koch-Str. 54, 84489 Burghausen 7195.7834342898 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Nägele
Rechtsanwältin Martina Nägele
Rechtsanwälte Schwarz & Nägele, Bahnhofstr. 28, 74613 Öhringen 6927.6772592398 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Nägele ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(30.05.2023) Schnelle Erledigung meines Anliegens.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Hansen
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Rechtsanwältin Jana Hansen
Kanzlei Hansen & Partner, Pfännerstraße 10, 39218 Schönebeck (Elbe) 6905.8861020987 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Jana Hansen
aus 10 Bewertungen Sehr zufrieden.....immer wieder gerne. Die Kanzlei werde ich weiter empfehlen. (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht
Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht
Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main 6825.6193525385 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(26.01.2024) Herr Hillebrecht hat mir sehr geholfen, er hat das Beste für mich erreicht! Die Kanzlei war immer erreichbar und …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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