4.256 Anwälte für Revision | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Greiner
Rechtsanwältin Andrea Greiner
Kanzlei Andrea Greiner, Brüderstraße 6, 13595 Berlin 6962.5422191858 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Greiner bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(21.06.2018) Meine Anfrage wurde sofort zur Kenntnis genommen und sehr schnell bearbeitet. Die Frau Greiner ist sehr kompetent und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klose
Rechtsanwalt Andreas Klose
CHK Clever, Hoffmann & Klose GbR, Freiheitstr. 27, 58791 Werdohl 6708.084494512 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Klose
(16.05.2023) Herr RA Klose sehr freundlich und kompetent! Ging präzise meiner Frage nach und beantwortete alle meine Fragen zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schenk
Rechtsanwalt Michael Schenk
Kanzlei Michael Schenk, Akazienweg 20, 34117 Kassel 6810.0480040737 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schenk ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(16.06.2022) Weiß nicht,was ich von diesem Menschen halten soll,der sich weigert mir mein Geld zurück zu geben .
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Furtmaier
Kanzlei Bernhard Furtmaier, Boppstr. 20-24, 55118 Mainz 6805.637621016 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Furtmaier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 7 Bewertungen Ich war von der Kompetenz und Freundlichkeit sehr beeindruckt. Dieser Mann hat Biss und holt das Beste für jedermann … (06.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristine Eberlein
sehr gut
Rechtsanwältin Kristine Eberlein
Gabriele Paul & Kollegen, Weiße Herzstr. 10, 91054 Erlangen 6999.1180486069 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Kristine Eberlein hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen Bei Frau Rechtanwaltin Eberlein bekommt man eine sehr gute Beratung.Sie ist menschlich und fachlich sehr gut.Ich kann … (08.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Säverin
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Säverin
Rechtsanwalt Klaus Säverin – Fachanwalt für Verkehrsrecht, Knaackstr. 86, 10435 Berlin 6974.4446589486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Säverin im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 117 Bewertungen Herr Säverin ist absolut kompetent und einfühlsam zugleich. Er achtet auf eine umfassende Transparenz. Er vertrat mich … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Shafir LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Irina Shafir LL.M.
Kanzlei Shafir, Neutornow 38a, 16259 Bad Freienwalde (Oder) 6996.2180230872 km
Für das eigene Recht einzustehen, zeigt Selbstvertrauen. Ich unterstütze Sie dabei.
Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Irina Shafir LL.M.
aus 10 Bewertungen Irina hat mich bei meinem Forderungsanliegen betreut - und das mehr als erfolgreich! Ich danke ihr herzlich für das … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norman Jacob jun.
sehr gut
Rechtsanwalt Norman Jacob jun.
Rechtsanwälte | Partnerschaft, Jacob | Paulsen | Steur, Marienplatz 1, 97070 Würzburg 6921.0572545429 km
Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Norman Jacob jun. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 32 Bewertungen Fachlich und menschlich einfach top. Herr Norman Jacob hat mich bestens beraten und vertreten, ich würde mich … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Kreisel
sehr gut
Kanzlei Ines Kreisel, Altmörbitzer Hauptstr. 6, 04654 Frohburg 7013.7875726527 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Ines Kreisel
aus 46 Bewertungen Hat meine Rechtlichen Angelegenheiten immer mit einer positiven Nachricht beendet 👍 kann ich nur sehr empfehlen wer … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Freund
sehr gut
Rechtsanwältin Natascha Freund
Ich befinde mich vom 08.05.bis 20.05.24 in Urlaub. Termine können über das Kalendertool auf der Website gebucht werden. https://www.wiesbaden-sozialrecht.de/kontakt Beste Grüße Natascha Fr
Rechtsanwältin Natascha Freund, Goebenstr. 5, 65195 Wiesbaden 6799.637822791 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natascha Freund bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 64 Bewertungen Frau Freund ist eine sehr gute und professionelle Anwältin in ihrem Fachgebiet. In Erledigung ihrer Sache ist sie … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Hottelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Heiner Hottelmann
Kanzlei Hottelmann & Horstmann, Renteistr. 20, 33602 Bielefeld 6714.6351761843 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Heiner Hottelmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 34 Bewertungen Kompetenter und erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht, der mir sehr geholfen hat. Klare Empfehlung Danke. (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annike Drüeke
Rechtsanwältin Annike Drüeke
Rechtsanwaltskanzlei Drüeke, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen 6799.9973648212 km
Zivilrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Annike Drüeke
aus 5 Bewertungen Frau Annike Drüecke ist mit Abstand die beste Anwältin die man sich wünschen kann. Eigentlich hatte mir eine … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kalthoff
Rechtsanwalt Felix Kalthoff, Johann-Bieser-Str. 49, 53123 Bonn 6691.2323228886 km
Ich stehe für pragmatische Rechtslösungen, die auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten sind.
Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • eBay & Recht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Felix Kalthoff
aus 5 Bewertungen Herr Kalthoff hat mir bei einem Problem mit einem Online-Shop hervorragend geholfen. Trotz der Bestätigung des … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
Kanzlei Martin Schultenhöfer, Overbergstr. 76, 45663 Recklinghausen 6658.3620747894 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Alle Zahlungen wurden von Herrn Schultenhöfer an mich geleistet!! (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Meents
Rechtsanwältin Anne Meents
Kanzlei Meents, Kastanienring 32, 74906 Bad Rappenau 6899.4161897955 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Meents hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Super ist der beste Rechtsanwältin (18.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Fuchs
sehr gut
Rechtsanwalt Timo Fuchs
Fachanwaltskanzlei am Fuchseck - Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Verkehrsrecht, Marienstraße 2, 73479 Ellwangen (Jagst) 6980.7094362561 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Timo Fuchs - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 125 Bewertungen Herr Fuchs hat meine Ansprüche gegenüber einer uneinsichtigen Dame, die meinem Auto einen Parkrempler versetzt hat, zu … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Rosenthaler
Kanzlei Stephanie Rosenthaler, Oxfordstr. 10, 53111 Bonn 6694.3572645557 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Rosenthaler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(03.10.2023) Die Anwältin hat mir sehr gute Informationen gegeben zum Antrag auf Schwerbehinderung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Salih Kocak
sehr gut
Rechtsanwalt Salih Kocak
Kanzlei Salih Kocak, Schildergasse 14-16, 50667 Köln 6675.0207049078 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Salih Kocak ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 21 Bewertungen Uns wurde Herr Kocak als kompetenter Anwalt in einer Verkehrsunfallangelegenheit empfohlen. Die gegnerische … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Zorn
Rechtsanwältin Katharina Zorn
Anwaltskanzlei ZORN, Blumenweg 1, 76593 Gernsbach 6878.1994301088 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Katharina Zorn für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(11.12.2023) Frau Rechtsanwältin Zorn hat mich in einer für mich schwierigen Situation sehr gut unterstützt. Ich hatte zu jeder …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Jasper
Rechtsanwalt Steffen Jasper
Rechtsanwälte Hausdörfer & Jasper, Steinweg 31, 98527 Suhl 6922.3080044064 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Jasper – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Man fühlt sich bon Anfang an bei Herr Jasper gut aufgehoben. Der Onformationsfluss und die Aufklärung einzelner … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Lennartz
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Lennartz
Anwaltskanzlei Bernd Lennartz, Horchheimer Straße 5, 53881 Euskirchen 6684.74513461 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Bernd Lennartz
aus 28 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Lennartz stand mir mit Rat und Tat zur Seite, freundlich, schnell und auf den Punkt genau. Mit … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Fitschen
Rechtsanwalt Sascha Fitschen
MELCHERS · MÜLLER · VAN NORDEN · FITSCHEN | Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notar, Walther-Rathenau-Strasse 34, 26954 Nordenham 6634.8057816168 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Sascha Fitschen
aus 6 Bewertungen Hat mir sehr geholfen kann ich nur weiter empfehlen. (11.03.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Scheffer
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Rechtsanwalt Peter Scheffer
Kanzlei Scheffer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Holser Straße 20, 32257 Bünde 6706.8223743336 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Peter Scheffer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 22 Bewertungen Ich habe eine Kündigung bekommen, wollte aber nicht vor Gericht. Herr Scheffer hat dann alles zügig und … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Porep
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Rechtsanwalt Philipp Porep
Lamster & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Kaiser-Joseph-Str. 269, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8497559681 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Porep - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 87 Bewertungen Meine Erfahrung mit Hr. Porep ist äußerst professionell, ich habe mich sehr gut beraten gefühlt. Mein Fall nahm ein … (18.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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