4.245 Anwälte für Revision | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kiesel
Rechtsanwalt Markus Kiesel
Kanzlei Markus Kiesel, Bahnhofstrasse 21, 73430 Aalen 6985.3426605321 km
Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Kiesel bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hoffmann
Rechtsanwältin Julia Hoffmann
Doc Peter -hier kriegen Sie Recht!, Wilhelm-Leuschner-Strasse 2, 67547 Worms 6832.174258423 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Hoffmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Überaus freundlich und kompetent in Beratung, Umsetzung und Abwicklung. Sehr zu empfehlen. Unkompliziert, auch ein … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Schumacher
Rechtsanwalt Uwe Schumacher
Beisenherz & Schumacher GbR, Friedrich-Ebert-Str. 10, 59425 Unna 6688.5885922181 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Schumacher ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Herr Schumacher ist ein sehr erfahrener Rechtsanwalt. Er regelt seit Jahren meine juristischen Angelegenheiten. Die … (18.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Fricke
Rechtsanwalt Torsten Fricke
Kanzlei Torsten Fricke, Breite Str. 19, 38899 Hasselfelde 6871.6076404481 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Fricke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Gute Beratung.....schnelle kompetente Hilfe....empfehlenswert..... (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Vollmer Dipl.-BW (FH)
Anwaltskanzlei Alexandra Vollmer, Wiesenweg 3, 87674 Ruderatshofen 7075.4791352281 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Vollmer Dipl.-BW (FH) ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Durch einen Ratschlag kam ich zu Fr.Vollmer. Und es war kein Fehler. Sie half mir mit Ihrem Fachwissen und das mit … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Kronast
Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Kronast
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Kronast
(13.04.2023) Hat uns mit ruhiger Hand, Kompetenz und freundlichem Team zum Erfolg geführt
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Horacek
Rechtsanwalt Peter Horacek
Horacek Rechtsanwälte, Hasenplatz 1, 71083 Herrenberg 6921.8177342119 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Horacek ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(04.10.2023) Herr Horacek meldete sich zeitnah mit einer sehr ausführlichen Ersteinschätzung meiner Anfrage. Nochmals vielen Dank …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Mulzer
Kanzlei Mulzer, Eichhornstr. 20, 97070 Würzburg 6921.3462570531 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Mulzer
(26.01.2023) Schnelle und freundliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Heidl
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Heidl
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7713871112 km
Fachanwältin Erbrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Franziska Heidl
aus 30 Bewertungen Frau Heidel ist menschlich wie beruflich eine ganz tolle Anwältin. Ich kann Sie zu 110% weiter empfehlen und möchte … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Babosek
Rechtsanwalt Tim Babosek
audalis Kohler Punge & Partner mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund 6676.5756123146 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Babosek ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Mamedow
Rechtsanwalt Alexander Mamedow
Kanzlei Alexander Mamedow, Friedrichstraße 12, 40217 Düsseldorf 6649.4449484289 km
Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Mamedow – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Der einzige Anwalt den ich kenne, der für seine Mandaden alles gibt. Vielen lieben Dank Herr Mamedov, für Ihren besten … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Katja Radnai
sehr gut
HeLiS Kanzlei für Verkehrsrecht, Luxemburger Str. 118, 50354 Hürth 6674.0105553272 km
Bauchschmerzen lassen Sie nicht vom Zahnarzt behandeln, sondern vom entsprechenden Facharzt. Bei der Anwaltswahl ist eine hoch spezialisierte Fachanwältin die richtige Entscheidung für Ihren Erfolg.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Kaufrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Katja Radnai hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 44 Bewertungen schnelle, für uns unkomplizierte Bearbeitung. Eine sehr gute Adresse. Würde sie, wenn nötig, jedem weiterempfehlen (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
Becker & Kollegen, Baumholderstraße 5, 66629 Freisen 6766.4605266288 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
aus 19 Bewertungen Schnelle und kompetente Betreuung (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek
sehr gut
Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek
Kanzlei JMH, Bahnhofstrasse 41, 65185 Wiesbaden 6800.6851925899 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek
aus 266 Bewertungen Jemanden von Anfang an zu vertrauen und dafür das beste Ergebnis zu erzielen. Mit seinem Fachwissen an meiner Seite … (15.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bastian Coconcelli
Rechtsanwalt Bastian Coconcelli
Kanzlei Wieschemann – Karmeinsky – Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern 6805.0920299005 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Bastian Coconcelli
aus 8 Bewertungen Kann den vorangegangenen Bewertungen nur zustimmen! Herr Coconcelli ist ein Anwalt mit sehr viel Engagement und durch … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Ziegler
sehr gut
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
Drewelow, Ziegler & Nickel - Rechtsanwälte, Wallstraße 1A, 18055 Rostock 6814.1735159734 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mirko Ziegler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 99 Bewertungen Wir wurden super beraten und vertreten bei einem Rechtsstreit von unserem verkauftem Wohnmobil. Können diese Kanzlei … (12.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerald Schreck
sehr gut
Rechtsanwalt Gerald Schreck
Schreck Rechtsanwälte, Stiftstr. 12, 06844 Dessau-Roßlau 6945.9616943836 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerald Schreck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Rechtsanwalt Schreck in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in … (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Millad Ghasemi
Rechtsanwalt Millad Ghasemi
Rechtsanwalt Ghasemi, Schadowstraße 53, 40212 Düsseldorf 6649.3721732186 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Millad Ghasemi
aus 9 Bewertungen Auf der Suche nach einem Anwalt habe ich mir einige angesehen und mich dann für Herrn Ghasemi entschieden, da seine … (12.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ott
Rechtsanwalt Markus Ott
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ott ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(18.10.2021) Sehr schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwalt Konstantin Pseftelis
Rechtsanwalt Konstantin Pseftelis
Rechtsanwaltskanzlei Pseftelis, Ostpromenade 75, 52525 Heinsberg 6615.2938554897 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Konstantin Pseftelis ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Schaum
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Schaum
Schmidt, Schaum & Wilk Rechtsanwälte PartG mbB, Wichmannstr. 20, 10787 Berlin 6972.4997961278 km
Anwaltshaftung • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Schaum ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 172 Bewertungen Herr Schaum hat mich unaufgefordert umfassend beraten, ob ich in laufendem Verfahren beigeringem Streitwert den Anwalt … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Feiter
sehr gut
Rechtsanwältin Elena Feiter
Rechtsanwälte Tholen, Bradler & Kollegen, Siemensstraße (Am Amtsgericht) 3, 52525 Heinsberg 6616.7203488796 km
Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Elena Feiter
aus 14 Bewertungen Alles super gelaufen. (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Thormann
sehr gut
Bürogemeinschaft mit Kanzlei Bastkowski und Donnepp, Reitzensteinstr. 4, 45657 Recklinghausen 6654.3867601136 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Thormann
aus 16 Bewertungen Herr Thormann und seine Sekretärin Frau Wallat hielten mich in meinem Fall immer auf dem Laufenden. Ich fühlte mich … (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedict Heiermann
Rechtsanwalt Benedict Heiermann
Albert Schreiber & Coll., Weseler Str. 76, 48249 Dülmen 6652.3214483415 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Benedict Heiermann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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