4.253 Anwälte für Revision | Seite 75

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Milch
Rechtsanwalt Andreas Milch
MILCH Rechtsanwälte, Karl-Keller-Straße 30, 35396 Gießen 6800.4604786609 km
Kein Wort ohne meinen Anwalt! Mit sportlichem Ehrgeiz kämpfe ich für für Ihr Recht!
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Milch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Ich hätte mir keinen besseren Anwalt vorstellen können. Nur zum weiter empfehlen! (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Laarmann
Kanzlei Laarmann, Diepenbrockstraße 42, 45968 Gladbeck 6645.240327287 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Laarmann ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Schmidt
STRAFVERTEIDIGER SCHMIDT, Rizzastrasse 49, 56068 Koblenz 6745.1345425496 km
beraten, vertreten, verteidigen ! menschlich !
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Schmidt ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 106 Bewertungen Nach einem Auffahrunfall wurde ich absolut z. Unrecht v.d. Staatsanwaltschaft wegen "Betrugsversuch" … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Großmann
Rechtsanwalt Steffen Großmann
POSSELT GROSSMANN RECHTSANWÄLTE, Oberndorfer Str. 21, 78628 Rottweil 6929.5528518464 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Großmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(19.03.2022) Ein Anwalt der einem die Sachgebiete,Vorteile und Nachteile,das Vorgehen und die eventuellen Urteile,so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Engin Yorgun
sehr gut
Rechtsanwalt Engin Yorgun
Kanzlei Yorgun - Rechtsanwalt Engin Yorgun, Bockenheimer Landstr. 92, 60323 Frankfurt am Main 6824.3225116825 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Engin Yorgun gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Vielen Dank.Herr Engin. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Schales
sehr gut
Anwaltskanzlei Schales, Oppenheimer Straße 33, 60594 Frankfurt am Main 6826.6311633588 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Schales gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Herr Sebastian Schales ist nicht nur ein ausgezeichneter Anwalt mit viel Erfahrung, er ist auch dieser emphatischen … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc Streller LL.M.
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc Streller LL.M.
Rechtsanwälte Prüwer, Proff & Böhm, Hansaallee 4, 40547 Düsseldorf 6646.760375548 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc Streller LL.M.
(25.11.2021) Ein sehr guter und sympathischer Anwalt mit hoher Beratungskompetenz und praktikablen Vorschlägen. Es wurde das …
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Rödiger
Frau Rechtsanwältin Kanzlei A. Rödiger, Mogkstraße 9, 06526 Sangerhausen 6910.0011781533 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Antje Rödiger bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(01.05.2024) Die macht den Job richtig gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Malek Bargui LL.M
Rechtsanwalt Dr. Malek Bargui LL.M
Bargui Law Firm / BARGUI AVOCATS, Centre Urbain Nord 01 Tunis 1082, Tunesien 7721.8346666926 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Malek Bargui LL.M
(13.12.2020) Seit vielen Jahren berät mich Dr. Malek Bargui in rechtlichen Angelegenheiten in Tunesien. Top Anwalt und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Georg Eder
Rechtsanwalt Florian Georg Eder, Goldschmiedgasse 6, 83395 Freilassing 7225.4838347669 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Georg Eder
aus 5 Bewertungen Gute und ehrliche Einschätzung der arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Österreich (08.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Endemann
sehr gut
Rechtsanwälte Heinz und Pickhardt, Hindenburgstrasse 24, 51643 Gummersbach 6708.2116140365 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Endemann
aus 26 Bewertungen Sehr freundlicher und kompetenter Fachmann, der schnell handelt. Herr Endemann zeichnet sich durch ein großes … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Doelfs
Rechtsanwältin Sandra Doelfs
W&B Anwaltssozietät, Hofkamp 86, 42103 Wuppertal 6670.5513889138 km
Strafrecht • Opferhilfe • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Doelfs ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(20.12.2023) Ich bin sehr zufrieden mir wurde gut geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Hinrich Schütt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzei Schütt, Herweghstr. 15, 18055 Rostock 6814.7558943939 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hinrich Schütt gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen Die Zusammenarbeit und das Informelle Gespräch waren sehr gut und kompetent. Herr schütt ist ein sehr guter Fachanwalt … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Frank
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Frank
Kanzlei Frank, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz 7043.7057635966 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hermann Frank unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 35 Bewertungen erinnere ich mich mit großer Erleichterung und möchte nochmals danke sagen, DANKE (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
Kanzlei Jaeger, Lessingstr. 3, 17033 Neubrandenburg 6907.3644892779 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
(20.03.2024) Sehr nett Anwältin, sie kümmert sich um alle Belange die man hat.
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwälte Dürpisch & von Wisotzky, Peter-May-Str. 27, 50374 Erftstadt 6671.4348801207 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Dürpisch bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Ich bin mit der Vertretung durch Herrn Dürpisch in einem Fahrerlaubnisverfahren sehr zufrieden. Mein Problem wurde … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kramer
Rechtsanwalt Christoph Kramer
Schwerfel & Kramer, Sülzburgstr. 13, 50937 Köln 6674.2735653913 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Kramer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(30.04.2024) Christoph Kramer hat mir während meiner beruflichen Karriere sowohl auf Arbeitgeberseite wie auch als Arbeitnehmer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Burdack
Rechtsanwältin Daniela Burdack
Burdack Buch & Kollegen - Rechtsanwälte, Spittlertorgraben 49, 90429 Nürnberg 7011.1349988767 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Daniela Burdack
(10.03.2023) Frau Burdack beriet mich sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Deventer
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Deventer
Jacobi & Deventer, Rheinstr. 63, 50321 Brühl 6678.2945163743 km
Erbrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Deventer bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 47 Bewertungen Dank der Unterstützung von Herrn Deventer und seiner Kanzlei hat die Autovermietung Enterprise ihre Forderungen gegen … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Sroka
Rechtsanwalt Thomas Sroka
Kanzlei Sroka, Kortumstraße 110, 44787 Bochum 6664.1549203766 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Sroka
(18.07.2013) Sehr zufriedenstellend geht konsequent auf jedes Problem ein >> Empfehlenswert !!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Theodoros Germalidis
Rechtsanwalt Theodoros Germalidis
VICARII Rechtsanwälte, Stafflen­berg­straße 38, 70184 Stuttgart 6932.0831894312 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Theodoros Germalidis
(17.02.2024) Rechtsanwalt Germalidis ist seit Jahren der Anwalt meines Vertrauens und sehr zu empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Meschke LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Franz Meschke LL.M.
Rechtsanwalt Franz Meschke, Wiener Straße 53, 01219 Dresden 7081.9498663427 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Meschke LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 28 Bewertungen Unser geparktes Auto wurde durch ein fahrendes Auto beschädigt. Wir mußten uns um nichts kümmern. alles wurde Top … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Hahn
Kanzlei Siegfried Hahn, Pawelstr. 5, 38118 Braunschweig 6819.8605767042 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Hahn ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Marx
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Marx
Kanzlei Carsten Marx, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen 6800.0034779781 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Marx ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 71 Bewertungen In einem beruflichen und zudem menschlich sehr komplexen Kontext, in dem es zu einem Strafrechtsverfahren gekommen … (06.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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