3.922 Anwälte für Revision | Seite 10

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  • Rechtsanwalt Timo Pickhardt
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Timo Pickhardt
    Rechtsanwälte Heinz und Pickhardt,Hindenburgstr. 24, 51643 Gummersbach 6.708,2 km
    Fachanwalt für Verkehrsrecht • Fachanwalt für Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
    Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Timo Pickhardt gerne zur Verfügung
    (10.12.2020) Herr Pickhardt ist ein sehr professioneller Anwalt. Er ist sehr freundlich und bei Fragen immer hilfsbereit. Man kann si … Herr Pickhardt ist ein sehr professioneller Anwalt. Er ist sehr freundlich und b …
  • Rechtsanwalt Helmar Müller
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Helmar Müller
    MÜLLER Anwaltskanzlei,Am Markt 5, 25712 Burg (Dithmarschen)
    Ihr Rechtsproblem in guten Händen
    Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
    Herr Rechtsanwalt Helmar Müller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
  • Rechtsanwalt Tim Brinkmann
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Tim Brinkmann
    TRENTMANN PartGmbB Rechtsanwälte,Obernstr. 39-43, 28195 Bremen 6.675,4 km
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht • Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schulrecht • Datenschutzrecht
    Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tim Brinkmann gerne zur Verfügung
    (23.04.2024) Schnelle und kompetente Antwort. Perfekt! Schnelle und kompetente Antwort. Perfekt!
  • Rechtsanwalt Arne Weller
    Sehr gut
    TWP Strafrechtskanzlei Bürogemeinschaft Arne Weller,Großneumarkt 50, 20459 Hamburg 6.719,3 km
    Fachanwalt für Strafrecht
    Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Arne Weller
    aus 26 Bewertungen Herr Weller ist garantiert einer der besten anwälte hamburgs! er hat mich bereits öfters vertreten und wirklich jedes ma … Herr Weller ist garantiert einer der besten anwälte hamburgs! er hat mich bereit … (09.06.2025)
  • Rechtsanwalt Michael Leicht
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Michael Leicht
    Rechtsanwälte Dr. Hitzfeld & Kollegen,Chesterplatz 1, 79539 Lörrach 6.898,7 km
    Fachanwalt für Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
    Herr Rechtsanwalt Michael Leicht ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
    (22.01.2025) Ein sehr kompetentes Telefongespräch mit Ihm geführt. Danke nochmals für den Rückruf und die Tips Ein sehr kompetentes Telefongespräch mit Ihm geführt. Danke nochmals für den Rüc …
  • Rechtsanwalt Spyridon Petropoulos
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Spyridon Petropoulos
    Petropoulos & Partner,Zoodochou Pigis 38-40, Athen 10681, Griechenland 8.584,3 km
    Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
    Herr Rechtsanwalt Spyridon Petropoulos unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
  • Rechtsanwalt Reiner Wötzel
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Reiner Wötzel
    Sebening, Henke & Wötzel Rechtsanwälte,Bahnhofstraße 17-17a, 31655 Stadthagen 6.738,3 km
    Fachanwalt für Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Werkvertragsrecht • Anwaltshaftung • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
    Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Reiner Wötzel
    (20.10.2023) Herr Wötzel und Kollegen haben mich nun mehrfach und erfolgreich vertreten und ich möchte mich Herzlich bedanken ich ver … Herr Wötzel und Kollegen haben mich nun mehrfach und erfolgreich vertreten und i …
  • Rechtsanwalt Pieter Bickenbach
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Pieter Bickenbach
    BICKENBACH - Rechtsanwaltskanzlei,Logenstr. 8, 15230 Frankfurt (Oder) 7.051,6 km
    Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht
    Herr Rechtsanwalt Pieter Bickenbach bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
    (26.05.2025) Ich bin selbst Schuld ,ich sehe es nun so, bin lg Milde Ich bin selbst Schuld ,ich sehe es nun so, bin lg Milde
  • Rechtsanwalt Jan-Peter Schwarzhoff
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Jan-Peter Schwarzhoff
    Rechtsanwälte Bartholome Schwarzhoff Eskowitz,Arndtstr. 55, 44135 Dortmund 6.677,3 km
    "Strafverteidigung ist Kampf, solange es um die Frage der Schuld oder Unschuld des Mandanten geht. Steht die Schuld außer Streit, ist Strafverteidigung die Kunst des Möglichen." Prof. Dr. Hans Dahs
    Fachanwalt für Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
    Herr Rechtsanwalt Jan-Peter Schwarzhoff hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
    aus 287 Bewertungen Zu Beginn erstmal ein Danke an Hr. Schwarzhoff und seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, er hat mich in 2 Strafverfahr … Zu Beginn erstmal ein Danke an Hr. Schwarzhoff und seine Mitarbeiter und Mitarbe … (14.06.2025)
  • Rechtsanwalt Marco Habig
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Marco Habig
    Reimann, Schäfer, Hofmann - KanzleiDomplatz.de,Domplatz 2, 35578 Wetzlar 6.790,9 km
    Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
    Herr Rechtsanwalt Marco Habig unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
    aus 36 Bewertungen Der Herr Habig hat mich aus einer misslichen Lage herausgeholt. Dies tat er mit wissen und gewissen, dieses hatte ich be … Der Herr Habig hat mich aus einer misslichen Lage herausgeholt. Dies tat er mit … (28.05.2025)
  • Rechtsanwalt Farsad Saghafi
    Sehr gut
    Kanzlei Saghafi,Eschersheimer Landstrasse 1-3, 60322 Frankfurt am Main 6.825,6 km
    Recht Einfach
    Sportrecht • Arbeitsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
    Online-Rechtsberatung
    Herr Rechtsanwalt Farsad Saghafi ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
    aus 14 Bewertungen Gut Gut (20.05.2025)
  • Rechtsanwalt Cüneyt Sali LL.M.
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Cüneyt Sali LL.M.
    Rechtsanwaltskanzlei Sali & Özkurt,Brandgasse 5, 41460 Neuss 6.644,9 km
    Ihr Recht ist unser Ziel!
    Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht
    Herr Rechtsanwalt Cüneyt Sali LL.M. im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
  • Rechtsanwältin Christine Frey
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Christine Frey
    Rechtsanwältin Christine Frey,Turmstraße 35A, 10551 Berlin 6.970,7 km
    Fachanwältin für Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier
    Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Frey gerne zur Verfügung
    aus 107 Bewertungen Ich bin sehr sehr zufrieden, und werde Sie weiter empfehlen Ich bin sehr sehr zufrieden, und werde Sie weiter empfehlen (16.03.2025)
  • Rechtsanwältin Friederike Nouri
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Friederike Nouri
    Gladica Rechtsanwälte,Ballindamm 3, 20095 Hamburg 6.720,2 km
    Fachanwältin für Strafrecht • Fachanwältin für Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
    Frau Rechtsanwältin Friederike Nouri ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
    aus 38 Bewertungen Sehr gute Arbeit kann mich nicht beklagen sehr zufrieden Sehr gute Arbeit kann mich nicht beklagen sehr zufrieden (23.04.2024)
  • Rechtsanwalt Tobias Töpfer
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Tobias Töpfer
    Rechtsanwaltskanzlei Tobias Töpfer,Am Holzbrunn 23, 93194 Walderbach 7.109,3 km
    Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
    Herr Rechtsanwalt Tobias Töpfer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
  • Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher
    Sehr gut
    Kanzlei Albrecht Scherrenbacher,N3 15, 68161 Mannheim 6.846,9 km
    Fachanwalt für Verkehrsrecht • Fachanwalt für Strafrecht
    Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher
    aus 27 Bewertungen Top top top Sehr emphatisch und zuvorkommend. Wenn jemand hilft, dann er. Top top top Sehr emphatisch und zuvorkommend. Wenn jemand hilft, dann er. (05.05.2025)
  • Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR.
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR.
    Rechtsanwältin Nina Atallah LL.M. EUR. & Darius Endner LL.M. EUR GbR,Schloßstr. 116, 12163 Berlin 6.973,7 km
    Fachanwältin für Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
    Online-Rechtsberatung
    Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR.
    aus 42 Bewertungen Wir hatten die Kanzlei kontaktiert um Unterstützung in Sachen Ausweisungsverfahren zu erhalten. Reaktionszeit: unschl … Wir hatten die Kanzlei kontaktiert um Unterstützung in Sachen Ausweisungsverfah … (06.06.2025)
  • Rechtsanwalt Torsten Korte
    Kanzlei Torsten Korte,Haspeler Str. 8, 42285 Wuppertal 6.671,2 km
    Fachanwalt für Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
    Herr Rechtsanwalt Torsten Korte ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
  • Rechtsanwalt Dirk Streifler

    Rechtsanwalt Dirk Streifler

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    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Dirk Streifler
    Rechtsanwälte Streifler & Kollegen,Wilhelmstraße 46, 10117 Berlin 6.974,2 km
    Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Verfassungsrecht
    Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dirk Streifler für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
    (29.04.2025) Herr Streifler und seine Kollegen sind äußerst hilfsbereit, effizient und nehmen ihre Aufgaben sehr ernst. Er hat den Sp … Herr Streifler und seine Kollegen sind äußerst hilfsbereit, effizient und nehmen …
  • Rechtsanwalt Christian Rebbert
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Christian Rebbert
    Ferkinghoff Rebbert | Rechtsanwälte Notar,Königsau 3, 59555 Lippstadt 6.721,8 km
    Strafrecht • Arbeitsrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
    Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Rebbert
    aus 6 Bewertungen trotz dem Entschluss die Sache nicht weiter zu verfolgen und das kein Ertrag zu erwarten war, kam sofort eine Antwort ü … trotz dem Entschluss die Sache nicht weiter zu verfolgen und das kein Ertrag zu … (24.09.2024)
  • Rechtsanwalt Dr. Markus Freund , M.A.
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Dr. Markus Freund , M.A.
    Kanzlei Markus Freund,Riemergasse 6, 1010 Wien, Österreich 7.412,7 km
    Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
    Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Freund , M.A.
    aus 8 Bewertungen Schnelle und präzise Kommunikation, erfolgreiche Abwicklung. Klare Empfehlung. Vielen Dank Schnelle und präzise Kommunikation, erfolgreiche Abwicklung. Klare Empfehlung. … (21.06.2022)
  • Rechtsanwalt Benjamin Simon
    Sehr gut
    Kanzlei Benjamin Simon,Frankfurter Str. 5, 35781 Weilburg 6.780,1 km
    Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
    Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Benjamin Simon
    aus 53 Bewertungen Herr Simon hat mich sehr gut vertreten. Er war immer realitätsnah Eine gute Adresse in Weilburg. Herr Simon hat mich sehr gut vertreten. Er war immer realitätsnah Eine gute Adr … (09.06.2025)
  • Rechtsanwalt Matthias Wehner
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Matthias Wehner
    Anwaltskanzlei M. Wehner,Forstwaldstraße 51, 47804 Krefeld 6.629,4 km
    Wer den Hafen nicht kennt, dem weht kein Wind günstig.
    Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
    Online-Rechtsberatung
    Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Wehner
    aus 149 Bewertungen Rechtsanwalt Wehner ist ein hervorragender Anwalt. Mit großem Sachverstand und Erfahrung begleitet er stets zugewandt un … Rechtsanwalt Wehner ist ein hervorragender Anwalt. Mit großem Sachverstand und E … (11.06.2025)
  • Rechtsanwalt Michael Becker
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Michael Becker
    E.S. Kanzlei,Kriegsbergstraße 30, 70174 Stuttgart 6.930,6 km
    Strafrecht
    Herr Rechtsanwalt Michael Becker hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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