4.242 Anwälte für Revision | Seite 171

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Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Laarmann
Kanzlei Laarmann, Diepenbrockstraße 42, 45968 Gladbeck 6645.240327287 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Laarmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer
Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer
Kanzlei Roland Kometer, Maria-Theresien-Straße 5, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.161065536 km
Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer
(02.03.2024) Sehr kompetenter, freundlicher und vertrauliche Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Phil J. Stange
Kanzlei Phil J. Stange, Wikingerstr. 4, 24143 Kiel 6688.7819004424 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Phil J. Stange ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(20.03.2024) Das ist der beste Anwalt den man jeden entfehlen kann immer erreichbar und hilft sehr schnell bin sehr zufrieden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Cramm
Rechtsanwalt Ulrich Cramm
R3 BRÜCK CRAMM RIENÄCKER-TÄSCH Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Friedrichstr. 6, 79761 Waldshut-Tiengen 6934.0964891968 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Cramm gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen RA Cramm hat uns mitgeteilt, dass er im Moment keine neuen Fälle annehmen kann. Wir haben im Bekanntenkreis … (20.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Grunau
Rechtsanwalt Michael Grunau
Anwaltskanzlei Grunau, Neue Straße 38, 18311 Ribnitz-Damgarten 6824.2487896418 km
FA Arbeitsrecht FA Mietrecht u. Wohnungseigentumrecht Ein Fachanwalt kann mehr!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Grunau ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(23.05.2023) Wir wurden kurzfristig umfassend sehr nett beraten so dass wir zu unserem Recht kamen.Auf jeden Fall weiter zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Miksch
sehr gut
Kanzlei Frank Miksch, Otto-Seeling-Promenade 2-4, 90762 Fürth 7005.5954349691 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Miksch
aus 32 Bewertungen Herr Miksch ist menschlich und fachlich eine Choriphäe. Ich hatte bisher schon verschiedenste Rechtsfälle und durch … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Höpping
Rechtsanwalt Carsten Höpping
Kanzlei Höpping, Anzensteinstr. 16, 95478 Kemnath 7038.3106572363 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Carsten Höpping
(25.08.2021) Alles war positiv. Von Beratung bis zur Gerichtsverhandlung. Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
FPS, Eschersheimer Landstraße 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.425314743 km
Verwaltungsrecht | Baurecht | Umweltrecht - verlässliche und pragmatische Rechtsberatung
Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
aus 15 Bewertungen Ich war bei Herrn Dr. Vornholt bestens beraten. Von Anfang an konnte ich mich von seiner Fachkompetenz und auch seinem … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Bender
sehr gut
Rechtsanwältin Christiane Bender
Rechtsanwälte Bender & Ruppel, Sportparkstraße 13, 35578 Wetzlar 6792.7000845219 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Bender ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 139 Bewertungen Die Frau Bender ist eine tolle Anwältin die viel Erfahrung mitbringt.Sie guckte zwar streng aber nach der Kernlerphase … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Winkler
sehr gut
Rechtsanwältin Yvonne Winkler
Grützmacher, von Wendorff, Winkler, Leipziger Str. 100, 06108 Halle (Saale) 6950.1775989759 km
Beharrlichkeit führt zum Ziel
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Winkler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 14 Bewertungen Frau Winkler empfing mich sehr freundlich ohne vorherige Terminvereinbarung und nahm sich meiner Sache sofort an. … (02.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Krüger-Pannek
Rechtsanwalt André Krüger-Pannek
Kanzlei André Krüger-Pannek, Leipziger Straße 93, 06108 Halle (Saale) 6950.3252714934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Migrationsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt André Krüger-Pannek bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Herr Krüger-Pannek ist ein sehr kompetenter und vor allem zuverlässiger Anwalt. Sämtliche Anliegen werden schnellst … (16.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Scholze
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Scholze
Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen, Breite Straße 54, 39576 Hansestadt Stendal 6880.0474098977 km
Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Scholze ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 29 Bewertungen Sehr kompetent und allen Erwartungen sogar übertroffen. Die Strafsache wurde komplett eingestellt. Vielen Dank! Sehr … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Brunner
Rechtsanwältin Stephanie Brunner
A|B|H|K Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Schwanthalerstr. 73, 80336 München 7117.9416562929 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Brunner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Ich hatte eine gute Beratung vielen Dank (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Egner
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Egner
Florian und Berschet, Konrad-Adenauer-Allee 19, 86150 Augsburg 7063.1542067236 km
Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Egner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 38 Bewertungen Durch eine Empfehlung bin ich an Herrn RA Felix Egner geraten. Seit dem ersten Tag wurde ich sehr gut beraten und das … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Søren Hauschild Locher
Rechtsanwalt Søren Hauschild Locher
Fabritius Tengnagel & Heine, advokater, Amaliegade 4A, Kopenhagen 1256, Dänemark 6752.439727716 km
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Søren Hauschild Locher bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Schnelle und präzise Antwort (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
Kanzlei Seibert, Steinweg 69, 38518 Gifhorn 6809.7858670848 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
(08.04.2018) Frau Seibert-Vogt hat mich als Vermieter in meinen Mietsachen sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Partyka
Rechtsanwalt Marco Partyka, Heringstr. 3, 02625 Bautzen 7112.8097625605 km
Ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Partyka hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Herr Partyka ist immer telefonisch erreichbar und steht mit seinem Rat und seinem Fachwissen einem immer zur Seite. … (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arnold Renner
Rechtsanwalt Arnold Renner
Rechtsanwaltskanzlei Renner, Heger-Tor-Wall 4, 49074 Osnabrück 6671.6936453443 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arnold Renner ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 6 Bewertungen Herr Renner zeichnete sich aus das er nach einem Gespräch einem die genaue Sachlage gut erklären konnte und in … (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Francesco Wicki LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Francesco Wicki LL.M.
Studio Legale e Notarile Wicki, Via Soave 9, 6901 Lugano, Schweiz 7074.308745802 km
Erbrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Francesco Wicki LL.M. gerne zur Verfügung
(31.07.2021) Alle unsere Fragen wurden nachvollziehbar beantwortet
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Kremer
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Kremer
KW Kanzlei Kremer & Weiss, Kreuzstr. 10, 85049 Ingolstadt 7072.7861803012 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Andrea Kremer
aus 36 Bewertungen Ich kann Frau Kremer nur wärmstens empfehlen, wenn es rund um das Thema Strafrecht geht. Sie hat es geschafft durch … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anett Raumschüssel
Rechtsanwältin Anett Raumschüssel
Rechtsanwalts und Steuerkanzlei Anett Raumschüssel, Märzenberg 40, 98544 Zella-Mehlis 6918.9258360223 km
Erfolg kommt nicht von allein. Für Erfolg muss man etwas tun: ich bin bereit dazu für Sie
Steuerrecht • Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Anett Raumschüssel
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias P. Ponath
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Kanzlei Tobias P. Ponath, Rothenbaumchaussee 30, 20148 Hamburg 6718.9355369645 km
Fachanwalt Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Tobias P. Ponath für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Herr Ponath hat mich nach einem schlechten Start mit seinem Büro persönlich kontaktiert. Es folgte ein sehr … (23.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Muffert
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Rechtsanwalt Philipp Muffert
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Philipp Muffert
aus 140 Bewertungen Ich habe mich schon mehrfach von Herrn Muffert vertreten lassen und war bisher immer zufrieden, ohne Ausnahme. Ich … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georgios Charisiadis
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Rechtsanwalt Georgios Charisiadis
Rechtsanwaltskanzlei Georg Charisiadis, Pionierstraße 46, 40215 Düsseldorf 6650.0368692786 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Georgios Charisiadis unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 19 Bewertungen Meine erste Besprechung war super und das mir erstelle Angebot sieht sehr gut aus. Ich bin zuversichtlich, dass ich … (27.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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