4.241 Anwälte für Revision | Seite 176

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Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Schmidt
Schmidt Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Kardinal-Volk-Platz 3, 63456 Hanau 6840.8489462729 km
Ich verstehe einseitige Parteilichkeit bei Betrachtung des eigenen Standpunktes aus Gegnersicht als vornehmste Anwaltstugend.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Peter Schmidt
aus 30 Bewertungen Tolle kompetente Beratung, die ich sehr weiterempfehlen kann (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Haenisch
Rechtsanwalt Florian Haenisch
Rechtsanwaltskanzlei Haenisch, Dr. Nießen & Haenisch, Marktplatz 22, 85567 Grafing bei München 7149.3168200769 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Haenisch ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Annike Drüeke
Rechtsanwältin Annike Drüeke
Rechtsanwaltskanzlei Drüeke, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen 6799.9973648212 km
Zivilrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Annike Drüeke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Frau Annike Drüecke ist mit Abstand die beste Anwältin die man sich wünschen kann. Eigentlich hatte mir eine … (23.03.2024)
Profil-Bild Notar Konstantin Krauskopf
sehr gut
Notar Konstantin Krauskopf
Notar Konstantin K. Krauskopf, Grünberger Str. 64, 35394 Gießen 6800.9735228431 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Rechtsanwalt Herr Notar Konstantin Krauskopf
aus 47 Bewertungen Sehr fundierte und vielseitige Beratung, freundliches und reaktionsschnelles Team. Sehr erfahrener und routinierter … (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Wittstock
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Wittstock
Anwaltskanzlei Robert Wittstock, Schinkelstr. 9, 16816 Neuruppin 6917.2807946954 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Robert Wittstock ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 32 Bewertungen Von Beginn alles super erst Gespräch super, hat sich um alles gekümmert und wir haben gewonnen. Jederzeit wieder … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Ongert
Rechtsanwältin Elena Ongert
Kanzlei Hekler & Ongert, Rosengasse 6, 74072 Heilbronn 6913.1153863524 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Elena Ongert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 7 Bewertungen Die ganze Situation wurde im ernst genommen,und mich mit einer sehr nette Beratung und Nachricht weiter geholfen. (23.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helena Schütz
Anwaltskanzlei Helena Schütz, Zum Lampert 3, 77855 Achern 6865.9663998308 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Helena Schütz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Schahroch Taleqani
Rechtsanwalt Schahroch Taleqani
RT & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Goethestraße 74, 80336 München 7118.5712675343 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Schahroch Taleqani
aus 8 Bewertungen ich möchte gerne meine aufrichtige Wertschätzung und eine äußerst positive Bewertung für die hervorragende Arbeit und … (09.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Will
sehr gut
Thomas Will Rechtsanwaltskanzlei, Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken 6767.3085714059 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Will
aus 63 Bewertungen Herr Will ist einer der besten Anwälte die ich kennengelernt habe. Er ist definitiv unter den TOP 5 Anwälte in … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gundula Klie
Rechtsanwältin Gundula Klie
Fuest & Klie GbR -Kanzlei am Schloss-, Steinweg 37, 38100 Braunschweig 6820.6492587889 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Gundula Klie
aus 6 Bewertungen Ich habe am selben Tag der Anfrage eine sehr kompetente Auskunft bekommen, die mich auch psychologisch gestärkt hat. … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten
Anwaltskanzlei Dr. Karsten, Parkallee 117, 28209 Bremen 6676.2344543109 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Elmar Mettke
Rechtsanwalt Elmar Mettke
Rechtsanwalt Elmar Mettke Fachanwalt für Strafrecht, Kölner Str. 73, 53879 Euskirchen 6679.4731671847 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Elmar Mettke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(13.11.2023) Ein sehr ordentlicher und freundlicher Rechtsanwalt der kompetent und sehr hilfreich ist.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat
Anwaltskanzlei Dr. jur. Tobuschat, Enzianstr. 2, 82319 Starnberg 7113.8707938069 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat
aus 21 Bewertungen Danke für ihr Engagement und den tollen Erfolg. Endlich kann ich erleichtert sein, dass das Strafverfahren erfolgreich … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt
sehr gut
Rechtsanwalt Ulli H. Boldt, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin 6970.9984002841 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 165 Bewertungen Habe eine mich selbst betreffende Frage bzgl. Straferlass durch das neue Cannabisgesetz, für offene Tagessätze aus dem … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Spratte
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Spratte
Spratte Riepe Pickard Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Eilper Straße 71 - 75, 58091 Hagen 6686.6339521675 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Spratte gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen ich hatte noch nicht viel Kontakt bisher. Gerne gebe ich meine "Bewertung später ab ! mfG: Thomas Knop (06.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Markovic
sehr gut
Rechtsanwältin Nina Markovic
ADC Rechtsanwält*innenbüro Markovic & von Borstel, Faulenstraße 65, 28195 Bremen 6674.7113154539 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nina Markovic ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 20 Bewertungen Frau Markovich ist die beste Anwältin, die ich je gesehen habe, und ich empfehle sie immer weiter. Vielen Dank für die … (09.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt George Steffen Andreas
sehr gut
Rechtsanwalt George Steffen Andreas
Kanzlei George Steffen Andreas, Allersberger Straße 185, 90461 Nürnberg 7013.9768000165 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt George Steffen Andreas ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 84 Bewertungen Ich wurde stets über aktuelle Entwicklungen in meinem Prozess kurzfristig informiert. Auf meine Anfragen wurde … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grzimek
Grzimek, Wegelein & Partner Rechtsanwälte, Joachimsthaler Straße 15, 10719 Berlin 6971.7018104703 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Grzimek gerne zur Verfügung
(06.05.2022) Świetny prawnik. Polecam serdecznie.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Doss
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Doss
KANZLEI DOSS, Liebigstr. 5, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7064.6374955837 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Doss ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 298 Bewertungen Der zugrunde liegende Sachverhalt war die Beschädigung eines Kabelbinders an einem Wahlplakat gepaart mit der falschen … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Mette
Rechtsanwalt Thorsten Mette
RECHTSANWALT | METTE, Westerfeldstraße 37, 33611 Bielefeld 6713.326886432 km
„Durch Analyse zu einem Konzept und zu einer Lösung bis hin zum Erfolg"
Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorsten Mette gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander von Bila
Rechtsanwalt Alexander von Bila
von Bila, de la Pava & Bertoletti, Calle 113 No 7 -21, torre A 906, 110111 Bogota, Kolumbien 4034.3499532249 km
Ihr Rechtsanswalt und Partner in Kolumbien
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander von Bila im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(20.10.2022) Fachliche gute Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Kopmann
Kanzlei Jürgen Kopmann, Moritzstr. 2, 13597 Berlin 6962.2537483314 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Kopmann
aus 9 Bewertungen Die vielen 5 Sterne Bewertungen über Herrn RA Kopmann, seiner Arbeit und sein Engagement sind absolut gerecht und ich … (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Theisen
Kanzlei Theisen, Bautzner Str. 79, 01099 Dresden 7080.5851735927 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Hans Theisen
aus 9 Bewertungen Kompetente Beratung Brilliante Schriftsätze Klarer Blick für das Wesentliche Besser geht es nicht! Herzlichen … (09.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Lacher
Rechtsanwalt Markus Lacher
Lacher, Herzog & Kollegen, Mönchshofstr. 35, 94234 Viechtach 7145.5768474562 km
Wir begreifen uns als Vertrauenspersonen mit Fingerspitzengefühl.
Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Lacher gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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