4.259 Anwälte für Revision | Seite 175

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Holm Hansen
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Rechtsanwalt Jan Holm Hansen
Kanzlei Hansen & Partner, Pfännerstraße 10, 39218 Schönebeck (Elbe) 6905.8861020987 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Mediation • Maklerrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jan Holm Hansen
aus 45 Bewertungen Ich hatte kürzlich das Vergnügen, meine rechtlichen Anliegen mit der Rechtsanwaltskanzlei Hansen + Partner zu … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin Schröder
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Rechtsanwalt Kevin Schröder
Rechtsanwalt Kevin Schröder, Bundeskanzlerplatz 2D, 53113 Bonn 6696.2713622313 km
Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kevin Schröder ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 34 Bewertungen Sehr gute Erfahrungen (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jan Finzel
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Rechtsanwalt Dr. Jan Finzel
Rechtsanwälte Reuter, Herwegh & Arndt Partnerschaft mbB, Spichernstr. 55, 50672 Köln 6673.5638266187 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Finzel im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 23 Bewertungen 100 % ige, schnelle, transparente und kompetente E-Mail-Kommunikation. Im Fall der Fälle würde ich der Kanzlei wieder … (14.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
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Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
H/T Defensio Strafverteidiger, Königstraße 45, 30175 Hannover 6768.4082575468 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
aus 50 Bewertungen Das Telefon Gespräch war sehr kompetent und hat mich erst einmal beruhigt. Da ich mich jetzt mit meinem Problem in … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Marc Rößler LL.M., M.A.
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Rechtsanwalt Tobias Marc Rößler LL.M., M.A.
ZENITH PARTNER, Friedrichstr. 73, 40217 Düsseldorf 6649.534000069 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Marc Rößler LL.M., M.A. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 27 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Rößler, LL.M. MA. hat uns sehr geholfen. Ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank. Familie S. aus HB (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Lavinia Ebert
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Rechtsanwältin Sandra Lavinia Ebert
Kanzlei Ebert & Schwegler, Charlottenstraße 81, 72764 Reutlingen 6950.0283600854 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Sandra Lavinia Ebert
aus 94 Bewertungen Sandra Ebert ist eine Anwältin die mit Herz und Blut bei der Sache ist, sich für Ihre Mandant*Innen einsetzt und Ihnen … (20.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisa Moch
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Rechtsanwältin Elisa Moch
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.016794803 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Elisa Moch
aus 10 Bewertungen Frau Moch ist eine bemerkenswerte Anwältin, die mit Fachkenntnis und Entschlossenheit meine Interessen vertreten hat. … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
ZIMMLINGHAUS Anwaltsbüro, Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier 6718.9350893479 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
aus 20 Bewertungen Hr. RA Zimmlinghaus hat mich 2014 und 2023 bei zwei kleineren Ordnungswidrigkeitsverfahren fachlich beraten. Die … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Jäkel
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Rechtsanwalt Sebastian Jäkel
Kanzlei Wöbken, Braune & Kollegen, Anna-Vogeley-Straße 17, 21337 Lüneburg 6762.0449035264 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Sebastian Jäkel
aus 39 Bewertungen Ich kann Herrn Jäkel in fragen Arbeitsrecht wärmstens empfehlen. Der Kontakt war bis auf ein persönliches Gespräch per … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Partyka
Rechtsanwalt Marco Partyka, Heringstr. 3, 02625 Bautzen 7112.8097625605 km
Ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Partyka - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Herr Partyka ist immer telefonisch erreichbar und steht mit seinem Rat und seinem Fachwissen einem immer zur Seite. … (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren
Kanzlei Dieter Floren, Haldesdorfer Str. 133k, 22179 Hamburg 6722.5361499374 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Herr Dr. Floren ist ganz klar zu empfehlen, ich habe seine Hilfe im Arbeitsrecht in Anspruch genommen! Eine einfache … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Christiane Roy
Rechtsanwältin Sabrina Christiane Roy
Rechtsanwaltskanzlei Roy, Schuhgasse 5, 07381 Pößneck 6972.2760919911 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht
Frau Rechtsanwältin Sabrina Christiane Roy - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(14.04.2023) Frau Sabrina Roy ist sehr kompetent und fachlich intelligente Anwältin. Sie hat mich erfolgreich in Bezug meiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Jeromin
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Rechtsanwalt Jens Jeromin
Kanzlei Jens Jeromin, Gutenbergstraße 38, 44139 Dortmund 6676.6259739124 km
Ob im Strafrecht oder Verkehrsrecht- wir vertreten Ihre Interessen hartnäckig und konsequent. Mit optimaler Erreichbarkeit, schneller Terminvergabe und zügiger Fallbearbeitung kämpfen wir für Sie !
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Jeromin ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 68 Bewertungen Die Beratung war bisher immer super und absolut seriös. Herr Jeromin nimmt sich immer alle Zeit um auf alle Fragen … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
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Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Immer aufmerksam“
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Ich wurde von Frau Dr. Sonntag wiederholt sehr gut und ausführlich beraten. Alle meine Fragen wurden präzise und … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Anwaltskanzlei Krippner, Jahnstraße 7, 26954 Nordenham 6635.1255130307 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Datenschutzrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(24.04.2024) Auch bei wiederholten Nachfragen ruhig und souverän geblieben. Hilfreicher Rat und freundliches Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann
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Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann
Prof. Dr. jur. Kaufmann, Josef-Görres-Platz 2, 56068 Koblenz 6745.4112442202 km
Kompetenz, Verhandlungsgeschick und Erfahrungsschatz zur bestmöglichen Ergebnisfindung und Interessenvertretung für meine Mandanten
Arbeitsrecht • Strafrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann
aus 54 Bewertungen Super Anwalt! Steht immer für jegliche Fragen zur Verfügung und ist sehr freundlich. Man fühlt sich sehr gut … (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Krzykala
Rechtsanwältin Jessica Krzykala
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Krzykala ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Was ich besonders gut fand, dass Frau Krzykala sich genügend Zeit genommen hat. Sie war immer zuverlässig und beratend … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Veh
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Rechtsanwalt Martin Veh
Kanzlei Martin Veh, Bahnhofplatz 7, 90762 Fürth 7005.3484668224 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Veh
aus 12 Bewertungen Ich danke Herrn Rechtsanwalt Veh, der mich in einem Strafverfahren professionell vor Gericht vertreten hat, und … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley
Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley
Rechtsanwalt Peter-Bohley, Wilhelmstr. 27, 06406 Bernburg (Saale) 6918.6569212286 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley gerne zur Verfügung
(28.09.2022) Anwalt hat mich gut beraten und geholfen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Gempe
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Rechtsanwalt Florian Gempe
Hahn & Gempe Rechtsanwälte, Johannesstraße 3, 99084 Erfurt 6922.3700019975 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Florian Gempe vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Vielen Dank, die Antwort auf meine Frage kam innerhalb 24 Std. und hat mir sehr weitergeholfen. Auch auf eine weitere … (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ismet Mujakic
Kanzlei Ismet Mujakic, Rumfordstr. 5, 80469 München 7119.5247932541 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ismet Mujakic gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Einfach super!👍🏻 (22.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht
Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht
Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main 6825.6193525385 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht
(26.01.2024) Herr Hillebrecht hat mir sehr geholfen, er hat das Beste für mich erreicht! Die Kanzlei war immer erreichbar und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
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Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht Hamburg, Landwehr 25, 22087 Hamburg 6721.9138158104 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
aus 117 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Ahmadi ist eine kompetente und sehr nette Anwältin für Strafrecht, hat uns super klasse … (30.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Haun
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Rechtsanwalt Johannes Haun
HOS Rechtsanwälte, Augsburger Str. 371, 70327 Stuttgart 6935.5605046711 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Haun ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 36 Bewertungen Durch die Unterstützung des RA Herrn Haun konnten unsere Interessen im Falle unseres Anliegens bestens Vertreten … (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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