4.165 Anwälte für Revision | Seite 77

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Staffel
Rechtsanwalt Michael Staffel
Anwaltskanzlei Westerwelle & Staffel, Am Stadtgarten 28, 53639 Königswinter 6704.0036081833 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Staffel
aus 5 Bewertungen Schnelle, direkte, unkomplizierte Hilfe und Beratung. Bei dringenden, eiligen Terminfristen sofortige Schreiben und … (12.09.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Ahrens
Kanzlei Peter Ahrens, Bahnhofstr. 13, 49716 Meppen 6605.2442643645 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Peter Ahrens
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Hayn
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Hayn
Hayn - Kanzlei für Straf- und Verkehrsrecht am Ring, Hohenstaufenring 43-45, 50674 Köln 6674.2770507406 km
Erfolg durch Verteidigung!
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Hayn gerne zur Verfügung
aus 130 Bewertungen Ein toller Anwalt der mich mit seiner Kompetenz und seinem Verhandlungsgeschick im Gerichtssaal professionell … (23.08.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Markus Först
Rechts- und Fachanwalt Markus Först
Markus Först Rechtsanwalt, Westallee 1, 56112 Lahnstein 6748.5954592763 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Markus Först
Profil-Bild Rechtsanwältin Antonia Lehmann
sehr gut
Kanzlei Lehmann, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.5867137025 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Antonia Lehmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Noch nicht viel weil Frau Lehmann mit uns erst neu zusammen arbeitet (24.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Esser
Kanzlei Volker Esser, Bahnhofstr. 29, 41472 Neuss 6645.0531816292 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Volker Esser
(22.02.2019) Zurzeit haben mein Mann und ich den Anwalt beauftragt uns in einem schweren Fall der Nachbarschaftsstreit mit einer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Eschborn
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Eschborn
Rechtsanwaltskanzlei Eschborn, Konrad-Adenauer-Str. 30A, 55218 Ingelheim am Rhein 6793.9646369646 km
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marcus Eschborn - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 27 Bewertungen Das Problem wurde sehr schnell erörtert und befasst, sodass in Kurze rechtliche Schritte unternommen wurde. (18.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Mühlberger
sehr gut
Rechtsanwalt David Mühlberger
Frühsorger • Mühlberger Strafverteidigung, Geibelstraße 1, 81679 München 7120.6180964171 km
Fachanwalt Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt David Mühlberger
aus 86 Bewertungen Mein haftantritt war schon besiegelt. Ich wurde 2018 zu einer 3 jährigen bewährungsstrafe verurteilt ( btm, nicht … (16.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hannes Linke
Rechtsanwalt Hannes Linke
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Hannes Linke
(13.01.2023) Besser gehts nicht !!!!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte GmbH, Salzachtal Bundestr. 13, 5700 Zell am See, Österreich 7245.8393973992 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(18.09.2021) 👌
Profil-Bild Rechtsanwalt Hanno H. Haupt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Haupt & Kollegen, Kernerstr. 35 A, 70182 Stuttgart 6931.5341907336 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hanno H. Haupt für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 124 Bewertungen Nach unserem ersten Gespräch war mir klar: ein hervorragender Anwalt mit sehr viel Emphatie, Einfühlungsvermögen und … (06.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen
Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stresemannstraße 64-66, 41236 Mönchengladbach 6631.6015045491 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen gerne zur Verfügung
(04.07.2024) Die nette Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Babosek
Rechtsanwalt Tim Babosek
audalis Kohler Punge & Partner mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund 6676.5756123146 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tim Babosek
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominique Lars Peters
Rechtsanwalt Dominique Lars Peters
Bernsdorf & Duee Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 54, 04109 Leipzig 6981.4200992349 km
Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dominique Lars Peters
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Kanzlei Tanja Hilpert, Siegtalstr. 2, 57080 Siegen 6744.1598269785 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Tanja Hilpert
(29.02.2024) Ich bin verdammt glücklich so eine top Anwältin zu haben.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Flender
Rechtsanwalt Marc Flender, Stahlstr. 22, 42281 Wuppertal 6672.2409917676 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Marc Flender
Profil-Bild Rechtsanwalt Alex Gaidash
sehr gut
Rechtsanwalt Alex Gaidash
Kanzlei Gaidash, Vaalser Str. 259, 52074 Aachen 6627.8131609119 km
In recognizing the humanity of our fellow beings, we pay ourselves the highest tribute – Thurgood Marshall (US-amerikanischer Jurist und der erste afroamerikanische Richter am Obersten Gerichtshof)
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alex Gaidash
aus 27 Bewertungen Der Herr Gaidash hat mir eine fundierte Antwort zu meinem Anliegen gegeben. (15.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Halfpape
Rechtsanwalt Stefan Halfpape
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Halfpape, Reeshoop 18, 22926 Ahrensburg 6727.5063816678 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Halfpape ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
Kanzlei Volker Thiele-Salih, Bahnhofstr. 85-85a, 45879 Gelsenkirchen 6654.4576386044 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
aus 5 Bewertungen Ein sehr engagierter Rechtsanwalt. Füttert die Mandanten mit viel Informationen. Sehr nett, immer ein Lächeln im … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Steffen
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Steffen
Anwaltskanzlei Steffen & Dr. Bäcker, Zum Ludwigstal 24, 45527 Hattingen 6666.6145641776 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Steffen
aus 12 Bewertungen Herr Steffen hat großes geleistet und mir mit seiner Hartnäckigkeit und Erfahrung gezeigt das auch Urteile und … (25.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Hirth Fachanwalt für Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Hirth Fachanwalt für Strafrecht
Kanzlei Wolfgang Hirth, Akademiestr. 24, 76133 Karlsruhe 6868.5348564693 km
Fachanwalt Strafrecht • Mediation
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Wolfgang Hirth Fachanwalt für Strafrecht für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 16 Bewertungen 12. Februar 2024 Guten Tag, sehr geehrter Herr Hirth, sehr geehrte Leser:Innen, aufgrund einer Beleidigung und … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Dreesen
sehr gut
Kanzlei Dreessen, Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg 6892.7632043317 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Dreesen gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Habe ihn seit Jahren, ist unser familienanwalt. Immer gut beraten und konsequent fachlich alles erledigt (29.08.2024)
Profil-Bild Abogada Maria Barbancho Saborit
sehr gut
Abogada Maria Barbancho Saborit
STRAFVERTEIDIGER SPANIEN, Mandri, 38 1º 2ª, 08006 Barcelona, Spanien 6863.0135201502 km
Strafrecht
Rechtsanwältin Frau Abogada Maria Barbancho Saborit – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
aus 57 Bewertungen Liebe Maria Barbancho, es ist mir ein besonderes Anliegen, Ihnen meine aufrichtige Wertschätzung und tiefempfundene … (30.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schroub
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Schroub
Rechtsanwälte Brinkmann, Schroub, Starke, Parkstraße 68, 28209 Bremen 6676.2793306104 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Schroub
aus 18 Bewertungen Herr S.Schroub ist ein ausgezeichneter Anwalt und ein großer Profi in seinem Bereich! Ich hatte das Vergnügen, seine … (13.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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