4.215 Anwälte für Revision | Seite 80

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Dahm
Rechtsanwalt Andreas Dahm
DAHM Rechtsanwälte, Breiter Weg 202, 39104 Magdeburg 6893.6495824462 km
Wir können nicht zaubern - aber kämpfen!
Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Dahm ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(10.08.2023) Super freundlich und fachlich sehr kompetent - ich wurde ernst genommen und mir wurde optimal geholfen - klare …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grabitz
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Grabitz
H/T Defensio Strafverteidiger, Kaiser-Wilhelm-Ring 14-16, 50672 Köln 6673.8080965144 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christoph Grabitz
aus 62 Bewertungen Schon bei dem ersten Termin online hatten wir ein gutes Gefühl und haben Herrn Grabitz unser vollstes Vertrauen … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Kanzlei Anke Zimmermann, Moerser Str. 98, 47803 Krefeld 6630.237200593 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Anke Zimmermann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 8 Bewertungen Schnelle Reaktionszeit, sehr freundlich (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ebru Hazinedar
sehr gut
Kanzlei Hazinedar, Gehrenwaldstraße 27, 70327 Stuttgart 6935.6231508303 km
Familienrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Ebru Hazinedar
aus 24 Bewertungen Ich habe mich wegen der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses an Fr. Hazinedar gewandt. Die digitale Kommunikation fand … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle
Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle
Rechtsanwaltskanzlei Reinke & Reinke, Moltkestr. 10A, 31582 Nienburg (Weser) 6722.5188199079 km
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Zerfowski
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Zerfowski
Schäufele Zerfowski Holderbaum Rechtsanwälte PartG mbB, Humboldtstr. 29, 76131 Karlsruhe 6870.8450158778 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Zerfowski ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 27 Bewertungen Herr Rechtsanwalt ist sehr versiert in der Argumentation gegenüber der Staatsanwaltschaft und hat kurzfristig die … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
sehr gut
Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
Jackson Law International, 555 Winderley Place, Suite 220, Maitland, FL 32751, USA 1268.510883741 km
Justitia Omnibus
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando) bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 26 Bewertungen Wir haben uns von Herrn Jackson in den USA vertreten lassen. Zu jeder Zeit haben wir uns gut beraten gefühlt, das Team … (02.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Rebentrost
Rechtsanwalt Georg Rebentrost
Rechtsanwaltskanzlei Rebentrost, Händelallee 21, 01309 Dresden 7082.7114927041 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Georg Rebentrost für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(13.07.2020) Leitet man als guter Anwalt Unterlagen, die man durch die Vollmacht bekommt, nicht immer an den Mandanten weiter? …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Post
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Post
Rechtsanwaltskanzlei Post, Neue Sülze 21 A, 21335 Lüneburg 6760.1330207468 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Post ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Ich kann Frau Post 100% weiterempfehlen. Ich habe Frau Post aufgrund einer Mieterhöhung kontaktiert und bin sehr gut … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jan Finzel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jan Finzel
Rechtsanwälte Reuter, Herwegh & Arndt Partnerschaft mbB, Spichernstr. 55, 50672 Köln 6673.5638266187 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Finzel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 23 Bewertungen 100 % ige, schnelle, transparente und kompetente E-Mail-Kommunikation. Im Fall der Fälle würde ich der Kanzlei wieder … (14.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Mamedow
Rechtsanwalt Alexander Mamedow
Kanzlei Alexander Mamedow, Friedrichstraße 12, 40217 Düsseldorf 6649.4449484289 km
Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Mamedow im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Der einzige Anwalt den ich kenne, der für seine Mandaden alles gibt. Vielen lieben Dank Herr Mamedov, für Ihren besten … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Leibold
Rechtsanwalt Jonas Leibold
Keller Höfer Fitting | Rechtsanwälte & Mediatoren Partnerschaft, Höllgasse 24/26, 73614 Schorndorf 6951.6299732357 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Jonas Leibold
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sander
Rechtsanwalt Martin Sander
Sander Rechtsanwälte GbR, Rosenweg 7, 01920 Oßling 7088.7985190285 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Martin Sander
(29.05.2024) Die Kanzlei Sander hat uns in diesen Angelegenheiten sehr vorbildlich beraten und bei den gerichtlichen Verhandlungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schleifer
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Schleifer
Kanzlei Hauptmann-Uhl & Kollegen, Ziegelstr. 43, 73033 Göppingen 6964.9186648384 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Schleifer gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Ich möchte hier ein großen Dank an Herrn Schleifer ausdrücken, seine Beratung war ausgezeichnet. Auch die Betreuung … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabina Ociepa
Rechtsanwältin Sabina Ociepa
Kancelaria Prawna Sabina Ociepa, Ul. Glogowska 50/5, 60-737 Posen, Polen 7182.6302994422 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabina Ociepa
(18.10.2022) SEHR ZÜZIGE ANTWORT , SEHR EINGEHEND , SEHR STARKE RECHTSANWÄLTIN .
Profil-Bild Rechtsanwalt Samuel Tieben
Rechtsanwalt Samuel Tieben
Michael Langen - Rechtsanwalt und Notar, Am Markt 19, 49752 Sögel 6611.2040889226 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Samuel Tieben
Profil-Bild Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John
Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John, Straße des 17. Juni 5, 04425 Taucha 6986.2956435238 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(05.05.2022) Gute und schnelle Reaktion
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Andreas Arnótfalvy, Karl-Böhaimb-Straße 23, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.2796927383 km
Ex-Staatsanwalt - immer an Ihrer Seite.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(27.03.2024) Hat sich nach meinem Kontakt per E-Mail sehr schnell bei mir gemeldet und ein Telefonat war sofort möglich. Herr Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Becker
Kanzlei für Straf- und Jugendstrafverfahren, Aachener Straße 60-62, 50674 Köln 6673.6755428325 km
Verteidigung im Straf- und Jugendstrafverfahren
Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Steffen Becker – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 30 Bewertungen Ich bin Herrn Rechtsanwalt Becker sehr dankbar. Er hat mich bei jedem Schritt begleitet und dafür gesorgt, dass ich … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Rebbert
Rechtsanwalt Christian Rebbert
Ferkinghoff Rebbert | Rechtsanwälte Notar, Königsau 3, 59555 Lippstadt 6721.7509288967 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Christian Rebbert bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(24.10.2018) Beratung verständlich , schnell und kompetent
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Gaedke
Kanzlei Gaedke, Osnabrücker Str. 49a, 33649 Bielefeld 6713.556428624 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Gaedke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(29.08.2020) Kompetent,
Profil-Bild Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid
sehr gut
Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid
Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid, Moststraße 25, 90762 Fürth 7005.1442917095 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 68 Bewertungen Frau Abdel Hamid hat mich in dieser für mich extrem belasteten Situation sehr einfühlsam und außerordentlich kompetent … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Borowski
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Borowski
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf 6645.7322039174 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sascha Borowski vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 58 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und Unterstützung in meinem Fall. Herr Borowski war immer erreichbar oder konnte zeitnah und … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan
Kanzlei Senka Sarvan, Kaiser-Wilhelm-Str. 115, 20355 Hamburg 6719.056970849 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan
aus 16 Bewertungen Ich fühlte mich von Frau Dr. Sarvan sehr schnell verstanden, empfand sie sehr zugewandt, herzlich und kompetent. … (06.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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