4.241 Anwälte für Revision | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Pieter Bickenbach
Rechtsanwalt Pieter Bickenbach
BICKENBACH - Rechtsanwaltskanzlei, Logenstr. 8, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.6439379164 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Pieter Bickenbach – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Buddeke
Kanzlei Stefan Buddeke, Große Str. 67, 49074 Osnabrück 6671.9872105465 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Buddeke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Herr buddeke hat mir viel geholfen, er gibt sich Mühe und hört ganz gut zu, die Sekretärin ist auch sehr kulant … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M.
Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M.
Kanzlei Joachim Genge, Kreuzbergstr. 42, 10965 Berlin 6975.000802941 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M.
(26.11.2020) Es muy seguro y agradable hablar con Herr Genge. El telefono no es un buen instrumento para la consulta, muy bajo y …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Pöhlmann
Rechtsanwalt Dieter Pöhlmann
Winter & Glaser, Dietz-Lindner Rechtsanwälte, Leopoldstr. 24-26, 95615 Marktredwitz 7042.0547799928 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Pöhlmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(09.12.2022) Herr Pöhlmann nahm sich Zeit und erklärte uns den Sachverhalt verständlich. Wir danken für die fachmännische Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Zumpt
Rechtsanwalt Marco Zumpt
Zumpt & Kollegen, 3b, Lagoon Beach Office Park, Lagoon Beach Drive, Kapstadt, 7441, Südafrika
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt
aus 6 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden mit der bisherigen Beratung und guten Betreuung :-) (21.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát
Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát
Tschöpl & Partner - Prag, Pod Křížkem 428/4, Prag 147 00, Tschechien 7181.0290878635 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát
aus 8 Bewertungen Man konnte mir leider nicht weiterhelfen,da es sich um eine tschechische Kanzlei handelt... Dies war aus dem … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Robert N. Kuss LL.M. oec.
Rechts- und Fachanwalt Robert N. Kuss LL.M. oec.
KUSS Rechtsanwälte GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 39, 50668 Köln 6674.9467084312 km
WIR LÖSEN PROBLEME - LOYAL, PRÄZISE, EFFIZIENT!
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Robert N. Kuss LL.M. oec. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Link
Rechtsanwalt Rainer Link
Rechtsanwalt Rainer Link, Richard-Wagner-Straße 23, 66111 Saarbrücken 6767.3263114923 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rainer Link
(09.03.2022) Zu einer Klärung mit einem Mobilfunkanbieter hat Herr Link zeitnah reagiert und einen kompetenten weiteren Kontakt zur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Dodt
Rechtsanwaltskanzlei Dodt, Südlicher Rosengarten 11, 18311 Ribnitz-Damgarten 6822.4668878461 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Cornelia Dodt
aus 6 Bewertungen Frau Dodt hört aufmerksam zu, hinterfragt den Sachverhalt und gibt mir ein gutes Gefühl der Sicherheit, habe mich beim … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melissa Hornig
sehr gut
Rechtsanwältin Melissa Hornig
Rechtsanwaltskanzlei Hornig, Planckstr. 20, 10117 Berlin 6974.0504015623 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Melissa Hornig
aus 144 Bewertungen Sie hat mir zu meinem Problem zugehört und fachlich gut beraten. (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Seide
sehr gut
Rechtsanwalt Ulf Seide
Rischmüller & Seide Rechtsanwaltskanzlei PartG mbB, Volkmaroder Str. 8c, 38104 Braunschweig 6821.8933423613 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Ulf Seide
aus 69 Bewertungen Wir haben die Anwaltskanzlei bereits ein zweites Mal in Anspruch genommen und waren , wie bereits zuvor, mit der … (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Toralf Stein
sehr gut
Rechtsanwalt Toralf Stein
Rechtsanwaltskanzlei Toralf Stein, Schliebener Str. 77, 04916 Herzberg 7012.9929512532 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Toralf Stein hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 29 Bewertungen Kompetente Beratung mit erfolgreicher Betreuung Hr. Stein mit seinem gesamten Team - vielen vielen Dank == sehr … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Grashey
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Grashey
Grashey Rechtsanwalt, Pasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München 7111.3426067735 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Maximilian Grashey
aus 66 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit den Herr Grashey meine Chancen standen sehr schlecht trotzdem hat er bis zum Schluss … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Langer
Rechtsanwalt Bernhard Langer
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Bernhard Langer
(24.04.2024) Sehr netter und engagierter Rechtsanwalt!!! Kann ich nur weiterempfehlen!!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Berger
Rechtsanwalt Andreas Berger
Kanzlei Andreas Berger, Hauptstr. 33, 82140 Olching 7099.5689173071 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Berger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Die Unterstützung von Herrn Andreas Berger bei einer Klage gegen meinen Bauträger war super. Er hat sich viel Zeit … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gönül Kurt
sehr gut
Kanzlei Gönül Kurt, Landwehrstr. 35, 80336 München 7118.363632778 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Gönül Kurt
aus 26 Bewertungen Die Republik Türkei hat 2020 meine Auslieferung in Deutschland für eine Tat die ich nicht begangen habe beantragt, und … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Lenné
sehr gut
Rechtsanwalt Guido Lenné
Anwaltskanzlei Lenné, Max-Delbrück-Str. 18, 51377 Leverkusen 6673.7308819759 km
Schnell. Zuverlässig. Clever.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Lenné - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 1.023 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Beratung mit wertvollen Tipps zu Vorgehensweise. Vielen Dank für die Unterstützung (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Krant&Multhaup Rechtsanwälte PartG mbB, Hagenauer Str. 30, 42107 Wuppertal 6669.8917997673 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marc N. Wandt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Ich habe mit Herrn Wandt ein Verfahren gegen das Straßenverkehrsamt Steinfurt geführt! Es ging um die Umschreibung … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisa Treuter
sehr gut
Rechtsanwältin Elisa Treuter
Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen, Remsstraße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.4939035648 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Elisa Treuter
aus 54 Bewertungen Sehr sympathisch und professionell. Eine Anwältin auf Topniveau. Jederzeit zu empfehlen. (10.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei Uwe Raddatz, Adolf-Friedrich-Str. 39, 17235 Neustrelitz 6907.6842119195 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 28 Bewertungen Sehr hilfreich und Einsatzbereit im Anliegen (14.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katrin Hawickhorst
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Katrin Hawickhorst
Anwaltskanzlei Dr. Katrin Hawickhorst, Carsten-Rehder-Str. 29, 22767 Hamburg 6717.7578874083 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Katrin Hawickhorst bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 28 Bewertungen Kümmert sich sehr um die Familie. Ist richtig stark vor Gericht,ich konnte mir keine bessere Anwältin vorstellen!! (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan
Kanzlei Senka Sarvan, Kaiser-Wilhelm-Str. 115, 20355 Hamburg 6719.056970849 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Ich fühlte mich von Frau Dr. Sarvan sehr schnell verstanden, empfand sie sehr zugewandt, herzlich und kompetent. … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Wederhake
sehr gut
Kanzlei Wederhake | Fachanwalt für Strafrecht, Sonnenstr. 4, 80331 München 7118.5306024155 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Wederhake hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 94 Bewertungen Herr Marc Wederhake ist zu Recht als der beste Strafverteidiger in München und in ganz Deutschland. In schwierigen … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Azime Zeycan
sehr gut
Rechtsanwältin Azime Zeycan
Kanzlei Azime Zeycan, Bahnhofstraße 33, 45525 Hattingen 6664.5460888654 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Azime Zeycan bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 74 Bewertungen Nach einem, nicht von mir verschuldeten, Verkehrsunfall hat mir meine Autowerkstatt, Autohaus Wünsch in MIttweida, die … (15.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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