4.242 Anwälte für Revision

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Profil-Bild Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
sehr gut
Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schulrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
aus 31 Bewertungen Ich hatte eine Anfrage in Sachen Gleichbehandlung Teilzeit-und Vollzeitbeschäftigte was die Auszahlung der … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Adrian
Rechtsanwältin Karin Adrian
Adrian & Becker Rechtsanwälte, Bruchhausenstr. 1, 54290 Trier 6716.869755126 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Adrian ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Frau Adrian, hat mich sehr engagiert vertreten und sich immer Zeit für meine Anliegen genommen, sowohl was meine … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Marx
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Marx
Pohl & Marx Rechtsanwälte, Kurfürstenstraße 130, 10785 Berlin 6972.9736421119 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Marx ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 88 Bewertungen Rechtsanwalt Marx hat meinen Sohn in einem BTM-Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten vertreten. Im Vorfeld fand … (17.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann
Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann
HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster 6662.7967421457 km
Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(15.04.2021) ...auch wenn es letztlich nicht zur (kurzfristigen!) Mandatsübernahme kam. Er wäre der Richtige gewesen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Talip Öz
sehr gut
Rechtsanwalt Talip Öz
Anwaltskanzlei Öz, Kilianstr. 19, 74072 Heilbronn 6913.434529163 km
Verlieren? Ich verliere doch nicht - ich gewinne! Ich gewinne! Ich bin Anwalt. Fälle zu gewinnen ist mein Job. Ich trete nicht an, um zu verlieren. (Kevin Lomax, Im Auftrag des Teufels, 1997)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Talip Öz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 112 Bewertungen Herr Öz konnte mir meine Angst bezüglich meines Anliegens nehmen und hat mich in meinen Möglichkeiten gut beraten. Ich … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hausmann
Rechtsanwalt Matthias Hausmann
Hausmann Wirtschaftskanzlei, August-Röbling-Straße 11, 99091 Erfurt 6918.8657527987 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Hausmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(27.12.2020) Sehr kompetent, zugewandt, genau, professionell
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Seltmann
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Seltmann
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Gaßmann & Seidel - kompetent - spezialisiert - ausgezeichnet
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Alexander Seltmann
aus 91 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Seltmann hat, wie schon die Male zuvor, für uns die Erwerbsminderungsrente durchgesetzt. Information … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oguzhan Urgan
sehr gut
Kanzlei Urgan, Wittestraße 30K, 13509 Berlin 6965.1488243699 km
Ihr verlässlicher Partner
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oguzhan Urgan
aus 22 Bewertungen Herr Urgan war sehr nett und professionell. Er hat sich viel Zeit genommen und alle Fragen beantwortet. Danke für den … (12.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
sehr gut
Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
Jackson Law International, 555 Winderley Place, Suite 220, Maitland, FL 32751, USA 1268.510883741 km
Justitia Omnibus
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando) gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen Wir haben uns von Herrn Jackson in den USA vertreten lassen. Zu jeder Zeit haben wir uns gut beraten gefühlt, das Team … (02.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eylem Çağlar
Rechtsanwältin Eylem Çağlar
D.O.C. Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 89, 20355 Hamburg 6719.1090903761 km
Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Eylem Çağlar bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen
Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen
Dr. Scholz & Weispfenning Rechtsanwälte, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg 7012.2360851112 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(13.03.2024) Diesen Anwalt kenne ich seit 1995. Er ist technisch sehr kompetent und versteht die komplexen Zusammenhänge. Ich …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Malte Höch
Rechts- und Fachanwalt Malte Höch
HÖCH & KOLLEGEN Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Oststraße 18/1, 74072 Heilbronn 6914.1879439743 km
Was Du nicht ändern kannst, das nimm geduldig hin - oder frage deinen Anwalt! Only Barbara Salesch can judge me ;)
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Internationales Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Malte Höch
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Rathgeb
sehr gut
RATHGEB Rechtsanwalt, Gluckstr. 11, 60318 Frankfurt am Main 6825.6849320596 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Rathgeb gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Habe von Herrn Rathgeb schnelle, unkomplizierte und hilfreiche Informationen in Sachen Mietrecht erhalten. Jederzeit … (04.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Ferentschik
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Ferentschik
Klepzig.Knösel.Ferentschik Rechtsanwälte, Melanchthonstr. 98, 75015 Bretten 6886.1848387126 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Simone Ferentschik bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen Ich habe Rechtsberatung in einer Angelegenheit benötigt. Es wurde eine eingehende Beratung durchgeführt inclusive … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Kanzlei Ralf Bergmann, Braugasse 12, 50859 Köln 6666.7217727192 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Bergmann bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(13.11.2017) Der Anwalt hoerte sich den Sachverhalt kurz am Telefon an, wartete dann auf einige Detail-Infos per E-mail und liess …
Profil-Bild Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
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Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht Hamburg, Landwehr 25, 22087 Hamburg 6721.9138158104 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
aus 117 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Ahmadi ist eine kompetente und sehr nette Anwältin für Strafrecht, hat uns super klasse … (30.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Sommer
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Rechtsanwalt Alexander Sommer
Kanzlei JWK - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Lange Straße 11, 71063 Sindelfingen 6923.6023937282 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Sommer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 24 Bewertungen Vielen lieben Dank an Herrn Sommer, der uns sehr geholfen hat. Ein professioneller und kompetenter Anwalt in dem … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Wegner
Wegner & Schöbener Rechtsanwälte, Marktbreiter Str. 1, 97199 Ochsenfurt 6937.3486736708 km
Strafrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Beate Wegner
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees
Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Drees, Bahnhofstr. 52, 53123 Bonn 6691.7887618373 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(29.06.2023) Sehr kompetenter und 100% zuverlässiger Anwalt. Man fühlt sich sehr gut beraten und vertreten durch Herrn Dr. Drees. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic LL.M.
Todor-Kostic Rechtsanwälte, Karawankenplatz 1, 9220 Velden, Österreich 7367.2888792485 km
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Sachen!
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic LL.M. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn
Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn
Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn | Kanzlei an der Förde, Rendsburger Str. 18, 24340 Eckernförde 6663.0936298601 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes von Rüden
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Rechtsanwalt Johannes von Rüden
VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.112128616 km
Es gibt nur eines, das schlimmer ist als Ungerechtigkeit, und das ist Gerechtigkeit ohne ihr Schwert in der Hand. Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel. Wilde, Oscar (1854 – 1900)
Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Johannes von Rüden
aus 13 Bewertungen alles gut...................................................................komme wieder (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Kiehl
Rechtsanwältin Anna Kiehl
Kanzlei HENKELFRAU, Am Hagelkreuz 9, 41564 Kaarst 6638.8854898748 km
Was mich am besten beschreibt: Es gab keine laienfreundliche Lektüre über Eheverträge, also habe ich diese einfach selbst geschrieben.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anna Kiehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
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Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
Fachanwaltskanzlei Wenzel, Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin 6971.4350922852 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 218 Bewertungen Absolut zufriedenstellende Arbeit. Hohe Expertise, schnell und zielführend. Besten Dank! (21.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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