4.248 Anwälte für Revision | Seite 125

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ammon
Rechtsanwalt Michael Ammon
Kanzlei Ammon, Prenzlauer Str. 24, 17309 Pasewalk 6951.8958262986 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Ammon – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(19.06.2023) Er war sofort für mich bzw.uns da
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Schubert
sehr gut
Kanzlei Frank Schubert, Bertha-von-Suttner-Str. 3, 66123 Saarbrücken 6769.6564440453 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Schubert vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Danke für Ihre Antwort (12.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Naumann
Rechtsanwalt Martin Naumann
LICHTENBERG KANZLEI| RECHTSANWÄLTE IN BÜROGEMEINSCHAFT, Frankfurter Allee 244, 10365 Berlin 6980.7702666361 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Naumann gerne zur Verfügung
(20.11.2020) Die Übernahme des Streitfalls erfolgte nur per Mail, der Arbeitsaufwand und die investierte Zeit meinerseits sind im …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bannert
Rechtsanwaltskanzlei Bannert, Kranichstr. 20, 99734 Nordhausen 6878.4254262139 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
(19.01.2024) Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert, ist für mich einer der besten Anwälte. Er konnte meinen Fall super lösen. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lutz
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Lutz
Kanzlei Sabine Lutz, Savignyplatz 6, 10623 Berlin 6970.9307227547 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Sabine Lutz
aus 11 Bewertungen Seit einem Jahr vertritt mich Frau Lutz in Familienrechtlichen Verfahren zu Umgangs- und Sorgerecht und hat dabei mein … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Wunsch
Rechtsanwältin Petra Wunsch
Kanzlei Petra Wunsch, Schildergasse 14-16, 50667 Köln 6675.023973273 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Wunsch
(03.02.2023) Klare und freundliche Kommunikation
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wienecke
Rechtsanwalt Stephan Wienecke
Wienecke und Partner mbB, Schandauer Str. 46, 01796 Pirna 7097.8227193054 km
Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Wienecke ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Taiber
Rechtsanwältin Martina Taiber
Rechtsanwaltskanzlei TAIBER & MÜLLER, Bahnhofstr. 23, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4753536761 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Martina Taiber hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(23.03.2023) Sehr nett und kompetent, bestens zu empfehlen…
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas B. Belitz
Advopartner Fachanwaltskanzlei Belitz, Haydnstr. 13, 44534 Lünen 6673.1793917289 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Recht rund ums Tier • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas B. Belitz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas M. Prell
sehr gut
Andreas M. Prell, Kortumstr. 121, 44787 Bochum 6662.7521797981 km
Klagen statt schlagen !
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andreas M. Prell
aus 46 Bewertungen Die Beratung erschien uns kompetent und unsere Fragen wurden fast alle sachlich und konkret beantwortet. Wir erhielten … (22.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael van Eckert
Rechtsanwalt Michael van Eckert
Michael van Eckert Kanzlei für Strafrecht, Förstereistraße 25, 01099 Dresden 7079.7103568875 km
Besser, man riskiert, einen Schuldigen zu retten, als einen Unschuldigen zu verurteilen. (Voltaire)
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael van Eckert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Haas
Rechtsanwältin Barbara Haas, Oberer Schoss 9, 65399 Kiedrich 6792.5103233909 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Haas ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(30.11.2020) Frau Haas hat mich an einen Kollegen verwiesen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Baris Gültekin
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Gültekin, Haumannplatz 9, 45131 Essen 6651.8587081093 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Baris Gültekin
aus 73 Bewertungen Von Anfang bis Ende hat Herr Gültekin einen sehr menschlichen, ehrlichen und vertrauensvollen Charakter bewiesen. Die … (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Nobis
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Nobis
NOBIS - Rechtsanwälte für Strafrecht, Königsallee 61, 40215 Düsseldorf 6649.4557057383 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Nobis ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 50 Bewertungen Mein Sohn bekam eine Vorladung von der Polizei und ich als Vater war erstmal völlig neben der Spur. Nach Recherche im … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schmieden
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Schmieden
RECHTSANWALT CHRISTIAN SCHMIEDEN, Hauptstraße 102, 66128 Saarbrücken 6763.0500198403 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schmieden bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Ich hatte das Glück dass Christian Schmieden mein anwalt war als ich angeklagt wurde denn ich schwöre es euch es gibt … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Schnetzler
Kanzlei Annette Schnetzler, Wagnergasse 35-37, 34613 Schwalmstadt 6813.4653678126 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Schnetzler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Frau Schnetzler ist auf fachlicher Ebene sowie menschlich - in meinen Augen - eine sehr gute Anwältin. Ich kann mich … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. jur. Christian Röder
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. jur. Christian Röder
Kanzlei | Röder Steuern & Recht, Frankfurter Landstraße 58, 63452 Hanau 6838.1419149256 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl. jur. Christian Röder - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 49 Bewertungen Nach vielen Kräfte zehrenden und Zeit beanspruchenden Umwegen mündete, Gott sei Dank, unser Weg in der Kanzlei von … (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Schmidt
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstr. 19, 63739 Aschaffenburg 6862.0153227555 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Schmidt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 268 Bewertungen Hervorragende Kompetenz in Beratung und Abwicklung meines Anliegens von Anfang bis Ende. Herrn Schmidt kann ich als … (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
H/T Defensio Strafverteidiger, Königstraße 45, 30175 Hannover 6768.4082575468 km
Fachanwalt Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 50 Bewertungen Das Telefon Gespräch war sehr kompetent und hat mich erst einmal beruhigt. Da ich mich jetzt mit meinem Problem in … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhardt Danne
Rechtsanwalt Eckhardt Danne
Kanzlei Eckhardt Danne, Breslauer Straße 6, 37154 Northeim 6819.4854997207 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Eckhardt Danne
aus 6 Bewertungen Sehr kompetente Abwicklung.......... (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwälte Riedel, Riedel & Riedel, Bleichstr. 18, 90429 Nürnberg 7010.8226910009 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt York Riedel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Die Rechtsanwaltskanzlei Riedel hat mich verwaltungsrechtlich im Bereich Prüfungsrecht vertreten. Die … (13.06.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Lösche
Rechtsanwalt Andreas Lösche
Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte, Emailfabrikstraße 12, 92224 Amberg 7060.9924400878 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Lösche
Profil-Bild Rechtsanwältin Caren Donschen
Caren Donschen, Friedrich-Ebert-Str. 85, 58454 Witten 6675.2377584831 km
Never Stop Fighting! Niemals aufgeben!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Caren Donschen ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Very professional consultation, we can definitely recommend the service and engagement from Miss Donschen ! Thanks a … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Muhammed Cicekci
Rechtsanwalt Muhammed Cicekci
Linderhaus Stabreit Legal | Rechtsanwälte | Berlin - Düsseldorf, Zeppelinstraße 37, 13583 Berlin 6960.784106927 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Muhammed Cicekci - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(21.08.2023) Ein super guter und kompetenter Anwalt. Er ist sehr zuverlässig, freundlich und ist immer erreichbar. Ich fühlte mich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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