4.239 Anwälte für Revision | Seite 124

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Barbancho Saborit
sehr gut
Rechtsanwältin Maria Barbancho Saborit
STRAFVERTEIDIGER SPANIEN, Mandri, 38 1º 2ª, 08006 Barcelona, Spanien 6863.0135201502 km
Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Maria Barbancho Saborit gerne zur Verfügung
aus 53 Bewertungen Mein Mann wurde am Flughafen durch einen Europäischen Haftbefehl festgenommen und nach Spanien ausgeliefert. Ich habe … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
sehr gut
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
Frankfurt-Anwaelte.com, Guerickestraße 45, 66123 Saarbrücken 6767.8556791827 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 103 Bewertungen Kompetente, menschliche und hilfreiche Beratung! (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Heine
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Heine
Rechtsanwälte Heine & Bischoff, Oberstraße 5, 47051 Duisburg 6637.2804485309 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Heine ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Super Kanzlei! Top Beratung! (09.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schwengler
Rechtsanwalt Jörg Schwengler
Kanzlei Jörg Schwengler, Grüner Markt 14, 96047 Bamberg 6974.8704879156 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Schwengler gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manuel Wenzl
Kanzlei Manuel Wenzl, Auwiesenweg 17, 94209 Regen 7166.81813366 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Manuel Wenzl
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Feinhals
Rechtsanwältin Elena Feinhals
Krechel Ohm Piel - Rechtsanwälte, Adenauerallee 115, 53113 Bonn 6695.8070175483 km
Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Elena Feinhals
(16.05.2024) Frau Feinhals hat mich jederzeit kompetent, schnell und zuverlässig beraten und immer zeitnah über den Stand des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jurist Sven Allers
Rechtsanwaltskanzlei Sven Allers, Feuerweg 6b, 27639 Wurster Nordseeküste 6628.08262935 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jurist Sven Allers hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(11.08.2023) Herr Allers ist sehr kompetent und freundlich, beriet mich korrekt ohne falsche Versprechungen und blieb zu jederzeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Dobus
sehr gut
Kanzlei Michael Dobus, Lindenallee 36, 15366 Hoppegarten 6990.3625076449 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Dobus – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 20 Bewertungen Wurde beim Verkehrsverfahren und in einer Erschaftsangelegenheit von Herrn Dobus begleitet. Bin mit den Ergebnissen … (11.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Mattis
Rechtsanwalt Uwe Mattis
Mattis Schwarz Weichelt Rechtsanwaltspartnerschaft, Woldegker Straße 27, 17033 Neubrandenburg 6908.2143960641 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Uwe Mattis
(07.03.2022) Wenn die Vertretung bis zur Lösung des Problems auch so professionell ist wie die erste Konsultation dann bin ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
Kanzlei Rath, Heinsestr. 5, 63739 Aschaffenburg 6862.445857003 km
Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf.
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M. im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(12.01.2023) Very Attentive, good English skills , positive soul ,intelligent through her I won to cases i can recommend everyone …
Profil-Bild Rechtsanwältin Shari Neufeldt
Kanzlei Shari Neufeldt, Moltkestraße 10, 35390 Gießen 6800.3944248847 km
Individuelle Mandantenbetreuung als Vertrauensbasis.
Strafrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Shari Neufeldt für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Hallo, ich möchte Frau Neufeldt, als sehr kompetente Rechtsanwältin bewerten. Die sich der Problematik angekommen hat … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Salih Kocak
sehr gut
Rechtsanwalt Salih Kocak
Kanzlei Salih Kocak, Schildergasse 14-16, 50667 Köln 6675.0207049078 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Salih Kocak - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Uns wurde Herr Kocak als kompetenter Anwalt in einer Verkehrsunfallangelegenheit empfohlen. Die gegnerische … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schneider
Rechtsanwalt Stefan Schneider
Kaske & Schneider Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Weißer Berg 5, 56567 Neuwied 6732.2081857373 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Schneider
(04.03.2024) Herr Schneider handelt sehr kompetent, in der Sache hartnäckig, schnell, klar und verständlich, immer freundlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger
Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger
Deisinger & Deisinger Rechtsanwälte, Marlistraße 42, 23566 Lübeck 6744.5002500797 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 8 Bewertungen Freundlich, Kompetent und Ehrlich alles was man bei einem Anwalt brauch. Können wir nur weiter Empfehlen. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Schulenberg LL.M. Eur
Rechtsanwalt Stephan Schulenberg LL.M. Eur
SBS Legal Rechtsanwälte PartG, Hans-Henny-Jahnn-Weg 49, 22085 Hamburg 6719.8297467238 km
"Der Erfolg unserer Mandanten ist das, was mich jeden Tag antreibt."
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Schulenberg LL.M. Eur ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(12.10.2020) Wir waren vorher bei einem anderen Anwalt, der sich aber offenbar mit dem Gebiet nicht so richtig auskannte. Durch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Dominik LL.M. Oec.
Rechtsanwalt Dr. Philipp Dominik LL.M. Oec.
Kanzlei FALK.law, Philipp-Loewenfeld-Strasse 19, 80339 München 7116.6550747478 km
Medizinrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Dominik LL.M. Oec. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(18.05.2024) Endlich fühle ich mich bei dem Rechtsanwalt meines Vertrauens angekommen! Nachdem ich drei reine Strafverteidiger …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Britze
Rechtsanwältin Claudia Britze
Anwaltskanzlei Britze, Schmiedestraße 2, 02943 Weißwasser/Oberlausitz 7106.4267806427 km
Orientierung in stürmischen Zeiten
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Britze
(07.05.2024) Wir waren sehr nervös und wussten nicht genau, wie das Verfahren ablaufen würde, welche Möglichkeiten wir hatten und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Indulis Balmaks LL.M.
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Rechtsanwalt Indulis Balmaks LL.M.
Kanzlei Indulis Balmaks, Šarlotes iela 6-16 Riga 1001, Lettland 7273.5056230148 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Indulis Balmaks LL.M.
aus 11 Bewertungen Herr Balmaks, hat mich über die gesamte Zeit meiner Privatinsolvenz in Lettland immer zuverlässig und engagiert … (30.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Kunze
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Kunze
Verkehrsrecht Bonn, Rheinweg 67, 53129 Bonn 6696.4787376088 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Kunze ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 47 Bewertungen Herr Kunze betreute mich im Rahmen eines Bußgeldverfahrens auf Grund von überhöhter Geschwindigkeit. Abgesehen von … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
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Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Jaskiewicz, Rathausplatz 3-5, 66346 Püttlingen 6757.3349833961 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 122 Bewertungen Vielen Dank für die schnelle und freundliche Hilfe bei meiner Angelegenheit. Viele Grüße. (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aybora Akgün
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Rechtsanwalt Aybora Akgün
Rechtsanwalt Aybora Akgün, Spittlertorgraben 15, 90429 Nürnberg 7011.0909075525 km
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. (Dieter Hildebrand)
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Aybora Akgün
aus 57 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Aybora Akgün in Anspruch zu nehmen und bin äußerst zufrieden mit seiner … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Cuber
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Rechtsanwalt Moritz Cuber
CWR Rechtsanwälte, Heumarkt 52, 50667 Köln 6675.344305132 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Moritz Cuber
aus 16 Bewertungen Wegen eines angeblichen Betrugsfall wurde ein Strafverfahren gegen mich eröffnet. Herr Cuber konnte das Verfahren bei … (02.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus-Philipp Napp
Kanzlei Napp, Colonnaden 21, 20354 Hamburg 6719.574129945 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Claus-Philipp Napp ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(06.12.2022) Herr Napp ist ein guter Anwalt!Er ist ehrlich und immer bemüht einem zu helfen.Ich bin sehr dankbar für seine Hilfe.
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Kuckelkorn
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Rechtsanwalt Guido Kuckelkorn
Kuckelkorn Rechtsanwälte, Adalbertstr. 49, 52062 Aachen 6629.6006971759 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Kuckelkorn - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 357 Bewertungen Herr Guido Kuckelkorn ist mit meinem Fall sehr gut eingegangen. Fachlich ein sehr kompetenter, realistischer und … (15.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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