4.239 Anwälte für Revision | Seite 123

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Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Brock LL. M.
Rechtsanwalt Oliver Brock LL. M.
Kanzlei Cramer & Laws, Keffelker Str. 10, 59929 Brilon 6750.3531354846 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Brock LL. M. ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Heiseler
Rechtsanwälte Böttcher & Heiseler, Schillerstr. 11a, 10625 Berlin 6970.4007920057 km
Zivilrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Heiseler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Striebel
sehr gut
Rechtsanwalt Pascal Striebel
Werner Rechtsanwälte, Bayreuther Str. 8, 10787 Berlin 6972.4274693664 km
Bei juristischen Fragen entscheiden oft Details über Erfolg oder Misserfolg!
Verwaltungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Pascal Striebel
aus 19 Bewertungen Die telefonische Beratung hat pünktlich gestartet. Der Kontakt war sehr angenehm und freundlich. Z.T. waren die … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn
KMZP Rechtsanwälte Kühne, Dr. Mehlhorn, Zimmermann GbR, Moltkestr. 10, 35390 Gießen 6800.3944248847 km
Ihr Fachanwalt für Strafrecht: spezialisiert - persönlich & verständlich !
Fachanwalt Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn
aus 45 Bewertungen Erstklassige Beratung und Betreuung. Vielen Dank! (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Schönsteiner
Rechtsanwältin Veronika Schönsteiner
MEK-Rechtsanwaelte GbR, Stadtplatz 12, 84478 Waldkraiburg 7167.0050285115 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Schönsteiner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Einfach Spitze. (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Lawin & Partner - Rechtsanwälte ∙ Fachanwalt ∙ Notar, Bäckerstr. 102, 38640 Goslar 6834.316371803 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Heike C. Lawin gerne zur Verfügung
(24.07.2023) Ich habe mit Frau Lawin eine sehr gute Erfahrung gemacht, sie hat meine Interessen voll und ganz vertretenen auch vor …
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Walther
Rechtsanwalt Joachim Walther
Kanzlei an der Kunsthalle, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg 6720.3364476805 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Walther ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Dobratz
Rechtsanwalt Frank Dobratz
Rechtsanwaltskanzlei Frank Dobratz, Gutenbergstraße 1, 49377 Vechta 6661.4816506306 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Recht rund ums Tier
Herr Rechtsanwalt Frank Dobratz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(08.12.2022) Sehr hilfsbereit und hat mir bei meinem Fall sehr geholfen!!! Würde ich jeden weiterempfehlen!!! Gute Arbeit und gutes …
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Rischer
sehr gut
Kanzlei Karen Rischer, Bahnhofstr. 8, 94032 Passau 7210.6145953484 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Karen Rischer für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Frau Rischer ist wärmstens zu empfehlen...Hilfe in mehreren Angelegenheiten...1* (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Plauenscher Ring 35, 01187 Dresden 7080.030957702 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen Frau Schreiter-Deck wurde mir in der Not, von einer anderen Anwältin empfohlen. Ich bin so unendlich dankbar, dass Sie … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Verena Werner
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4042278588 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Verena Werner
aus 43 Bewertungen Sehr freundlich und zuverlässig. Hat mich in meinem Sinn vertreten. (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Höldl
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Höldl
Kanzlei am Roßmarkt, Roßmarkt 1, 97421 Schweinfurt 6925.7895900734 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Höldl
aus 138 Bewertungen Ohne Beanstandung (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Antz
Rechtsanwältin Isabel Antz
advocat | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Gießerstr. 39, 09130 Chemnitz 7044.919426907 km
VerwaltungsrechtStrafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Isabel Antz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(08.11.2023) Ich glaub Solide kommt von Solidarität. Danke für den Beistand.
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Mattis
Rechtsanwalt Uwe Mattis
Mattis Schwarz Weichelt Rechtsanwaltspartnerschaft, Woldegker Straße 27, 17033 Neubrandenburg 6908.2143960641 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Mattis ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(07.03.2022) Wenn die Vertretung bis zur Lösung des Problems auch so professionell ist wie die erste Konsultation dann bin ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Dietz
Rechtsanwalt Olaf Dietz
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Hohe Str. 27, 09112 Chemnitz 7043.6396843997 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vergaberecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Olaf Dietz
aus 6 Bewertungen Der Fachanwalt Herr Olaf Dietz von der Kanzlei Dr. Bock & Collegen hat mich in einem Rechtsstreit gegen die … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nakibe Ademi
sehr gut
Rechtsanwältin Nakibe Ademi
Rechtsanwaltskanzlei Ademi, Lilienstr. 36, 20095 Hamburg 6720.4150739165 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Nakibe Ademi bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 63 Bewertungen I came to Germany with an Arbite suhe Visa ,and the Auslander Behorde Lubeck didn't approve my case although I … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klemens J. Klein
Rechtsanwalt Klemens J. Klein
Klein & Kollegen Rechtsanwälte, Kirchplatz 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.8568268085 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klemens J. Klein
Profil-Bild Rechtsanwältin Evelyn Derkum
sehr gut
Kanzlei Evelyn Derkum, Meyerweg 29, 13591 Berlin 6959.6645763131 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Evelyn Derkum gerne zur Verfügung
aus 107 Bewertungen Bisher alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Wolter
Rechtsanwältin Martina Wolter
Rechtsanwältin Martina Wolter, Waisenhausdamm 12, 38100 Braunschweig 6820.6308009614 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Wolter - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Nachdem ich jahrelang in meinem Scheidungsverfahren auf der Stelle getappt bin, habe ich zu Frau Wolter gewechselt und … (07.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Plarre
Rechtsanwalt Jörg Plarre
Rechtsanwälte Göhring + Plarre, Marktpassage 10, 21149 Hamburg 6716.0780592033 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Plarre
(24.06.2020) Herr RA Plarre hat mich in einer Vertragssache sehr kompetent und konsequent vertreten. Ich fühlte mich sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Olaf Kamper
sehr gut
Kanzlei Dr. Kamper & Kaya, Ostwall 1, 44135 Dortmund 6676.7701271784 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Olaf Kamper bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Dank einer Empfehlung meines Vorgesetzten habe ich die Dienstleistungen von Dr. Kamper & Kaya in Anspruch … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt
LEGALIUM D. Cano & D. Luickhardt SL, C/La Morada, Centro Comercial Parque Santiago VI, 2 local 2, 38650 Arona, Spanien 6111.7874797743 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 113 Bewertungen Wir haben schon mehrere Immobilienobjekte durch die Fa. Luickhardt abwickeln lassen. Die Beratung, Betreuung und dann … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Koch
Rechtsanwalt Sven Koch
Kanzlei Sven Koch, Akazienwäldchen 8, 06844 Dessau-Roßlau 6945.8318452539 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Sven Koch
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Joe
Rechtsanwalt Michael Joe
Anwaltskanzlei Berlinger - Joe - Dag, Eichenbühler Str. 1, 63897 Miltenberg 6884.6609635166 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Joe

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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