4.252 Anwälte für Revision | Seite 150

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Profil-Bild Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Matthias Diete
sehr gut
Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Matthias Diete
DIETE LAW, Rethelstraße 7, 40237 Düsseldorf 6650.111722891 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Matthias Diete ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 18 Bewertungen Herr Dr. Matthias Diete hat mit viel Geduld und einer großartigen Unterstützung meinen Honorarrechtsstreit übernommen. … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisa Treuter
sehr gut
Rechtsanwältin Elisa Treuter
Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen, Remsstraße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.4939035648 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Elisa Treuter unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 54 Bewertungen Sehr sympathisch und professionell. Eine Anwältin auf Topniveau. Jederzeit zu empfehlen. (10.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Kresse
Rechtsanwalt Tino Kresse
Luther Rechtsanwälte・Fachanwälte・Notar, Wiesharder Markt 8, 24983 Handewitt 6617.826683838 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Tino Kresse bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Herr Kresse hat sich meiner Angelegenheit schnell und professionell angenommen. Ich wurde zu jeder Zeit schriftlich … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aybora Akgün
sehr gut
Rechtsanwalt Aybora Akgün
Rechtsanwalt Aybora Akgün, Spittlertorgraben 15, 90429 Nürnberg 7011.0909075525 km
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. (Dieter Hildebrand)
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Aybora Akgün vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 57 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Aybora Akgün in Anspruch zu nehmen und bin äußerst zufrieden mit seiner … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Juri Rogner
sehr gut
Rechtsanwalt Juri Rogner
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte und Steuerberater, Hansastr. 1-3, 47058 Duisburg 6638.2611022438 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Juri Rogner im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Ich empfehle dem Anwalt. Sehr schnelle Erledigung. Bin sehr zufrieden:) (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
Brázdil & Brázdilová advokátska kancelária s.r.o., Trhová 992/1, Zvolen 960 01, Slowakei 7554.4867782607 km
Ihr vertrauen in mich, ist meine Verpflichtung
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Herr JUDr. Lukáš Brázdil hat schnell und verlässlich reagiert. Es kam auch schnell das Feedback über das Resultat. … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Hesse
Rechtsanwältin Uta Hesse
KUTSCHER Rechtsanwälte, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale) 6949.9045200467 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Hesse hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(27.07.2020) Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin von Anfang an sehr zufrieden mit ihrem Rechtsbeistand!!!! Hat mir immer weiter …
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Jöhnk
Rechtsanwältin Johanna Jöhnk
Rechtsanwaltskanzlei Jöhnk, Arndtstraße 15, 01099 Dresden 7081.2081138424 km
Meine Verantwortung liegt darin, Ihre Rechte und Integrität mit Entschlossenheit zu schützen.
Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Johanna Jöhnk
(24.04.2024) Ich kann Frau RAin Johanna Jöhnk wärmstens Empfehlen. Auch zu Fragestellungen in besonders belastenden Situationen, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Kempke
sehr gut
Rechtsanwältin Britta Kempke
Kanzlei Britta Kempke, Unter den Eichen 58, 12203 Berlin 6972.7763987107 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Britta Kempke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 38 Bewertungen Habe jetzt mehr Informationen (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Friedemann Zuber
Rechtsanwalt Friedemann Zuber
Kanzlei Friedemann Zuber, Schönbergstraße 52, 65199 Wiesbaden 6797.7578417703 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Friedemann Zuber - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(15.01.2024) Ich bin äußerst zufrieden mit der Dienstleistung meines Anwalts. Seine unkomplizierte Herangehensweise, gepaart mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan, Kumpfmühler Str. 30, 93051 Regensburg 7099.9777344909 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT) hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Es wurde zügig der Kontakt hergestellt und Vorbereitungen getroffen werden. Jetzt müssen wir sehen was kommt. (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger, Colonnaden 104, 20354 Hamburg 6719.4550024259 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 107 Bewertungen Dr. Böttner ist ruhig, sachlich und überzeugt mit Kompetenz, soweit ich das überhaupt beurteilen kann. Auch hier … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Kneissl
Rechtsanwalt Matthias Kneissl
Rechtsanwälte Steuerberater Möhrle · Wandel · Knieß · Kneissl, Tränkestr. 11, 70597 Stuttgart 6932.5674654214 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Kneissl vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(23.11.2020) Rasche Rückmeldung
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Exner
sehr gut
Rechtsanwältin Yvonne Exner
Rechtsanwaltskanzlei Exner, Oberdörnen 69, 42283 Wuppertal 6672.2199990595 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Yvonne Exner
aus 23 Bewertungen Liebe Leserinnen und Leser, ich hatte das außerordentliche Privileg, Frau Yvonne Exner als meine Anwältin in … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gerold Papsch
Rechtsanwalt Dr. Gerold Papsch
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Gerold Papsch
(28.04.2021) Mandatsübernahme und schneller Zermin.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Mangold
sehr gut
Anwaltskanzlei Mangold, Ludwigstraße 29, 89231 Neu-Ulm 7004.6085526329 km
Für Sie und Ihre Rechte setze ich mich parteiisch und unabhängig ein! Ihr Ziel bestimmt unsere gemeinsame Strategie.
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Ulrike Mangold bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 50 Bewertungen Frau Mangold, wenn es mehr Menschen wie Sie geben würde, dann wäre die Welt ein sehr viel besserer Ort. (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roger Gaufny
Rechtsanwalt Roger Gaufny
Schumacher & Partner, Zollstockgürtel 59, 50969 Köln 6675.3673647584 km
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roger Gaufny
aus 9 Bewertungen Herr Gaufny hat mich im Zusammenhang mit verschiedenen insolvenzrechtlichen Problemen beraten und vertreten. Er hat … (20.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg
Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg
Dr. Stock & Wullenkord, Detmolder Str. 17, 33604 Bielefeld 6715.0098544558 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Gutes Gespräch (05.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Derya Akbal
Rechtsanwältin Derya Akbal
Anwaltskanzlei Akbal, Kaiserstraße 78, 44135 Dortmund 6677.3113582102 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Derya Akbal ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(30.11.2022) Durch Empfehlung habe ich Frau Akbal kennengelernt und empfehle sie uneingeschränkt weiter. Vorab wurde ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kai Rohs
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Kai Rohs
Anwaltskanzlei Dr. Kai Rohs, Graf-Adolf-Straße 21, 40212 Düsseldorf 6649.5961499146 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Kai Rohs - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 13 Bewertungen Dear Sir/Madam, With the greatest respect, I am reaching out to ask if you can assist with a recommendation or … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Karwiese
Rechtsanwalt Bernd Karwiese, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Karwiese unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(06.07.2020) Die Ruhe und die genaue fachliche und umfassende Beratung haben mich überzeugt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
Anwaltskanzlei Dipl. Jur. Stefanie Lindner, Alte Poststr. 22A, 94036 Passau 7206.4576674158 km
Geht nicht, gibts nicht!
Arbeitsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
aus 6 Bewertungen Man fühlt sich bei Herrn Rufle in guten Händen. Der Sachverhalt wurde im Detail analysiert und man bekommt eine sehr … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
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Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schulrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 31 Bewertungen Ich hatte eine Anfrage in Sachen Gleichbehandlung Teilzeit-und Vollzeitbeschäftigte was die Auszahlung der … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro
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Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro
Kanzlei Gaboleiro, Rossertstr. 9, 60323 Frankfurt am Main 6824.1737665992 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 55 Bewertungen Meine Ehefrau hat bei dem Familiengericht Ehegattenunterhalt ohne Erfolg eingeklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Sie … (20.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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