4.241 Anwälte für Revision | Seite 167

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Maschke
Rechtsanwalt Dirk Maschke
Fachanwalt für Familienrecht Dirk Maschke, Pistoriusstr. 88, 13086 Berlin 6974.6391952689 km
fachlich, realistisch und empathisch
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Maschke gerne zur Verfügung
(20.12.2019) Ich habe Herrn RA Maschke als absolut kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt kennengelernt. Sehr klar und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Glaser
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Frank Glaser, Teltower Damm 38, 14167 Berlin 6971.6278052894 km
Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Glaser - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 44 Bewertungen Mit unserem Problem bestens beraten und vertreten worden. Besser ging nicht! Herzlichen Dank! (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heide Derks
Rechtsanwältinnen Jutta Bartels und Heide Derks, Bahnhofstr. 7, 48143 Münster 6663.5666360889 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Heide Derks
(01.04.2020) Hallo, Anfang Februar erfuhr ich , daß die Staatsanwaltschaft gegen mich ermittelt. Ich habe daraufhin nach einem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Seubert
sehr gut
Rechtsanwalt Seubert - Strafverteidiger, Bahnhofstr. 18 1/4, 86150 Augsburg 7062.7283092271 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jörg Seubert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 42 Bewertungen Bester Anwalt einfach ich kann nur weiter empfehlen (23.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Önsel Ipek
Kanzlei Ipek, Mühlstr. 14, 72074 Tübingen 6937.8137445417 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Önsel Ipek vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Sehr zu empfehlen, gut Rechtsanwalt (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kühne
Rechtsanwälte Kirmes und Kühne, Markt 6, 04668 Grimma 7009.3210868793 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Kühne ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Schnelle kompetente Beratung (19.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Müller
Rechtsanwalt Christoph Müller, Burgstraße 1 A, 27374 Visselhövede 6725.8300001121 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Müller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Stein
Karin Stein, Bahnhofstr. 56, 28790 Schwanewede 6657.1909430194 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Stein im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(19.09.2020) Die Vorgespräche waren sehr gut, die Vertretung vor Gericht konnte nicht besser sein. Ich kann Rechtsanwältin jedem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Reddemann
Rechtsanwaltskanzlei Reddemann, Friedenstr. 15, 38820 Halberstadt 6872.6250789904 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Vera Reddemann
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Müller
Rechtsanwalt Jens Müller, Altperverstraße 47, 29410 Salzwedel 6825.6835449329 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jens Müller
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Bolter
aus 7 Bewertungen Wir lernten RA Bolter durch einen Streitfall kennen, wo er sich menschlich engagierte. Das Gespräch mit ihm zeigte … (04.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Biernacik
sehr gut
Rechtsanwältin Bianca Biernacik
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Stettenstraße 12, 86150 Augsburg 7063.3444721209 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bianca Biernacik bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 42 Bewertungen Ich kann Frau Biernacik uneingeschränkt weiterempfehlen . Sie hat mir eine realistische Einschätzung der … (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kienle
Rechtsanwaltskanzlei Markus W. Kienle, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main 6824.3626302798 km
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Kienle
(01.11.2023) Prompt auf Anfrage reagiert, kompetente Erstberatung mittels Telefonat, weiteres Vorgehen besprochen. Sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Blöcher
Rechtsanwalt Bernd Blöcher
Kanzlei Alberts & Büttner, Hagener Str. 35, 58642 Iserlohn 6693.2295514549 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Blöcher
(01.12.2020) Erster eindruck sehr positiv und halt das Ende abgewarten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhold Krause
sehr gut
Rechtsanwalt Reinhold Krause
NJR Neuner-Jehle Rechtsanwälte, Unterländer Str. 57, 70435 Stuttgart 6927.4442270373 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Reinhold Krause gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Freundlich und professionell. (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian J. Wowra
Rechtsanwalt Christian J. Wowra
hw Rechtsanwälte, Friedrichstr. 134, 10117 Berlin 6973.7554811792 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Christian J. Wowra ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 5 Bewertungen Herr Wowra hat mich weiter empfohlen. (29.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Niels Eberle
sehr gut
Rechtsanwalt Niels Eberle
Rechtsanwälte von Morgen & Partner mbB, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betriebliche Altersversorgung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Niels Eberle
aus 10 Bewertungen Rasch, kompetent und nützlich (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Poschmann
Rechtsanwalt Poschmann, Pannierstraße 8, 12047 Berlin 6978.3923469733 km
Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Poschmann
(19.02.2021) Sehr freundlich Immer wieder sehr gute Zusammenarbeit und sehr kompetente Beratung Selbst in scheinbar ausweglosen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Jur. Bernd Dietmar Wermuth
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Wermuth, Auf dem Weiherhahn 26, 51377 Leverkusen 6675.2626112455 km
Arbeitsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Bernd Dietmar Wermuth - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 57 Bewertungen Sehr gute Beratung bezüglich der Ermahnung erhalten. Kann immer wieder sagen, top top top. Vielen Dank (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Kleemann
Rechtsanwalt Thomas Kleemann
Kleemann, Iffland & Schreiber-Hiltl, Bahnhofstr. 5, 85051 Ingolstadt 7074.9233891459 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Kleemann
aus 6 Bewertungen Herr Kleemann ist ein fachlich sehr kompetenter Anwalt, der mich in einer sehr schwierigen Zeit äußerst zuverlässig, … (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Reuther
Rechtsanwältin Christina Reuther
Meinolf Reuther Rechtsanwaltskanzlei, Heinrich-Lübke-Str. 27, 59759 Arnsberg 6713.0957697598 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Christina Reuther
aus 8 Bewertungen Kommt man doch mal in die Verlegenheit einen Rechtsbeistand zu benötigen,ist es wichtig fachlich und Kompetent … (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian-Albrecht Himstedt
Rechtsanwalt Christian-Albrecht Himstedt
HEINSEN Rechtsanwälte, Jungfernstieg 41, 20354 Hamburg 6719.6325251737 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Christian-Albrecht Himstedt
(12.08.2020) Kurz und schmerzlos: Leider war der Richter eine Katastrophe, der ein Attest meines Arztes ignorierte hatte. Herr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Pferdehirt
Anwaltskanzlei Pferdehirt, Minzstr. 2a, 41466 Neuss 6646.3544532166 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Pferdehirt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Vom Betreuungsgericht wurde ich als Betreuer meines Bruders genannt. Ohne die RA Frau Pferdehirt hätte ich die Aufgabe … (12.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Hölscher
sehr gut
Rechtsanwältin Saskia Hölscher
Weyers, Altmann & Hölscher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 21, 71332 Waiblingen 6936.5259582063 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Saskia Hölscher gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Frau Hölscher redet - und das ist in manchen Situation eben das wichtigste - Klartext. Durch ihre nüchterne Sicht … (28.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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