4.259 Anwälte für Revision | Seite 170

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Profil-Bild Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München 7118.4927403662 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Sportrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Christoph Geprägs
Rechtsanwalt Hans-Christoph Geprägs
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Christoph Geprägs hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(08.09.2020) Ich mag den Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Barthelmes
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Barthelmes
Rechtsanwälte Stühlein, Barthelmes & Kollegen, Brückenstr. 2, 96047 Bamberg 6975.0439944942 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Barthelmes
aus 16 Bewertungen Herr Barthelmes ist sehr kompetent, freundlich, hat nicht locker gelassen und habe mich auch vor Gericht in seiner … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
sehr gut
Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
Reisig-Emden, Katharinenstraße 9, 10711 Berlin 6969.6455604564 km
Gemeinsam finden wir einen Weg
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
aus 38 Bewertungen Mein chronisch kranker Sohn sollte aufgrund seiner Fehlzeiten trotz sehr guter Noten und sehr gut bestandener … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Stoppel
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Stoppel
Kanzlei Gregor Steuern und Recht, Bismarckstraße 6, 97318 Kitzingen 6938.8994188398 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Kaufrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Stoppel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 15 Bewertungen Nach meinem Rennradunfall, bei dem mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen hatte, wurde ich von Herrn Stoppel … (29.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Weiss LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Weiss LL.M.
WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Feuerbacher Weg 51, 70192 Stuttgart 6929.2775411175 km
Mit Pioniergeist und einem Höchstmaß an Spezialisierung kämpfe ich leidenschaftlich und erfolgreich für die Rechte und den Schutz des Vermögens der von mir vertretenen Kapitalanleger.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Maximilian Weiss LL.M.
aus 17 Bewertungen Die Kanzlei WEISSWERT hat professionell, zu meiner vollen Zufriedenheit und erfolgreich gearbeitet, Die Kosten war im … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Michl
Rechtsanwalt Andreas Michl
Anwaltskanzlei Dr. jur. Kay Achtelik, Freiherr-vom-Stein-Promenade 5, 04758 Oschatz 7028.5287591247 km
ADAC-Vertragsanwalt . Strafverteidiger . Verkehrsrecht . Mietrecht . Grundstücksrecht . Nachbarrecht . Erbrecht . Sozialrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Sozialrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Michl bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Aron
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Aron
Kanzlei Andrea Aron, Bamberger Str. 45, 15366 Hönow 6988.600796448 km
In den meisten Fällen ist richtig, wenn ich sage: Entweder es wird besser oder es bleibt wie es ist, insofern ist es (einen Versuch) wert, die eigenen Interessen zu vertreten.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Aron
aus 10 Bewertungen Ich wurde von der Rechtsanwältin super beraten und sie hat mich auch vor Gericht hervorragend beraten und vertreten. (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Schade
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Schade
Kanzlei Schade, Richterstr. 18, 17192 Waren (Müritz) 6877.0690361149 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Schade – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
aus 29 Bewertungen Bei Frau Schade fühle ich mich stets gut aufgehoben und kompetent beraten. Sie schätzt ehrlich Erfolgsaussichten ein … (19.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee, Kurt-Schumacher-Platz 8, 44787 Bochum 6663.2316758619 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Hanna Klee ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(29.07.2023) Die Anwältin hat sich sehr freundlich sowie klar und zielgerichtet verhalten. Auf mich als Laien wirkte sie überaus …
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Losse
Rechtsanwältin Regina Losse
Rechtsanwälte Losse & Schmitt, Im Trinnel 13, 56727 Mayen 6723.7276240998 km
Familienrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Losse ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(08.07.2022) Unser Erstgespräch war ein sehr verständnisvolles und kompetentes Gespräch.
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Engelking
Rechtsanwalt Bernhard Engelking
Kanzlei Bernhard Engelking, Brandteichstr. 20, 17489 Greifswald 6884.2013194427 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bernhard Engelking
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Meyer, Lange Straße 106, 27749 Delmenhorst 6666.4808245597 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Felix Meyer
aus 32 Bewertungen Einfach nur top, es ging schnell von staten, ab mit der schadenmeldung und Abwicklung. Der Anwalt war sehr kompetent. … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Fürst
Kanzlei Anke Fürst, An den Teichen 24, 04916 Schönewalde 7010.2534675333 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Anke Fürst unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(10.04.2024) Frau Fürst hat uns zu unserer vollsten Zufriedenheit nett, freundlich und 1a fachlich beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Zwengel
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Zwengel
Haag Leschok Zwengel, Porschestraße 76, 38440 Wolfsburg 6827.3566209784 km
Familienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Julian Zwengel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Anwalt für Familienrecht / Gewaltschutzsache gesucht und bin auf Herrn Zwengel … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Grimberg
Kanzlei Grimberg, Ziegelgasse 32, 74889 Sinsheim 6885.6750115307 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Grimberg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen es war sehr positiv. Gute Beratung, alle Fragen beantwortet. (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Dietz
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Dietz
DIETZ Unternehmensrecht und Steuern, Andréstr. 1, 09112 Chemnitz 7043.3066405737 km
Ihr Ziel im Fokus - wertschätzend im Umgang mit den Menschen. Nicht laut, sondern erfolgreich.
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Dietz gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Herr Dietz musste sich aus Zeitgründen und Umständen heraus innerhalb von zwei Tagen in meine Angelegenheit … (30.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Lange
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Lange
LANGE ADVOKATUR, Fichtestraße 7, 04275 Leipzig 6983.2797059479 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Lange ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 100 Bewertungen Herr Lange hat sich der Sache trotz Urlaub sehr schnell angenommen. Der Fall befindet sich noch in Klärung. (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Wollburg
Rechtsanwältin Silke Wollburg
Anwaltskanzlei Wollburg, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen 6655.2055165962 km
Ihr gutes Recht! Zuverlässig - Zügig - Zahlbar
Erbrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silke Wollburg - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Sehr gute Beratung (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jannis Wirth
Rechtsanwalt Jannis Wirth
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9312796773 km
Gaßmann & Seidel - kompetent - spezialisiert - ausgezeichnet
Sozialversicherungsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jannis Wirth
(25.04.2024) Herr Wirth vertrat mich in einem Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht zu meiner vollsten Zufriedenheit. Dank seiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mogg
sehr gut
Anwaltskanzlei Mogg, Albert- Reis-Str. 1, 88356 Ostrach 6990.5952535698 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Mogg
aus 63 Bewertungen Sehr nettes Sekretariat,vielen dank an die Damen! Bei mir blieb keine Frage offen oder unverstanden. Wenn man was … (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler JusLegal RAGmbH
Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler JusLegal RAGmbH
JusLegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lerchenfeld 3, 22081 Hamburg 6721.2501807558 km
Probleme muss man sofort anpacken.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler JusLegal RAGmbH
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Markus Freund , M.A.
Rechtsanwalt Dr. Markus Freund , M.A.
Kanzlei Markus Freund, Riemergasse 6, 1010 Wien, Österreich 7412.7135647456 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Freund , M.A. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Schnelle und präzise Kommunikation, erfolgreiche Abwicklung. Klare Empfehlung. Vielen Dank (21.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Kanzlei Kleinsorge, Im Ohl 64, 58675 Hemer 6701.0840006608 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
aus 5 Bewertungen Seine bodenständige Arbeitsweise half mir, auch komplizierte Rechtsfragen zu verstehen. Er konnte mich gut beraten … (06.09.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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