4.257 Anwälte für Revision | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Olaf Wiesemann
Kanzlei Olaf Wiesemann, Neustadt 50-51, 37154 Northeim 6819.5037055791 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Olaf Wiesemann
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić
Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić, Ludwig-Lepper-Straße 19, 33604 Bielefeld 6715.7196450217 km
Strafverteidigung ist Kampf!
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 63 Bewertungen sehr schnelle und kostenlose Rückmeldung auf meine Anfrage per Mail. Herr Dr. Dardic hat sich Zeit genommen und … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Freydank
sehr gut
Kanzlei Freydank & Freydank, Vor der Kinzigbrücke 12, 63452 Hanau 6838.8470761936 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Christian Freydank
aus 32 Bewertungen Ich wurde, durch den Herrn Christian Freydank, in 3 Fällen vertreten. Zu jedem einzelnen dieser Fälle bekam ich eine … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
sehr gut
Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
Rechtsanwaltskanzlei Benedikt A. Stehle, Nymphenburger Str. 38, 80335 München 7117.0457299876 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
aus 71 Bewertungen Herr Stehle ist mit Abstand der beste Anwalt den ich kenne. Sehr nett, sehr kompetent und sehr professionell. Ich kann … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Heimermann
Dr. Heimermann & Ulrich-Heimermann, Schulplatz 3, 53545 Linz am Rhein 6714.7210019025 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Heimermann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Krzykala
Rechtsanwältin Jessica Krzykala
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Jessica Krzykala
aus 6 Bewertungen Was ich besonders gut fand, dass Frau Krzykala sich genügend Zeit genommen hat. Sie war immer zuverlässig und beratend … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Lothar Wiegand
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Lothar Wiegand
Kanzlei Reuter & Wiegand, Friedrichstr. 20, 45468 Mülheim an der Ruhr 6645.143848178 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Lothar Wiegand
aus 17 Bewertungen Wenn man ein Anwalt sucht der schnell und kompetent arbeitet ist man bei Herrn Wiegand genau richtig. Ich fühlte mich … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Juri Rogner
sehr gut
Rechtsanwalt Juri Rogner
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte und Steuerberater, Hansastr. 1-3, 47058 Duisburg 6638.2611022438 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Juri Rogner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 27 Bewertungen Ich empfehle dem Anwalt. Sehr schnelle Erledigung. Bin sehr zufrieden:) (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enno Düe
sehr gut
Rechtsanwalt Enno Düe
Bernsdorf & Duee Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 54, 04109 Leipzig 6981.4209830528 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Enno Düe – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 13 Bewertungen Mein Name ist nexhat bajrami und ich lebe seit ca 10 Jahren in Deutschland. Ich leide seit meiner Kindheit an einer … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wiese
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Wiese
Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Wiese, Kritenbarg 7, 22391 Hamburg 6720.2655486639 km
Führerschein, Fahrverbot, Strafverfahren, Autokauf? Bitte lesen Sie meine Bewertungen​​​. Rufen Sie mich gern an. Ihr Christian Wiese, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg-Poppenbüttel.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Wiese
aus 42 Bewertungen Hr. Wiese hat für mich fast das unmögliche möglich gemacht. Bei Fragen vor der Verhandlung ist immer eine schnelle … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manja Freihoff
Kanzlei Manja Freihoff, Breitscheidstr. 26, 16321 Bernau bei Berlin 6976.6501834511 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Manja Freihoff
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent, sehr schneller Termin, gute Beratung. (21.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Fürst
Kanzlei Anke Fürst, An den Teichen 24, 04916 Schönewalde 7010.2534675333 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Anke Fürst unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(10.04.2024) Frau Fürst hat uns zu unserer vollsten Zufriedenheit nett, freundlich und 1a fachlich beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kiezstraße 11, 14467 Potsdam 6961.6232880251 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
aus 73 Bewertungen Nach Einsicht unseres Bauvertrages konnten wir durch den Ratschlag von Herrn Dethloff so einige Euro sparen. Man … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Liebl
Rechtsanwalt Steffen Liebl
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft, Liebigstr. 21, 80538 München 7119.848196355 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Steffen Liebl
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Politycki
Bürogemeinschaft Politycki und Walther, Hügelstr. 2, 60435 Frankfurt am Main 6823.935061023 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Andreas Politycki für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Alles sehr positiv (07.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Lechleitner
Rechtsanwalt Dr. Christian Lechleitner
Kanzlei Christian Lechleitner, Lendstr. 16, 6365 Kirchberg in Tirol, Österreich 7206.985861673 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Lechleitner
(11.05.2021) Problemlos und schnell durchgeführt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Schumacher
Rechtsanwältin Sonja Schumacher
Hüsing | Stark | Partner, Am Bohrfeld 3, 21684 Stade 6689.7800629877 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Schumacher bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Sehr zügiges Abwickeln aller Vormalitäten, gute Erreichbarkeit, sehr freundlich (08.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Eichinger
Rechtsanwalt Michael Eichinger
Eichinger & Fackler Rechtsanwälte, Salzstraße 3, 87616 Marktoberdorf 7079.8348972194 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Michael Eichinger
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
JHB.LEGAL, Kaistraße 90, 24114 Kiel 6687.7783195424 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Ich hätte nicht gedacht, dass ich sowas mal schreibe, aber die Verhandlung hatte einen derart hohen Unterhaltungswert, … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Mirus
Rechtsanwalt Jonathan Mirus
ReVo-Rechtsanwälte, Neupfarrplatz 2, 93047 Regensburg 7099.9971860463 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonathan Mirus ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(08.02.2024) Namensänderungsverfahren sowie Unterhalt nach der Volljährigkeit wurde erfolgreich abgeschlossen. Wir sind sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Hüster
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Hüster
Kanzlei Hüster, Thomas-Mann-Straße 62, 53111 Bonn 6694.2343225984 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Barbara Hüster – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Sehr toll Würde ich gerne weiter empfehlen (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ertingshausen
Kanzlei Ertingshausen, Frankfurter Str. 26, 63150 Heusenstamm 6836.7743953561 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Ertingshausen
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Placidus
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Placidus
Kanzlei Jörg Placidus, Krim 1, 58540 Meinerzhagen 6708.6112500576 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Placidus vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Herr Placidus hat uns bereits mehrere Male vertreten, jedes mal zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wenn wir … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian J. Wowra
Rechtsanwalt Christian J. Wowra
hw Rechtsanwälte, Friedrichstr. 134, 10117 Berlin 6973.7554811792 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Christian J. Wowra hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Herr Wowra hat mich weiter empfohlen. (29.12.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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