4.257 Anwälte für Revision | Seite 54

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Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Lange
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Lange
LANGE ADVOKATUR, Fichtestraße 7, 04275 Leipzig 6983.2797059479 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Lange vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 100 Bewertungen Herr Lange hat sich der Sache trotz Urlaub sehr schnell angenommen. Der Fall befindet sich noch in Klärung. (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Mehlstäubl
Rechtsanwältin Julia Mehlstäubl
Kanzlei Julia Mehlstäubl, Schumannstraße 12, 81679 München 7120.7575121068 km
Fachanwältin Strafrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Julia Mehlstäubl ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(07.03.2023) Schnelle Reaktion und Rückruf
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg
Kanzlei Patrick Graf zu Stolberg, Feuerbachstraße 1a, 04105 Leipzig 6980.9640942209 km
Gegen Sie wird ermittelt? 3 einfache Regeln: 1 - NIE ohne Strafverteidiger! 2 - KEINE Angaben bei der Polizei! 3 - Suchen Sie sich Ihren (Pflicht-)Verteidiger SELBST aus!
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Geduldige Beratung. Effektive Verteidigung. Eingespieltes Team mit einem Kollegen. Danke (15.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
Rechtsanwaltskanzlei Heiko Urbanzyk, Kellerstr. 4, 48653 Coesfeld 6635.9835296407 km
Nicht reden, machen!!!
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 162 Bewertungen Herr Urbanzyk hat mich ehrlich beraten und sich in ganzer Linie für mich eingesetzt. Das Strafverfahren wurde … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco
Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco
Kanzlei Alessandro Tedesco, Kaiserstraße 57, 72764 Reutlingen 6949.4362236022 km
Internationales Recht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco
(07.12.2023) Mi sono rivolto all^Avvocato per ben 2 volte,e^ stato un Professionista SERIO,VELOCE,E MOLTO COMPETENTE.Consiglio a …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre Bastam
sehr gut
Rechtsanwalt Andre Bastam
Bastam Rechtsanwälte, Leipziger Straße 99, 06108 Halle (Saale) 6950.1928842005 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Baurecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Andre Bastam ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Herr Bastam hat mir sehr geholfen. Er war immer erreichbar und konnte dafür sorgen, dass mein Arbeitsrechtfall am … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stanley König
sehr gut
Rechtsanwalt Stanley König
Kanzlei Stanley König, Groner Landstraße 27, 37081 Göttingen 6824.3360837964 km
Gemeinsam zum Erfolg
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stanley König hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 50 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt. Sehr gute Beratung. Immer wieder gerne. (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Otto
Rechtsanwalt Markus Otto
Strafverteidigung und Beratung zu strafrechtlichen Fragestellungen, Siriusstraße 22a, 82205 Gilching 7103.0912545352 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Otto bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(21.01.2024) Herr Otto verspricht einem nicht im Gegensatz zu einigen "marktschreierischen" Kollegen das Blaue vom …
Profil-Bild Rechtsanwalt Viktor Dick
Rechtsanwalt Viktor Dick
Rechtsanwalt Viktor Dick, Kölner Straße 50, 53879 Euskirchen 6679.5626091963 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Viktor Dick
aus 5 Bewertungen Er hat zwar zur Zeit keine Kapazitäten, aber er hat sich direkt gemeldet und mir einen späteren Zeitpunkt angeboten. (03.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Gregor Noack
Rechtsanwalt und Mediator Gregor Noack
Rechtsanwälte Noack-Lubig-Mors Partnerschaft, Schulzendorfer Str. 1, 13347 Berlin 6971.862703147 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Mediator Gregor Noack für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(09.11.2022) Ich habe sehr schlechte Erfahrung mit Herrn Noack gemacht. Er hat das gesamte Verfahren gegen die Wand gefahren, so …
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Kanzlei gmg Gassner Merkl Geisperger, Robert-Koch-Str. 54, 84489 Burghausen 7195.7834342898 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Maja Christina Reimer
sehr gut
Rechtsanwältin Maja Christina Reimer
Reimer Wirtschaftskanzlei, Lübecker Straße 101, 22087 Hamburg 6721.666121187 km
Strafrecht • Pferderecht • Mediation • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Maja Christina Reimer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Die Rechtsanwälte ist sehr zuverlässig, sehr freundlich, sehr arrangiert sie wirk sehr beruhigen ein.Die Rechtsanwälte … (30.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Said Sadic
Sadic Anwaltskanzlei, An der Alster 83, 20099 Hamburg 6720.3038852292 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • IT-Recht • Datenschutzrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Said Sadic ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
sehr gut
Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
Kanzlei Thomas Doering, Calle La Marina n°, 8, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6105.5283410443 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
aus 31 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Hilfe von Herrn Döring (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Wendt
Rechtsanwältin Antje Wendt
Anwaltskanzlei Antje Wendt, Julius-Fucik-Str. 1, 01796 Pirna 7098.6689007844 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Antje Wendt
(29.01.2024) Umfassend informiert
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Pilling
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Pilling
LSS - Rechtsanwälte, Splieterstraße 10, 48231 Warendorf 6686.0230311138 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Pilling
aus 16 Bewertungen Meine Erfahrung mit Herrn Thomas Pilling sind sehr gut. Er hat sich sofort ein Bild gemacht um was es geht was zu tun … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Timm
Rechtsanwalt Fabian Timm
Rechtsanwalt Fabian Timm, Bebelallee 149, 22297 Hamburg 6717.803469638 km
Seit über 10 Jahren erfolgreich im Verkehrsstrafrecht, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Fabian Timm – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Petrowitz
gut
Rechtsanwalt Lutz Petrowitz
Anwaltskanzlei Petrowitz von Seyfried, Arnstädterstr. 28, 99096 Erfurt 6924.5820395482 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Markenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Lutz Petrowitz
aus 36 Bewertungen Information über Asylrecht (07.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schimkat
Rechtsanwalt Stefan Schimkat
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Schimkat, Papenreye 63, 22453 Hamburg 6715.4236835833 km
" (...) daß niemand das Recht hat, Unrecht zu tun, auch der nicht, der Unrecht erlitten hat.“ (Viktor Frankl Letzte). Seit 1998 engagieren wir uns für Ihr Recht.
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Schimkat
(01.02.2024) Sehr schnelle Antwort sehr gute Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hagen Heiling
Rechtsanwalt Hagen Heiling
WIGU – Borufka, Heiling & Rößler, Alexandrinenstr. 18, 19055 Schwerin 6797.4196852179 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hagen Heiling unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(21.10.2020) Die Zusammenarbeit mit Herrn Heiling ist vertrauensvoll. Meine Vorstellungen werden gehört und eine zufriedenstellende …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Wickel
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wickel
EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB, Rosengasse 15, 89073 Ulm 7004.0838872805 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Wickel
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Mölleken
sehr gut
Kanzlei Oliver Mölleken, Konstanzer Str. 9, 10707 Berlin 6970.8636331711 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Mölleken ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 199 Bewertungen Super Rechtsanwalt, blitzschnell erledigt. Sehr freundlich, vielen Dank für die schnelle Bearbeitung, Empfehlenswert. (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein
sehr gut
Kanzlei Bernd Söhnlein, Ringstr. 7, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.6655305509 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Öffentliches Recht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 18 Bewertungen Herr Dr. Söhnlein hat sehr schnell auf meine Anfrage geantwortet. Wir hatten per Mail Informationen ausgetauscht und … (24.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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