4.256 Anwälte für Revision | Seite 53

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Best
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Rechtsanwalt Dirk Best
Rechtsanwaltskanzlei Best, Bruchstraße 9a, 67098 Bad Dürkheim 6831.0661323788 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Best - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 199 Bewertungen Diesen Anwalt kann ich nur wärmstens empfehlen. Habe mich um nichts kümmern müssen und Herr Best kümmerte sich um … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Raol Sander
Rechtsanwalt Raol Sander
Kanzlei Raol Sander, Schlossmühlgasse 11, 74653 Künzelsau 6935.1689217507 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Raol Sander hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Herr Sander ist extrem gut aufgestellt mit seinem breiten Wissen im Strafrecht. Er befasst sich umfassend mit den … (23.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Beer
sehr gut
Strafrechtskanzlei | Beer, Nußbaumstraße 8, 80336 München 7118.7683466844 km
Fachanwältin Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ruth Beer gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Als Ausländer war mir nicht bewusst, dass meine verschreibungspflichtigen Medikamente in Deutschland nicht legal sind. … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rebecca Weides
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Rechtsanwältin Rebecca Weides
Kanzlei Rebecca Weides, Metzelstraße 10a, 54290 Trier 6716.9780255888 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Rebecca Weides
aus 225 Bewertungen Beste Anwältin..Ich habe sie seit 2018 in verschiedenen Bereichen Familienrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht. Scheidung, … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hahnewald
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Rechtsanwalt Andreas Hahnewald
HAHNEWALD Rechtsanwaltskanzlei, Striesener Straße 47, 01307 Dresden 7082.2289395154 km
Im Mittelpunkt steht der Mensch.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald
aus 10 Bewertungen Herr Hahnewald, meldete sich innerhalb von 48 Stunden (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Strasser
Kanzlei A. STRASSER, Dreifaltigkeitsplatz 16, 84028 Landshut 7131.9516406545 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Strasser hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Frau Strasser ist kompetent und lösungsorientiert. Sie hat mir und meinem Kind in großer Not geholfen und ich würde … (31.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Jüdemann
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Jüdemann Rechtsanwälte, Schlüterstraße 37, 10629 Berlin 6970.8462087905 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kai Jüdemann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 71 Bewertungen Als deutsche Synchronsprecher von Keanu Reeves, wurde meine Stimme durch KI Bearbeitung von einem YouTuber/TikToker in … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Manhart
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Rechtsanwalt Benjamin Manhart
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR, Marktstr. 57, 83646 Bad Tölz 7140.5089911559 km
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“ - Dieter Hildebrandt (1927 – 2013)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Benjamin Manhart ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 56 Bewertungen Herr Hartmann glänzt mit Fachwissen und geht interessiert auf jegliche anliegen ein. Herr Hartmanns Recherchen sind … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Loebisch
Rechtsanwalt Stefan Loebisch
Kanzlei Stefan Loebisch, Luragogasse 5, 94032 Passau 7211.0268008909 km
Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Stefan Loebisch ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Walther
Rechtsanwalt Joachim Walther
Kanzlei an der Kunsthalle, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg 6720.3364476805 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Walther ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Jasper
Rechtsanwalt Steffen Jasper
Rechtsanwälte Hausdörfer & Jasper, Steinweg 31, 98527 Suhl 6922.3080044064 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Steffen Jasper
aus 7 Bewertungen Man fühlt sich bon Anfang an bei Herr Jasper gut aufgehoben. Der Onformationsfluss und die Aufklärung einzelner … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Knief
Rechtsanwalt Alexander Knief
Rechtsanwälte Knief & Neudert, Neubaugasse 4, 86720 Nördlingen 7009.5177986989 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Knief bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan
Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Müller
Rechtsanwältin Beate Müller
Anwaltskanzlei Müller, Gotthardstr. 02, 06217 Merseburg 6958.8898209537 km
Ein offenes Ohr für ihre Sorgen: Rechtsanwältin Beate Müller
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Beate Müller
(06.01.2017) Top
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Michael Oehlrich
Rechtsanwalt und Notar Michael Oehlrich
Kanzlei Michael Oehlrich, Unter den Linden 15, 21255 Tostedt 6717.7483211978 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Michael Oehlrich
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Schillmann
Rechtsanwältin Christa Schillmann
KANZLEI SCHILLMANN, Kluckstraße 36, 10785 Berlin 6973.3952241216 km
Mit meinem Namen auf dem Briefkopf verpflichte ich mich zu juristischer Exzellenz, absoluter Verlässlichkeit und engagiertem Einsatz!
Fachanwältin Medizinrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Christa Schillmann
aus 6 Bewertungen schlaue Anwältin mit gutem Ergebnis! Wurde das ganze Verfahren über zeitnah und gut beraten. (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Jaeger
Rechtsanwalt Mario Jaeger
JAEGER Rechtsanwaltskanzlei, Brunnenstraße 13 A, 34537 Bad Wildungen 6798.675823901 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Jaeger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(04.02.2024) Der Herr Rechtsanwalt Jaeger verfügt nicht nur über kompetentes Fachwissen um das Anliegen seiner Klienten erfolgreich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw
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Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4042278588 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 14 Bewertungen Habe mich beim Herrn Sarwar sehr gut aufgehoben gefühlt Ich wurde über jeden Schritt sofort unterrichtet und auch … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Kai Fischer
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Kanzlei Kai Fischer, Brüningstr. 27, 21614 Buxtehude 6706.5096459865 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Kai Fischer ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 22 Bewertungen Hr. Dr. Fischer überzeugt durch seine ruhige, kompetente und freundliche Art. Er hat uns bei unserer einvernehmlichen … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Heimbürger
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Rechtsanwalt Thomas Heimbürger
Heimbürger HP Rechtsanwälte, Fachanwälte, Donker Weg 7, 41748 Viersen 6625.4847869376 km
Vertrauen ist der Anfang von allem! Wir lösen Ihre rechtlichen Probleme professionell als Team: Zuverlässig und zielorientiert. Ihre Kanzlei Heimbürger HP Rechtsanwälte Fachanwälte
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Heimbürger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 95 Bewertungen Schnelle Abwicklung, hohes Engagement. (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Rischer
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Kanzlei Karen Rischer, Bahnhofstr. 8, 94032 Passau 7210.6145953484 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Karen Rischer für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Frau Rischer ist wärmstens zu empfehlen...Hilfe in mehreren Angelegenheiten...1* (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Rosner
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Rechtsanwalt André Rosner
Rechtsanwalt André Rosner, Fasanenstraße 29, 10719 Berlin 6971.5151878499 km
Strafrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt André Rosner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 31 Bewertungen Ein Anwalt wie man sich wünscht und sich auch vorstellt - Liest sich schnell in die Materie ein und bietet Lösungen … (16.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Zwengel
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Rechtsanwalt Julian Zwengel
Haag Leschok Zwengel, Porschestraße 76, 38440 Wolfsburg 6827.3566209784 km
Familienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Julian Zwengel
aus 10 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Anwalt für Familienrecht / Gewaltschutzsache gesucht und bin auf Herrn Zwengel … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robby Semmling
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Kanzlei Semmling, Germanenstraße 118, 12524 Berlin 6990.2162904508 km
Mediation • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vergaberecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Robby Semmling bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 43 Bewertungen Herr Semmling hat gleich verstanden wie wichtig mir die Situaion war. Er konnte, im Gegensatz zu einer anderen … (24.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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