4.252 Anwälte für Revision | Seite 50

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Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Fricke
Rechtsanwalt Torsten Fricke
Kanzlei Torsten Fricke, Breite Str. 19, 38899 Hasselfelde 6871.6076404481 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Fricke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Gute Beratung.....schnelle kompetente Hilfe....empfehlenswert..... (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Hubrich
Kanzlei Hubrich, Clara-Zetkin-Straße 10, 07545 Gera 6990.965121012 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Hubrich im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Konnte mir schnell und unproblematisch weiterhelfen, sowie die wichtigsten Fakten mit mir erörtern. (25.04.2024)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Thomas Schröder
Fachanwalt und Notar Thomas Schröder
Kanzlei Behnsen Schröder Vogt – Rechtsanwälte und Notare Uwe Behnsen, Thomas Schröder, Helmut Vogt GbR, Deisterallee 10, 31785 Hameln 6759.9940021151 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Fachanwalt und Notar Thomas Schröder
Profil-Bild Rechtsanwältin Selina Riemer
Rechtsanwältin Selina Riemer
Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte, Emailfabrikstraße 12, 92224 Amberg 7061.0009255998 km
Fachanwältin Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Selina Riemer
(30.01.2024) Vorgespräch sehr angenehm
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Dommisch
Rechtsanwalt Ralph Dommisch
Baier & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte, Judengasse 3, 98574 Schmalkalden 6901.4721849987 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Ralph Dommisch
(07.03.2024) Hier ist man gut aufgehoben und beraten. Ich kann Herrn Dommisch und das gesamte Team nur empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas H. Kirschbaum
Rechtsanwaltskanzlei Kirschbaum, Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf 6649.5649235175 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas H. Kirschbaum ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(13.06.2019) Herr Kirschbaum hat unsere Erbengemeinschaft zu unserer vollsten Zufriedenheit beraten. Dank seiner sachlichen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wehrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Wehrmann
WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, Georgstraße 38, 30159 Hannover 6768.0036752684 km
Ich berate zu aktuellen Themen der digitalen Welt und Vermögensgütern. Dabei ist mir eine unkomplizierte und schnelle Kommunikation mit meiner Mandantschaft wichtig.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Wehrmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 225 Bewertungen Herr Wehrmann hat mich ausführlich informiert (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Schlenker
sehr gut
Rechtsanwalt Henry Schlenker
Kanzlei Henry Schlenker, Kirchstr. 22, 16225 Eberswalde 6980.7925794243 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Henry Schlenker
aus 22 Bewertungen RA Hr. Schlenker hat uns sehr gut vertreten und beraten. Unser Verkehrsdelikt wurde mit Erfolg eingestellt. Unsere … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Weiß
Kanzlei Isabel Weiß, Neusser Str. 224, 50733 Köln 6673.6319635598 km
Ein faires Strafverfahren für eine mutmaßlich schuldige Person - die Königsdisziplin des Rechtsstaates & meine Aufgabe!
Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Isabel Weiß
aus 6 Bewertungen Meine Erfahrung mit Frau Weiß als Strafverteidigerin war hervorragend. Ich fand in Frau Weiß nicht nur eine Anwältin, … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro
sehr gut
Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro
Kanzlei Gaboleiro, Rossertstr. 9, 60323 Frankfurt am Main 6824.1737665992 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro
aus 55 Bewertungen Meine Ehefrau hat bei dem Familiengericht Ehegattenunterhalt ohne Erfolg eingeklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Sie … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Freund
sehr gut
Rechtsanwältin Natascha Freund
Ich befinde mich vom 08.05.bis 20.05.24 in Urlaub. Termine können über das Kalendertool auf der Website gebucht werden. https://www.wiesbaden-sozialrecht.de/kontakt Beste Grüße Natascha Fr
Rechtsanwältin Natascha Freund, Goebenstr. 5, 65195 Wiesbaden 6799.637822791 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natascha Freund – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
aus 64 Bewertungen Frau Freund ist eine sehr gute und professionelle Anwältin in ihrem Fachgebiet. In Erledigung ihrer Sache ist sie … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Rinklin
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Rinklin
Kanzlei Rinklin - Rechtsanwaltskanzlei, Schillerstraße 2, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2276378603 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Rinklin
aus 262 Bewertungen Ich empfehle Herrn Rinklin nach eigener positiver Erfahrung immer wieder gerne weiter. Seine hohe Fachkompetenz … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M.
Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M.
Kanzlei Ludmilla Melcher LL.M., Mönkebergstr. 65, 33619 Bielefeld 6710.9437046708 km
Strafverteidigung aus Leidenschaft! Fachkompetenz | Kampfgeist | Menschlichkeit
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M. gerne zur Verfügung
(10.02.2024) Frau Melcher hat bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen gestellt, so dass das Verfahren in der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth, LL.M., Jungfernstieg 50, 20354 Hamburg 6719.6146709008 km
Hartnäckig in der Sache, umsichtig in der Vorgehensweise.
Umweltrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 60 Bewertungen Äußerst kompetente Beratung und Vertretung gegenüber der Jagdbehörde mit positiver Bescheidung der Befriedung meines … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg
Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Herzog, Hoffmann, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg 6716.1888373045 km
Ausschließlich die prozessuale Wahrheit ist für Ihre materielle (z.B. bei einer Geldstrafe, Einziehung) und persönliche (immaterielle) Freiheit (Freiheitstrafe) entscheidend.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 33 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Lauenburg ist nicht nur in seinem Gebiet als Strafverteidiger exzellent, sondern auch … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Stehr Fachanwalt
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Stehr Fachanwalt
KS-Strafverteidigung Rechtsanwälte u. Strafverteidiger Kolaczkowski & Stehr, Friedrich-Ebert-Straße 8, 73033 Göppingen 6965.400982619 km
guilty more or less: call ks
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Stehr Fachanwalt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 158 Bewertungen Herr Stehr begleitete mich souverän und unaufgeregt durch mein Verfahren und erzielte das beste Ergebnis für mich, … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Getz
Rechtsanwalt Harald Getz
Kanzlei Harald Getz, Wasserburger Str 2, 83123 Amerang 7174.0430561112 km
audiatur altera pars
Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Harald Getz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Herr Getz hat meine Interessen sehr sachlich und ergebnisorientiert vertreten. Sein Vorgehen war entgegen der … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Jäkel
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Rechtsanwalt Sebastian Jäkel
Kanzlei Wöbken, Braune & Kollegen, Anna-Vogeley-Straße 17, 21337 Lüneburg 6762.0449035264 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Jäkel gerne zur Verfügung
aus 39 Bewertungen Ich kann Herrn Jäkel in fragen Arbeitsrecht wärmstens empfehlen. Der Kontakt war bis auf ein persönliches Gespräch per … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Ganser
Kanzlei Karin Ganser, Manhardtwinkl 3, 83714 Miesbach 7155.9808431336 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Ganser unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Vogt
Rechtsanwalt Thomas Vogt
Kanzlei Thomas Vogt, Aubündt 36, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7046.67231569 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Vogt
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Kuschkewitz
Rechtsanwalt Tobias Kuschkewitz
Kanzlei Tobias Kuschkewitz, Düngelstr. 84, 44623 Herne 6660.3188336558 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Kuschkewitz
(10.03.2024) Ein kompetenter und multiprofessioneller Anwalt, der sein Fach beherrscht Er setzt sich sehr für seine Klienten ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Flake
Kanzlei Pascal Flake, Kasseler Str. 40-42, 34308 Bad Emstal 6800.1759509525 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Pascal Flake
aus 7 Bewertungen Sehr kompetent und hat sich für die Beratung viel Zeit genommen. (22.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Jones
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Jones
Dittmar Germer Jones + Partner Rechtsanwälte mbB, Bödekerstraße 7, 30161 Hannover 6768.4912455073 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christopher Jones - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 19 Bewertungen Schnelle Reaktion, kompaktes Wissen, freundliches Auftreten! (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Kanzlei Angelika Schmidtmann, Berliner Str. 58/59, 02826 Görlitz 7147.6055574613 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen wir können uns zu kurtz (07.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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