4.255 Anwälte für Revision | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Andreas Arnótfalvy, Karl-Böhaimb-Straße 23, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.2796927383 km
Ex-Staatsanwalt - immer an Ihrer Seite.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
(27.03.2024) Hat sich nach meinem Kontakt per E-Mail sehr schnell bei mir gemeldet und ein Telefonat war sofort möglich. Herr Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Violetta Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Violetta Koslowski
Anwaltskanzlei Koslowski, Bahnhofstraße 81, 59199 Bönen 6689.5588027683 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht
Frau Rechtsanwältin Violetta Koslowski ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 22 Bewertungen Sie hatte mich gleich angerufen aber zur Zeit hatten wir keine Zeit. (18.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Beytullah Durgut
sehr gut
Kanzlei Durgut, Huestraße 5, 44787 Bochum 6663.1741390122 km
Ich stehe Ihnen bei! Zufrieden bin ich erst dann, wenn ich die beste Lösung gefunden habe – die beste Lösung für Sie. Nicht für mich.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verwaltungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Beytullah Durgut
aus 36 Bewertungen Top Beratung! Als ich eine Immobilie kaufen wollte, habe ich mich für eine Rechtsberatung an Herrn Durgut gewandt. … (16.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur.
Kanzlei Salome Götz, Sattlerstraße 23, 97421 Schweinfurt 6925.4232650577 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 104 Bewertungen Ich kann Frau Götz wirklich weiterempfehlen! Im Telefonat hat Sie mich sehr gut und umfangreich und kompetent … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Wibke Treskow
sehr gut
Rechtsanwältin Wibke Treskow
Rechtsanwälte Schöpke & Treskow, Einumer Str. 3, 31135 Hildesheim 6792.8786860352 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Wibke Treskow für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Frau Treskow ist eine engagierte, sympatische und kompetente Anwältin, die ich bedenkenlos empfehlen kann. Das … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Dietrich
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Dietrich
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstr. 19-23, 63739 Aschaffenburg 6862.0080804377 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Dietrich
aus 82 Bewertungen Rechtsanwalt Dietrich und sein Team haben mich bei der Abwicklung eines KFZ-Unfalls mit mehreren Beteiligten … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Johannes Lingmann
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Johannes Lingmann
Kanzlei-Lingmann, Mainzer Str. 23, 10247 Berlin 6978.6763956485 km
Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Johannes Lingmann gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Herr Lingmann und seine Kanzlei haben mich in zwei Verfahren gegen das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg vertreten, … (10.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
DIE KANZLEI Nadolny, Im Teelbruch 134 B, 45219 Essen 6650.8147881073 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Medizinrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
aus 162 Bewertungen Mich hat das sehr stringente und strikte Vorgehen von Frau Dr. Nadolny in einer Unterhaltsangelegenheit sehr … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph E. Walker
Rechtsanwalt Ralph E. Walker
EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB, Rosengasse 15, 89073 Ulm 7004.0838872805 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ralph E. Walker
aus 6 Bewertungen Ich kann Herrn Walker wärmstens empfehlen. Er ist absolut zuverlässig und hat mit Professionalität und fachlicher … (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Gottschalk
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Gottschalk
Gottschalk I Dr. Wetzel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hammfelddamm 4a, 41460 Neuss 6646.576945735 km
Juristische Exzellenz, persönliche Betreuung: Unsere Kanzlei steht für Ihr Recht und Ihre Interessen – verlässlich, engagiert, erfolgreich.
Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Arbeitsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Silke Gottschalk
aus 11 Bewertungen Der Ablauf der Vereinsauflösung war bezogen auf die Tätigkeit von Frau Gottschalk völlig problemlos auch im Sinne der … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Adam
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Adam
Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam, Zollamtstraße 11, 67663 Kaiserslautern 6805.6578529928 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Adam
aus 111 Bewertungen Sehr geehrter Herr Adam, leider hatten Sie keine Zeit, sich um mein Anliegen zu kümmern. Deshalb wende ich mich erneut … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun
Bedenk & Dr. Heun | Rechtsanwälte PartG, Mehringdamm 42, 10961 Berlin 6975.4906666389 km
Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 122 Bewertungen Frau Dr. Heun unterstützte mich sehr kompetent, beruhigend in einem für mich gefühlten aussichtslosen Rechtsstreit mit … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Czopka
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Czopka
Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger- Kanzlei Czopka, Husemannstr. 53, 45879 Gelsenkirchen 6654.0722344233 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jan Czopka
aus 119 Bewertungen Ein Freund hatte mir Herrn Czopka empfohlen weil er auch sehr zufrieden mit ihm ist. Absolut empfehlenswert. Sehr … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Bernhard-Heenen
Rechtsanwältin Judith Bernhard-Heenen
Kanzlei Judith Bernhard-Heenen, Briener Strasse 9-13, 47533 Kleve 6581.1218038105 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Judith Bernhard-Heenen für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo
Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo, Goebenstr. 143, 46045 Oberhausen 6641.1358137215 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(18.03.2023) nacin pristupa
Profil-Bild Rechtsanwalt Juri Lebed
Rechtsanwalt Juri Lebed
Kanzlei Juri Lebed, Otto-Suhr-Alle 84, 10585 Berlin 6969.6291511877 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Juri Lebed
(07.05.2021) Schnelle und gute Antwort
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christoph A. Willberg
RAe Willberg & Buchsteiner, Kessenicherstr. 230, 53129 Bonn 6697.329480298 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Christoph A. Willberg
(20.08.2021) Hat meinen Streit mit der Versicherung des Schadensverursachers an meinem KFZ zur vollsten Zufriedenheit gelöst und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf - Werner Thieme
sehr gut
Rechtsanwalt Thieme, Elbchaussee 18, 22765 Hamburg 6716.6004277327 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rolf - Werner Thieme gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen ... dieser Anwalt nimmt sich erstaunlich viel Zeit für meine Belange. Bisher optimal gelaufen. (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klose
Rechtsanwalt Andreas Klose
CHK Clever, Hoffmann & Klose GbR, Freiheitstr. 27, 58791 Werdohl 6708.084494512 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Klose ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(16.05.2023) Herr RA Klose sehr freundlich und kompetent! Ging präzise meiner Frage nach und beantwortete alle meine Fragen zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Markus Griese
aus 5 Bewertungen Hr. Griese erschien mir in der telefonischen Beratung als sehr kompetent und erfahren. Vielen Dank (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Beck
Achim Beck Rechtsanwaltskanzlei, Gartenstr. 1, 78462 Konstanz 6993.5357988172 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Achim Beck gerne zur Verfügung
(19.05.2021) Sehr nett und hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
Fachanwalts- u. Steuerkanzlei Staudenmayer, Möhringer Landstr. 11, 70563 Stuttgart 6929.6416736689 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilprozessrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
aus 23 Bewertungen Herr RA Staudenmayer ist ein mir seit Jahren vertrauter Berater im Immobilien- und Einkommensteuerrecht. In den … (28.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Thomalla
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Thomalla
Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Thomalla, Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg 7063.1985527458 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Thomalla
aus 107 Bewertungen Herr Thomalla ist ein seht geschätzter Kollege, den auch unsere Kanzlei sehr gerne für die strafrechtliche Vertretung … (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adam Medizade
Rechtsanwalt Adam Medizade
E.S. Kanzlei, Kriegsbergstr. 30, 70174 Stuttgart 6930.6109351177 km
In dubio pro reo
Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Adam Medizade vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Herr Medizade Adam vertrat mich in einem Fall, in dem mir das Zollamt vorwarf, ohne gültige Papiere zu arbeiten. Ich … (13.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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