4.255 Anwälte für Revision | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Buddeke
Kanzlei Stefan Buddeke, Große Str. 67, 49074 Osnabrück 6671.9872105465 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Buddeke
aus 8 Bewertungen Herr buddeke hat mir viel geholfen, er gibt sich Mühe und hört ganz gut zu, die Sekretärin ist auch sehr kulant … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Hegendörfer
Rechtsanwaltskanzlei Michaela Hegendörfer, Reuterstraße 7, 91522 Ansbach 6988.8672227989 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Michaela Hegendörfer
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonio Leonhardt Mag. rer. publ.
sehr gut
Rechtsanwalt Antonio Leonhardt Mag. rer. publ.
Kanzlei Leonhardt, Alfred-Kowalke-Straße 39, 10315 Berlin 6982.1399470077 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Antonio Leonhardt Mag. rer. publ. gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Schnelle und für meine Bedürfnisse ausreichende Information erhalten. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Wagler
Rechtsanwalt Till Wagler
Wagler Fachanwälte, Kronachallee 8, 96317 Kronach 6982.1207355192 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Till Wagler
aus 8 Bewertungen Wir wurden gut Beraten und haben uns gut Aufgehoben gefüllt. Konnten uns jederzeit mit unseren Fragen an die Kanzlei … (08.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolin Grauvogl
sehr gut
Rechtsanwältin Carolin Grauvogl
Kanzlei Carolin Grauvogl, Fürther Strasse 224, 90429 Nürnberg 7008.5679311549 km
Ihr Rechtsbeistand: Zielstrebig, kompetent, nahbar.
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Carolin Grauvogl
aus 17 Bewertungen Ich habe sehr positive Erfahrungen in Bezug auf Schadensersatz & Schmerzensgeldrecht gemacht. Sehr lieb und … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Bemlotte
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Bemlotte
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstr. 13, 38518 Gifhorn 6809.3823004637 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sascha Bemlotte – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 61 Bewertungen Sehr kompetente und zuverlässige Bearbeitung. Ich fühlte mich sehr aufgehoben und sehr gut beraten und betreut. Das … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Holm Hansen
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Holm Hansen
Kanzlei Hansen & Partner, Pfännerstraße 10, 39218 Schönebeck (Elbe) 6905.8861020987 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Mediation • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Holm Hansen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 45 Bewertungen Ich hatte kürzlich das Vergnügen, meine rechtlichen Anliegen mit der Rechtsanwaltskanzlei Hansen + Partner zu … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne May
Rechtsanwältin Susanne May
Rechtsanwälte Schmidt & May, Lauterbachstr. 5, 01796 Pirna 7097.0537300328 km
„Es ist leichter, Probleme zu lösen, als mit ihnen zu leben!“ Albert Einstein
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Agrarrecht • Erbrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne May – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
(27.12.2023) Ich wurde freundlich und umfassend beraten. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhard Leo
sehr gut
Kanzlei Burkhard Leo, Segeberger Landstr. 81, 24145 Kiel 6690.6563526415 km
Familienrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung
Herr Rechtsanwalt Burkhard Leo hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 14 Bewertungen ICH Beuge und Entschuldige mich für die Bewertung....Diese Bewertung sollte an eine Kanzlei in Neumünster gesendet … (21.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Maier
Kanzlei Martin Maier, Arndtstr. 12, 79539 Lörrach 6898.0814902042 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Maier bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Apel
Rechtsanwältin Michaela Apel
Kanzlei Michaela Apel, Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden 6801.553643678 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Apel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Einer besonderer Mensch und wunderbare Anwältin! Herzlichen Dank für alles! Gottes Segen! (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manja Freihoff
Kanzlei Manja Freihoff, Breitscheidstr. 26, 16321 Bernau bei Berlin 6976.6501834511 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Manja Freihoff gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent, sehr schneller Termin, gute Beratung. (21.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert A. Schütz
Rechtsanwaltskanzlei Robert A. Schütz, Züricher Str. 138, 28325 Bremen 6683.7352517715 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Robert A. Schütz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Ich wurde nicht nur über die Rechtslage aufgeklärt, es wurden auch Beispiele erläutert und Hinweise zum weiteren … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Raphaela Dichtl
sehr gut
Rechtsanwältin Raphaela Dichtl
Rechtsanwaltskanzlei Raphaela Dichtl, Nikolastraße 16, 94032 Passau 7211.0158473537 km
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Raphaela Dichtl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 14 Bewertungen Eine Rechtsanwältin, die für ihren Beruf brennt! Fachlich absolut kompetent und in allen Belangen bemüht. (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Flemming
Rechtsanwalt Jürgen Flemming
Dr. Flemming & Partner, Wandsbeker Marktstraße 75, 22041 Hamburg 6723.1425949991 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Flemming - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Seine Ehrlichkeit, Ünterstützung in der Erbsache meiner Eltern und Bruder. (25.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Borowski
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Rechtsanwalt Sascha Borowski
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf 6645.7322039174 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sascha Borowski - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 57 Bewertungen Gute Beratung. Treffsichere Bewertung der Rechtslage. Streitfreie Regelung mit den Gegenseite. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Seiwerth
Kanzlei Seiwerth, Weinstraße Nord 18, 67098 Bad Dürkheim 6829.2681599329 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Seiwerth unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Scheerer
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Kanzlei Lutz Scheerer, Carl-Schurz-Str. 53, 13597 Berlin 6962.2789894324 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Lutz Scheerer
aus 57 Bewertungen Herr Scheerer ist ein zuverlässiger, kompetender Anwalt. Fühle mich gut aufgehoben und bin sehr zufrieden mit dem … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Langer
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Rechtsanwältin Karin Langer
Heinz Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 5, 69115 Heidelberg 6865.4246934999 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Langer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 40 Bewertungen Frau Langer hat mich freundlich und kompetent zu einer verkehrsrechtlichen Frage beraten und damit sehr geholfen. (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Nordhoff
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Rechtsanwältin Petra Nordhoff
Kanzlei Petra Nordhoff, Hansastr. 9, 20149 Hamburg 6718.612167092 km
Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen (Henry Ford)
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Petra Nordhoff hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 81 Bewertungen Ich habe sehr schnell und kompetent meine Antwort zur Liquidation meiner UG (sollte rückgängig gemacht werden) … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gert Heuer
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Rechtsanwalt Gert Heuer
Kanzlei Heuer, Bayernstr. 49, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.150246531 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gert Heuer
aus 71 Bewertungen Herr Heuer hat mich jetzt mehrmals in meinen Verfahren verteidigt und das mit Erfolg. Nach meinem ersten … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kuntz
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Rechtsanwalt Felix Kuntz
K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz, Kanalstr. 1, 67655 Kaiserslautern 6805.3721563824 km
Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Felix Kuntz
aus 252 Bewertungen Er ist das Geld wert ist ein Anwalt mit Herz ich würde ihn vergolden so gut ist er hast mehr Sterne verdient … (22.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel
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Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel
Dr. Hufnagel Rechtsanwälte, Frohsinnstraße 26, 63739 Aschaffenburg 6862.1904798907 km
Gerast, gedrängelt, geblitzt - gerettet! Effektive und bundesweite Verteidigung im Verkehrs- und Strafrecht durch hoch-spezialisierten Fachanwalt mit zahlreichen Auszeichnungen im FOCUS und STERN.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 103 Bewertungen Nach meiner Mail am Freitag nachmittag hat sich Herr Dr Hufnagel noch am Freitag telefonsich gemeldet und mich sehr … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Trilling
Rechtsanwältin Bettina Trilling
Rechtsanwälte & Notar Dr. Keller, Mülheimerstr. 247, 46045 Oberhausen 6641.8151694085 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Trilling bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Meine ursprüngliche Bewertung ist mir zu nüchtern geraten. Dies wird Frau Trilling nicht gerecht. Frau Trilling hat … (07.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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