4.255 Anwälte für Revision | Seite 8

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer
Kanzlei Doerfer, Markt 4, 16909 Wittstock/Dosse 6885.3232330837 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 15 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme. (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Rechtsanwalt Yusuf Yildirim, Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin 6971.4350922852 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Yusuf Yildirim ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Kindsvater
Rechtsanwältin Irene Kindsvater
Anwaltskanzlei Wolfgang Schmitz & Irene Kindsvater in Bürogemeinschaft, Breite Str. 1, 50354 Hürth 6672.938595638 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Irene Kindsvater ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(25.07.2020) schneller Termin, schnelle Schreiben, freundlich und direkt um die Ecke
Profil-Bild Rechtsanwalt Pavlo Novak
sehr gut
Rechtsanwalt Pavlo Novak
Anwaltskanzlei Novak & Kollegen, Imbuschstr. 59, 90473 Nürnberg 7018.8347920053 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Pavlo Novak gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Im Namen der Familie möchte ich mich bei Ihnen und Ihrem Team von ganzem Herzen für die jahrelange rechtliche … (11.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert LL.M.
sehr gut
KAHLERT KOPP Rechtsanwälte, Akademiestr. 63, 76133 Karlsruhe 6868.34661741 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 24 Bewertungen Ich habe schnell einen Termin bekommen und Dr. Kahlert hat mir alles erklärt, ich bin sehr zufrieden. (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Funke
Rechtsanwalt Stephan Funke
Rechtsanwaltskanzlei Funke & Habedank, Hauptstr. 145, 58675 Hemer 6701.7334517806 km
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Funke – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Wir bedanken bei Herrn Funke für die erfolgreiche Abwicklung. (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Remo Paulitschke
Rechtsanwalt Remo Paulitschke
Kanzlei Passoke & Paulitschke, Eisenbahnstr. 37 b, 16225 Eberswalde 6979.8951853886 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Remo Paulitschke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Nina Leip
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Nina Leip
Kanzlei Leip, Bruchtorwall 13, 38100 Braunschweig 6820.6574525911 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Nina Leip bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 81 Bewertungen Schnelle & kompetente Beratung. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Göthel
Rechtsanwalt Carsten Göthel
Kanzlei Carsten Göthel, Balduinstr. 7, 50676 Köln 6674.2472445255 km
Fachanwalt Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Göthel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Sehr komoetent vertritt mich seit Jahren und bekomme immer das beste Urteil heraus. Großer Respekt (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Söhnke Leupolt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Söhnke Leupolt
Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte, Ebertplatz 14-16, 50668 Köln 6674.4847824305 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Söhnke Leupolt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 205 Bewertungen Alles super funktioniert, vielen Dank (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ali Aydin
sehr gut
Rechtsanwalt Ali Aydin
Kanzlei Ali Aydin, Gervinusstr. 5-7, 60322 Frankfurt am Main 6825.1226312611 km
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" Bertolt Brecht
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ali Aydin ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Unser Fazit: Ein erfahrener, authentischer Rechtsanwalt! -Ein Mensch, der sich wahrhaft 'morgens' in den … (31.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sergej Schumann
sehr gut
Rechtsanwalt Sergej Schumann
Schumann & Rasch - Rechtsanwälte und Strafverteidiger, Untere Marktstr. 9, 44787 Bochum 6663.0040768555 km
Ein guter Strafverteidiger muss neben seiner Fachkompetenz auch Empathie mitbringen, da ein Strafverfahren sich besonders psychisch belastend für einen Mandanten und sein Umfeld auswirkt.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sergej Schumann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 89 Bewertungen Herr Schumann ist wirklich ein top Anwalt , sehr kompetent, stets freundlich und zur jeden Zeit erreichbar . Ich kann … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Busacker
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Busacker
Anwaltskanzlei Peter Busacker, Striepenweg 43, 21147 Hamburg 6717.2440547829 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Busacker ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 20 Bewertungen Herr Busacker hat meine Angelegenheit kurzfristig und kompetent übernommen. Die Angelegenheit wurde zu meiner vollsten … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kindermann
sehr gut
Anwaltskanzlei Kindermann, Zabelstr. 14, 07545 Gera 6990.8441106267 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Peter Kindermann
aus 11 Bewertungen H. Kindermann hat uns sehr gut und kompetent und sachlich in einer Straftechtsangelegenheit betreut und vertreten. (01.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Lösche
Rechtsanwalt Andreas Lösche
Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte, Emailfabrikstraße 12, 92224 Amberg 7060.9924400878 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Lösche ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Fischer
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Fischer
Kanzlei Fischer, Bürgermeister-Spitta-Allee 3, 28329 Bremen 6678.5368153001 km
Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Simone Fischer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 43 Bewertungen Gute Info (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Unzicker Rechtsanwälte PartGmbB, Karolinenstraße 4, 80538 München 7119.8633316061 km
Wer nicht gewinnen will, hat schon verloren.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Herz
Rechtsanwalt Matthias Herz
moonlaw GmbH, Am Sandtorkai 68, 20457 Hamburg 6720.1154835642 km
Recht: einfach, digital.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Herz
(26.07.2023) Meine Anfragen wurden bisher sehr kompetent und lösungsorientiert gelöst und die Beratung erfolgte stets auf …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Arneth
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Arneth
Anwaltskanzlei Corinna Wehran-ltschert - Sabine Arneth, Clemensstr. 26-30, 56068 Koblenz 6745.2638231043 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabine Arneth
aus 10 Bewertungen Wir hatten ein Problem mit unserem Vermieter, aber Frau Arneth hat uns die Angst genommen. Wir fühlen uns sehr gut … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Jaumann
Rechtsanwalt Michael Jaumann
Rechtsanwälte Wörlen, Ziegelmeir, Dr. Theurer, Weinmarkt 7, 86720 Nördlingen 7009.3648974979 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Jaumann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(15.04.2021) Die Details
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Kopmann
Kanzlei Jürgen Kopmann, Moritzstr. 2, 13597 Berlin 6962.2537483314 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Kopmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Die vielen 5 Sterne Bewertungen über Herrn RA Kopmann, seiner Arbeit und sein Engagement sind absolut gerecht und ich … (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Kozicki
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Kozicki
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Str. 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Reiserecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Mark Kozicki im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Schnell, gründlich, effektiv. (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald-Richard Pons
sehr gut
Rechtsanwalt Harald-Richard Pons
Kanzlei Harald-Richard Pons, Gartenstr. 54, 64546 Mörfelden-Walldorf 6825.2900525624 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Harald-Richard Pons hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 25 Bewertungen Sehr angenehme Beratung, erhalten. (16.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Böckl
Rechtsanwältin Antje Böckl
Kanzlei Antje Böckl, Rittergasse 10, 07545 Gera 6991.4283926289 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Antje Böckl
(04.11.2022) Frau Rechtsanwälting Böckel und das gesamte Team kann man nur empfehlen, denn so eine Kanzlei findet man sehr sehr …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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