4.218 Anwälte für Revision | Seite 60

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Matschewski
Kanzlei Matschewski, Möllendorffstr. 45, 10367 Berlin 6979.0725375105 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Matschewski
Profil-Bild Rechtsanwältin Sultan Maden-Celik
Kanzlei Sultan Maden-Celik, Adenauerallee 2, 20097 Hamburg 6720.9704795718 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sultan Maden-Celik gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Die Rechtsanwältin ist sehr freundlich und hat immer ein offenes Ohr . Bei meinem scheidungsverfahren hat sie mich … (06.03.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Balduin
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Balduin
Balduin & Partner - Rechtsanwälte, Bahnstraße 4, 45468 Mülheim an der Ruhr 6644.7276751027 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • StrafrechtZivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Patrick Balduin
aus 61 Bewertungen Die Informationen der Anwälte waren so weit gut, nun müssen wir sehen, wie wir vorgehen werden. Dankeschön (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Reimann
Rechtsanwalt Sascha Reimann
Kanzlei Sascha Reimann, Strandbaddamm 1A, 22880 Wedel 6701.7813398585 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Reimann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Was mich an Herrn Reimann am meisten zufriedengestellt hat, ist die prompte und pünktliche Korrespondenz mit mir, … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog LL.M.
Dr. Herzog Rechtsanwälte, An der Burgermühle 4, 83022 Rosenheim 7170.8060757413 km
Mandanten sagen, wir seien fachlich kompetent, einfühlsam & menschlich, souverän & professionell, gewissenhaft und effizient, Anwalt aus Leidenschaft und mit Begeisterung. Überzeugen Sie sich selbst!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 302 Bewertungen Dr. Herzog hat mein Verfahren zu meiner besten Zufriedenheit klären können. In jedem Fall immer wieder gerne. (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Benedikt Schraml
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Benedikt Schraml
Rechtsanwalt Schraml, Konrad-Adenauer-Allee 33, 86150 Augsburg 7063.2774833522 km
Kämpfen bis zum Ende!
Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Florian Benedikt Schraml - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 66 Bewertungen Geltendmachung einer Forderung. Forderungseingang ist innerhalb kürzester Zeit erfolgt. Meine Meinung: professionelle … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Victoria Motorina
Rechtsanwältin Victoria Motorina
Rechtsanwaltskanzlei Motorina, Riedstr. 24, 55129 Mainz 6808.8718375995 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Anwaltshaftung • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Victoria Motorina für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Prompte Bearbeitung und gefühlsmäßig sehr solide. (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Liebl
Rechtsanwalt Steffen Liebl
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft, Liebigstr. 21, 80538 München 7119.848196355 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Liebl bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Krüger
KRÜGER Anwälte, Neuer Wall 26 - 28, 20354 Hamburg 6719.8239592654 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Krüger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 14 Bewertungen Das ist so nicht zu beschreiben. Absolute Kompetenz in allen Gebieten. Sehr einfühlsam , dennoch korrekt in allen … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Keller
Rechtsanwalt Andreas Keller
Keller Höfer Fitting | Rechtsanwälte & Mediatoren Partnerschaft, Höllgasse 24/26, 73614 Schorndorf 6951.6269621901 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Keller
(17.05.2024) alles Bestens, sehr nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M.
Rechtsanwältin NİHAL BERK, Hauptstr. 12, 42651 Solingen 6670.8921504557 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M. – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
aus 14 Bewertungen Es ging alles reibungslos ab Frau Berk hat sich sehr gut um mich gekümmert und hat mir sehr gut geholfen bei alles … (22.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Fehrensen
sehr gut
Rechtsanwältin Christa Fehrensen
Rechtsanwaltskanzlei Christa Fehrensen, Lotzestr. 9a, 37083 Göttingen 6825.5223446038 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Christa Fehrensen
aus 12 Bewertungen Ein Sub-Unternehmen aus Kassel hat sich ein halbes Jahr geweigert für den entstandenen Wasserschaden aufzukommen. Frau … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Vad
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Vad
Dr. Vad & Kollegen, Am Luginsland 5a, 87700 Memmingen 7039.5635596839 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • eBay & Recht
Herr Rechtsanwalt Christian Vad – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich, sympathisch und vor allem kompetent und durchsetzungsstark in der Sache. Sehr empfehlenswert . (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hook
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hook
Rechtsanwalt Andreas Hook, Obere Str. 12, 07318 Saalfeld/Saale 6960.8651327894 km
Ihr Recht ist mein Anliegen!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Hook
aus 58 Bewertungen Toller Kontakt und ganz tolle Beratung. Habe kurzfristig einen Termin bekommen und ich wurde auch ganz toll und … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Hoffmann
Anwaltskanzlei Hoffmann, Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin 6967.8969536664 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Hoffmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(02.03.2024) Herr Hoffmann war seriös und kurzfristig bereit, meinem Anliegen zu entsprechen. Nach vier Monaten konnte ich so meine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Isaak Sidiropoulos
sehr gut
Rechtsanwalt Isaak Sidiropoulos
VICARII Rechtsanwälte, Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart 6932.0831894312 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Isaak Sidiropoulos bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Hat mir bei meiner Scheidung sehr kompetent, transparent und erfolgreich geholfen. Auf jeden Fall weiterzuempfehlen! (24.02.2024)
Profil-Bild Anwältin Mgr. Petra Krauss LL.M.
sehr gut
Kanzlei Petra Krauss, Šumavská 991/31, Prag 120 00, Tschechien 7180.2873276473 km
Familienrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Anwältin Mgr. Petra Krauss LL.M.
aus 14 Bewertungen Ich habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Meine Fragen wurden alle bestens beantwortet, sämtliche … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann
Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann
HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster 6662.7967421457 km
Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(15.04.2021) ...auch wenn es letztlich nicht zur (kurzfristigen!) Mandatsübernahme kam. Er wäre der Richtige gewesen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwaltskanzlei Torsten Stern, Rosa-Luxemburg-Str. 50, 04315 Leipzig 6983.1129798174 km
Arbeitsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Stern
aus 6 Bewertungen Ich beauftrage Rechtsanwalt Stern regelmäßig mit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen, die ich nicht persönlich … (06.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M.
Schulte Anwaltskanzlei, Clausstr. 72, 09126 Chemnitz 7045.8846324408 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M.
aus 7 Bewertungen Dank der Unterstützung von Herrn Schulte konnte ein Strafprozess erfolgreich abgewendet werden. Vielen Dank. (21.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Walter
Rechtsanwältin Claudia Walter
Kanzlei Claudia Walter, Friedrichstr. 22a, 15537 Erkner 7000.8070416824 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Walter
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Neumann
Rechtsanwalt Philipp Neumann
Dr. Brauer Rechtsanwälte, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main 6824.2355436505 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Philipp Neumann
aus 7 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Neumann ist wirklich weiterzuempfehlen. Sehr schnelle und erfolgreiche Bearbeitung meines … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Philipps
sehr gut
Rechtsanwältin Sabrina Philipps
Heindl & Lang Rechtsanwälte, Promenadeplatz 11, 80333 München 7118.9158056983 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Sabrina Philipps ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 63 Bewertungen Ich kann Fr. Philipps und die Kanzlei Heindl & Lang sehr empfehlen. Sie hat mich in vielen Verfahren im Strafrecht … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Junge
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Rechtsanwalt Andreas Junge
JHB.LEGAL, Kaistraße 90, 24114 Kiel 6687.7862180567 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Junge - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 177 Bewertungen Auf der Durchreise nach Dänemark machte ich eine kurze Sightseeingpause um mir die Stadt an der Förde anzusehen und … (12.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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