4.222 Anwälte für Revision | Seite 58

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Ludger Kineke
Rechtsanwalt und Steuerberater Ludger Kineke
Kineke Gottschalk GbR StB/RA, Marienstraße 27, 42105 Wuppertal 6669.4582141905 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Ludger Kineke gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Voß
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Voß
Kanzlei Andreas Voß, Trebbiner Str. 15, 14943 Luckenwalde 6986.1423890064 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Voß hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 13 Bewertungen Sofort ernstgenommen (20.05.2024)
Profil-Bild Dr. Dirk Schlei
sehr gut
Dr. Dirk Schlei
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Wilhelm-Waldeyer-Straße 14, 50937 Köln 6674.0941700589 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt Herr Dr. Dirk Schlei im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 85 Bewertungen Immer da, weis wie man handelt sehr empfehlenswert (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Praun
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Praun
Rechtsanwälte Manuel Tschofen II & Julian Praun, Südtiroler Str. 4, 83301 Traunreut 7193.6351082073 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Julian Praun gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Ich wurde 1 Jahr von Hr.Praun und Team beraten, begleitet und vertreten. Ich habe nur positive Erfahrungen gemacht und … (13.12.2023)
Profil-Bild Avocat associé Frank Wies
Avocat associé Frank Wies
Wies & Hertzog, 46, rue Glesener, 1630 Luxemburg, Luxemburg 6692.7930458251 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ihr kompetenter Rechtsanwalt Herr Avocat associé Frank Wies für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 6 Bewertungen ausgezeichnet (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Metten
Rechtsanwalt Joachim Metten
Sozietät Metten & Theissen-Graf Schweinitz, Hochstraße 113, 58095 Hagen 6684.6339936892 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Metten vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Ein sehr netter Rechtsanwalt. Ehrlich und kompetent. Danke Herr Metten (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg
Kanzlei Patrick Graf zu Stolberg, Feuerbachstraße 1a, 04105 Leipzig 6980.9640942209 km
Gegen Sie wird ermittelt? 3 einfache Regeln: 1 - NIE ohne Strafverteidiger! 2 - KEINE Angaben bei der Polizei! 3 - Suchen Sie sich Ihren (Pflicht-)Verteidiger SELBST aus!
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Geduldige Beratung. Effektive Verteidigung. Eingespieltes Team mit einem Kollegen. Danke (15.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Harss
Rechtsanwalt Christopher Harss
Kanzlei Christopher Harss, Kemptener Str. 4, 87629 Füssen 7096.821383927 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Harss - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat
gut
Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat
Rechtsanwaltskanzlei Schieferdecker-Donat, Hans-Poeche-Straße 5, 04103 Leipzig 6982.9220262157 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Die Kanzlei Schieferdecker-Donat hat uns in einem Verkehrsrechtsfall vertreten. Wir waren äußerst zufrieden. Die … (21.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Kanzlei Hans Ulrich Jeromin, Alte Regensburger Str. 47, 84030 Ergolding 7131.3589581919 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Bin sehr zufrieden gewesen . TOP Beratung! Empfehle weiter! (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Muhammed Cicekci
Rechtsanwalt Muhammed Cicekci
Linderhaus Stabreit Legal | Rechtsanwälte | Berlin - Düsseldorf, Zeppelinstraße 37, 13583 Berlin 6960.784106927 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Muhammed Cicekci ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(21.08.2023) Ein super guter und kompetenter Anwalt. Er ist sehr zuverlässig, freundlich und ist immer erreichbar. Ich fühlte mich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Kanzlei Marcus Seltzsam, Mühlsteingasse 8, 94315 Straubing 7137.7744112028 km
Die bestmögliche Lösung Ihres Anliegens ist unsere Motivation!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Seltzsam ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Margot Salentin
Rechtsanwältin Margot Salentin
Kanzlei Margot Salentin, Bonner Straße 8, 50374 Erftstadt 6670.4419926623 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Margot Salentin ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(05.04.2019) Ich kann nur sagen das sie mich sehr gut vertreten hat
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Agatz
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Agatz
Agatz & Fischer Rechtsanwaltsgesellschaft, Füllerstraße 12, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.748604773 km
"Fight as long as you can and never give up"
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Jagdrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Agatz
aus 94 Bewertungen Vom Anfang des Verfahrens bis zum bitteren Ende habe ich mich bestens betreut und aufgehoben sowie immer gut beraten … (02.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Fischer
sehr gut
Kanzlei Nadine Fischer, Im Marienfried 24, 53773 Hennef (Sieg) 6705.0229000901 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Nadine Fischer
aus 15 Bewertungen Frau Fischer ist eine überaus kompetente und engagierte Rechtsanwältin, die sich stets Zeit für mich als Mandanten … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Zeth
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Zeth
Kanzlei Adrian Zeth, Weiherhausstraße 8b, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.3585144749 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Adrian Zeth
aus 13 Bewertungen Aufklärung über die Komplexität des Falles (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Fisch
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Fisch
Anwaltskanzlei Pintsch & Fisch, Hanauerstr. 98, 63755 Alzenau 6851.0953140693 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Fisch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Herr Fisch hat und freundlich, sachlich und kompetent beraten.Professionelle Beratung und schnelle Reaktionszeiten. … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Steinseifer
Rechtsanwalt Daniel Steinseifer
Freudenberg | Steinseifer, Bernauer Straße 43, 16515 Oranienburg 6952.1171304719 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Steinseifer
(05.09.2023) Herr Steinseifer ist ein sehr guter und ruhiger Anwalt,der nicht auf das schnelle Geld aus ist,sondern das wohl seiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Czopka
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Czopka
Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger- Kanzlei Czopka, Husemannstr. 53, 45879 Gelsenkirchen 6654.0722344233 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Jan Czopka vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 121 Bewertungen Herr Czopka hat es geschafft was mein anderer Anwalt in Monaten nicht geschafft hat. Er konnte den Richter und den … (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Schumacher & Partner, Mattentwiete 5, 20457 Hamburg 6720.098094439 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(06.12.2020) s. o.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Westhues
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Westhues
Kanzlei Rolf Westhues, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne 6679.7004816556 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Rolf Westhues
aus 91 Bewertungen Ein sehr erfahrener Anwalt, der weiss was er macht. Die Kanzlei ist angenehm klar und die Sekretärin sehr freundlich. … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes von Rüden
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes von Rüden
VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.112128616 km
Es gibt nur eines, das schlimmer ist als Ungerechtigkeit, und das ist Gerechtigkeit ohne ihr Schwert in der Hand. Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel. Wilde, Oscar (1854 – 1900)
Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes von Rüden
aus 13 Bewertungen alles gut...................................................................komme wieder (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Filiz Sen
sehr gut
Rechtsanwältin Filiz Sen
Kanzlei Filiz Sen, Wandsbeker Marktstr. 69, 22041 Hamburg 6721.9636739168 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Filiz Sen
aus 21 Bewertungen Ich hatte eine schnelle Antwort erhalten, dass es nicht ihr Bereich ist inkl. hat sie mir gesagt, wie der Bereich … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Schäfer
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Rechtsanwalt Jan Schäfer
Rechtsanwälte Koenigshaus und Schäfer, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf 6649.3273609948 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Schäfer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 72 Bewertungen Reagiert prompt und zuverlässig. (15.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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