4.256 Anwälte für Revision | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Eickelberg
Rechtsanwaltsbüro Bernd Eickelberg, Von-Alten-Str. 9, 30938 Burgwedel 6767.9652775885 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Eickelberg bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Maja Christina Reimer
sehr gut
Rechtsanwältin Maja Christina Reimer
Reimer Wirtschaftskanzlei, Lübecker Straße 101, 22087 Hamburg 6721.666121187 km
Strafrecht • Pferderecht • Mediation • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Maja Christina Reimer
aus 14 Bewertungen Die Rechtsanwälte ist sehr zuverlässig, sehr freundlich, sehr arrangiert sie wirk sehr beruhigen ein.Die Rechtsanwälte … (30.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Kotzian
Rechtsanwalt Maik Kotzian
Rechtsanwaltskanzlei Maik Kotzian, Krischanweg 6-7, 18069 Rostock 6809.5407313247 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Maik Kotzian
(22.02.2024) Bekam kurzfristig einen Termin und wurde gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg
Kanzlei Lutz Lichtenberg, Neuer Markt 10, 42781 Haan 6665.1157008432 km
Ihr Rechtsanwalt im Herzen von Haan.
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg
aus 13 Bewertungen Den vorgenannten, positiven Bewertungen kann ich mich nur anschließen! Herr Rechtsanwalt Lichtenberg ist äußerst … (26.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Häusling
Rechtsanwältin Sarah Häusling
Kanzlei Gudrun Meyer | Rechtsanwältin Fachanwältin, Königstor 23, 34117 Kassel 6810.0181193852 km
Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Häusling ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter
Kanzlei im Europahaus, Wilhelm-Leuschner-Str. 2, 67547 Worms 6832.1662664377 km
Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 24 Bewertungen Meine Erfahrung war Positiv, Kommunikation über Whatsapp oder per Email lief reibungslos. Ich werd mich definitiv … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Kock LL.M.
Rechtsanwalt Oliver Kock LL.M.
KLÄNE, FRYE RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbH, Hauptstr. 10, 48346 Ostbevern 6671.8000979133 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Kock LL.M.
(10.01.2024) Schnelle Bearbeitung alles was dazu gehört. Sehr nett und freundlich. Alles erreicht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Stein
Rechtsanwaltskanzlei Jochen Stein, Gneisenaustraße 6/8, 30175 Hannover 6768.9667791508 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Stein hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(24.05.2022) Großen Dank an Herrn RA Stein, auch an sein Praxisteam! Herr RA Stein hat über einen längeren Zeitraum einen sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Häusele
Rechtsanwalt Michael Häusele
Anwaltskanzlei Hubich, Häusele & Trautner, Raudtener Str. 11, 90475 Nürnberg 7019.2510159855 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Häusele
Profil-Bild Rechtsanwältin Sanem Arican
sehr gut
Kanzlei Sanem Arican, Steinberger Str. 1, 50733 Köln 6673.6262736068 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sanem Arican gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der anwaltlichen Vertretung, die ich durch Rechtsanwältin Frau Arican erhalten habe. … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Distler
Rechtsanwältin Sabine Distler
Rechtsanwälte Kanzlei Distler, Hauptstr. 15, 63897 Miltenberg 6884.6313183721 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Distler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(12.07.2020) Schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Schiering 0176 456 56 450
sehr gut
Rechtsanwalt Nils Schiering 0176 456 56 450
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Moritz-Bacharach-Straße 5, 59071 Hamm 6692.8100685444 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Anwaltshaftung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Nils Schiering 0176 456 56 450 ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Das Problem hatte sich kurzfristig geklärt durch einen Vergleich (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manuel Wenzl
Kanzlei Manuel Wenzl, Auwiesenweg 17, 94209 Regen 7166.81813366 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Manuel Wenzl hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Stampfl
Rechtsanwältin Alexandra Stampfl
Stampfl & Partner Rechtsanwälte, Andernacher Str. 69, 56564 Neuwied 6733.0144986028 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Stampfl hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(27.02.2024) Alles schnell und kompetent erledigt. Ich bin mit Ergebnis zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker
Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker, Kalthofer Str. 27, 58640 Iserlohn 6693.8333016156 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Bauer
Rechtsanwalt Werner Bauer
Kanzlei Werner Bauer, Beauner Platz 5, 64625 Bensheim 6845.8671202321 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Werner Bauer gerne zur Verfügung
(17.03.2022) Herrn Bauers Beratung war erfolgreich
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Majer
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Majer
Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB, Wilhelmstraße 47, 72336 Balingen 6938.478712862 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Majer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 25 Bewertungen Sehr kompetent, keine leeren Versprechungen wie andere Anwälte, eine sehr sehr realistische Einschätzung des Falls vor … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Dietz
Rechtsanwalt Olaf Dietz
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Hohe Str. 27, 09112 Chemnitz 7043.6396843997 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Dietz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Der Fachanwalt Herr Olaf Dietz von der Kanzlei Dr. Bock & Collegen hat mich in einem Rechtsstreit gegen die … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Kleemann
Bettina Kleemann, Rottstraße 37, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.4232954399 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Kleemann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(31.01.2024) Ich bin sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Frank
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Frank
Kanzlei Frank, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz 7043.7057635966 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Hermann Frank
aus 35 Bewertungen erinnere ich mich mit großer Erleichterung und möchte nochmals danke sagen, DANKE (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Lorenz
Kanzlei für Vorsorge, Versorgung, Verfahrenskommunikation: Bernhard Lorenz, Goerdelerstrasse 6, 65197 Wiesbaden 6797.9937779308 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Versicherungsrecht • Betriebliche Altersversorgung
Herr Rechtsanwalt Bernhard Lorenz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Schnelle Antwort, Fragen ausführlich und verständlich erklärt. Ich kann Herrn Lorenz nur weiterempfehlen. (08.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Gallus
Rechtsanwältin Yvonne Gallus
Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater, Wilhelmstr. 40-42, 53111 Bonn 6694.2026800534 km
rechtzeitig - vertrauensvoll - Ihr Recht
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Zivilprozessrecht • Sozialversicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Yvonne Gallus
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Abel
Rechtsanwalt Christian Abel
Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer Partnerschaftsgesellschaft mbB, Gaswerkstraße 5b, 77652 Offenburg 6869.0880297235 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Christian Abel
(01.02.2024) Herr RA Abel hat mich kompetent und fachlich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Buket Yildiz-Özdemir
Kanzlei Buket Yildiz-Özdemir, Brettener Straße 2, 76131 Karlsruhe 6871.1726803729 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Buket Yildiz-Özdemir

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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