4.245 Anwälte für Revision | Seite 169

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kathleen Ellert
Rechtsanwältin Kathleen Ellert
Abraham, Ebert & Kollegen, Lünertorstraße 4, 21335 Lüneburg 6760.5162396891 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathleen Ellert vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schleifer
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Schleifer
Kanzlei Hauptmann-Uhl & Kollegen, Ziegelstr. 43, 73033 Göppingen 6964.9186648384 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Schleifer
aus 24 Bewertungen Ich möchte hier ein großen Dank an Herrn Schleifer ausdrücken, seine Beratung war ausgezeichnet. Auch die Betreuung … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bunse
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Bunse
Kanzlei Grummert + Repenning (PartmbB), Osterstraße 43, 32105 Bad Salzuflen 6724.3213198554 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Bunse gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Herr Bunse ist ein Anwalt des Vertrauens, kompetent, zuverlässig, freundlich und seine ruhige Art sucht seines … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Müller
MÜLLER SEIDEL VOS - Rechtsanwälte Steuerberater, Breite Straße 147-151, 50667 Köln 6674.3825952727 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Steuerrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Heiko Müller
aus 70 Bewertungen Vom Erstgespräch bis zum Prozessende fühlte ich mich sehr gut aufgehoben. Herr RA Müller informierte mich jederzeit … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Elektra Jendrny
sehr gut
Kanzlei Ines Elektra Jendrny, Osterstraße 92, 20259 Hamburg 6716.387782237 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Elektra Jendrny bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 43 Bewertungen Der Kontakt mit Frau Jendrny war sehr angenehm und professionell. Sie hat meine Belange sehr ernst genommen was dann … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicol Andreas Lödler
Rechtsanwalt Nicol Andreas Lödler
ANWALTSHAUS Rechtsanwälte Gerle und Partner mbB, Volkhartstr. 7, 86152 Augsburg 7062.4550920135 km
Hart in der Sache, verbindlich im Ton.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Nicol Andreas Lödler
aus 5 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Lödler, der mich in einer Strafsache vertreten hat. Er war immer … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Lindner
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Lindner
SALEO Rechtsanwälte PartGmbB, Erich-Ollenhauer-Straße 24a, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.4319341893 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Lindner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 153 Bewertungen Die Versicherung des Unfallverursachers wollte den Schaden nicht bezahlen. Nachdem ich etwa 9 Monate auf mein Geld … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susane Zutz
Rechtsanwältin Susane Zutz
Zutz & Hedwig Rechtsanwältinnen, Bahnhofstr. 85, 14612 Falkensee 6954.4737040005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Susane Zutz
(25.09.2023) Telefonische Auskunft
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schulze
Rechtsanwalt Dirk Schulze
Kanzlei Dirk Schulze, Kirchplatz 2, 04654 Frohburg 7009.4308002688 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Schulze ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Zetzmann
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Zetzmann
Zetzmann & Koll. Rechtsanwälte, Rimbachstr. 2, 98527 Suhl 6922.3418379283 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Zetzmann bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 61 Bewertungen Herr Zetzmann ist eine super Unterstützung und sehr kompetent! Er hat mich stets erfolgreich Vertreten! Ich bin sehr … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Jiří Ctibor LL.M., Ph.D.
CTIBOR LEGAL v.o.s., Vaclavske nam. 47, Prag 11000, Tschechien 7179.0709043915 km
Kreativ, Mutig und Hartnäckig
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt JUDr. Jiří Ctibor LL.M., Ph.D.
(11.05.2022) Wir sind ein Online-Integrator mit mehreren tschechischen und ausländischen E-Shops, den Herr Ctibor rechtlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Barth
Rechtsanwalt Daniel Barth
Kanzlei von Rochow & Partner, Prinzregentenufer 9, 90489 Nürnberg 7012.3602886556 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Barth
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Heinzel
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Heinzel
Rechtanwaltskanzlei Oliver Heinzel, Münchner Str. 2, 83043 Bad Aibling 7162.7426156849 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Heinzel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 11 Bewertungen War hilfreich fuer mein anliegen (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Koch
Rechtsanwalt Matthias Koch
Kanzlei Matthias Koch, Donnerschweer Str. 205, 26123 Oldenburg (Oldenburg) 6637.8886043164 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Koch gerne zur Verfügung
(15.07.2023) Super Rechtsanwalt, unkomplizierter Ablauf. Immer auf dem laufenden gehalten. Kann ich nur weiterempfehlen 👍
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Prochnow
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Prochnow, Tessiner Str. 63, 18055 Rostock 6817.0881398131 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Prochnow hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 80 Bewertungen Als langjährige Kundin von Rechtsanwältin Prochnow in Rostock kann ich mit Zuversicht sagen, dass ihre professionelle … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anika Klein
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Anika Klein, Anger 23, 99084 Erfurt 6922.5056801564 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Anika Klein
aus 31 Bewertungen Frau Klein hat mich sehr freundlich, sachlich und kompetent beraten. (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Wagenknecht
Rechtsanwalt Florian Wagenknecht
Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiserstraße 1a, 53113 Bonn 6694.8124255202 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Wagenknecht ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen ..erstes Telefonat war prima, die detaillierte Beratung folgt noch (20.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Catharina Falbo-Özkul, Lindenweg 10, 59823 Arnsberg 6723.8282328055 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Veit Demmig
sehr gut
Rechtsanwalt Veit Demmig
Kanzlei Veit Demmig, Caldenhofer Weg 27, 59065 Hamm 6689.8069384585 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Beamtenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Veit Demmig
aus 37 Bewertungen ich hatte ihn vor 10 j mal gehabt und war positive gestimmt und wie heute auch noch 😉.Weil ich sagen kann ohne hier … (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Nuß
Rechtsanwalt Harald Nuß
Fachanwaltskanzlei Harald Nuß, Pfälzer Str. 22, 50677 Köln 6674.8185423036 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Harald Nuß bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Goll
Rechtsanwalt Christoph Goll
Dr. Goll & Kollegin, Mathystraße 17, 76133 Karlsruhe 6868.849410347 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Goll
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Richter
Rechtsanwalt Kai Richter
bkr. Rechtsanwälte, Wedekindplatz 3, 30161 Hannover 6767.96410577 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Markenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Richter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Ich habe mich nach kurzer Recherche im Internet intuitiv für Herrn Richter entschieden. Bereits nach dem ersten … (01.02.2024)
Profil-Bild Adwokat Radosław Godzieba
Adwokat Radosław Godzieba
Adwokat Radosław Godzieba c/o Regus, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund 6677.5561750558 km
Pomoc prawna dla Polaków i Polonii w Niemczech
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Rechtsanwalt Herr Adwokat Radosław Godzieba
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Förthner
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Förthner
Förthner & Kollegen Anwaltskanzlei, Olbrichtstr. 4/2, 69469 Weinheim 6855.6776633203 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sascha Förthner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 40 Bewertungen Herr Förthner hat mein Problem sehr schnell gelöst und hat gezeigt Freundlichkeit, Vertrauen und Kompetenz in sein … (16.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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