4.245 Anwälte für Revision | Seite 172

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Rinker
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Rinker
Kuhnigk & Rinker Fachanwälte und Notar, Oranienburger Str. 83, 13437 Berlin 6966.504462355 km
Mit fachlicher und sozialer Kompetenz kämpfe ich für Ihr Anliegen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Rinker ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 21 Bewertungen Herr Rinker ist ein sehr guter Anwalt, er hat mir aus einer sehr ernsten Lage geholfen ohne wirkliche Strafe. Wenn ich … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Weidinger
Kanzlei Till Weidinger, Sophienstr.2 Gartengebäude 2, 80333 München 7118.4391771297 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Till Weidinger
(12.08.2023) Seit meiner Privatinsolvenz vor vielen Jahren, führe ich ein glückliches Leben. :)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei am Rheinufer, Cyriakusstr. 2, 41468 Neuss 6648.8908296397 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
aus 16 Bewertungen Mit der rechtlichen Betreuung bin ich sehr zufrieden. Sie ist in ihrem Job sehr effizient. (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Adamczyk
Kanzlei Jutta Hubbauer-Wenzel, Turmstraße 4, 97816 Lohr am Main 6888.058702583 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Maximilian Adamczyk
(23.10.2023) Top
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor
sehr gut
DR. GREGOR Anwaltskanzlei, Hohenzollernring 55, 48145 Münster 6664.2644410115 km
Fachanwalt Agrarrecht • Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor
aus 12 Bewertungen Herr Dr. Gregor hat sich zeitnah, kompetent und empathisch um mein Anliegen gekümmert. Er hat mir die rechtliche … (30.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Rank
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Rank
Kanzlei Rank, Weinmarkt 4, 90403 Nürnberg 7011.3748002788 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Volker Rank
aus 26 Bewertungen Herr Rank ist mit Leidenschaft dabei! Manchmal ist er etwas in Eile, was man wohl verstehen kann, wenn so viele … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Wilhelm Köhncke
sehr gut
Kanzlei Köhncke, Heußweg 25, 20255 Hamburg 6716.2595895092 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • eBay & Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Wilhelm Köhncke vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Köhncke berät und vertritt unser mittelständisches Unternehmen seit längerem fachlich exzellent, … (13.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Wigger
Rechtsanwalt Dieter Wigger
HARBRING DR. WIGGER & KOLLEGEN, Hermannstr. 23, 46399 Bocholt 6607.3746943271 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Wigger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Doelfs
Rechtsanwältin Sandra Doelfs
W&B Anwaltssozietät, Hofkamp 86, 42103 Wuppertal 6670.5513889138 km
Strafrecht • Opferhilfe • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Doelfs hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(20.12.2023) Ich bin sehr zufrieden mir wurde gut geholfen
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandana Mauss
sehr gut
Mandana Mauss, Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6632318644 km
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren" Bertolt Brecht
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Mandana Mauss
aus 29 Bewertungen Für so einen kurzen Zeitraum hat sich die Frau Mandana Mauss in unsrem Fall richtig reingehängt sich mühe gegeb und … (13.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Duygu Seymen
sehr gut
Rechtsanwältin Duygu Seymen
M&S Law Istanbul, Kozyatağı PS Plaza Gülbahar Sk., 17/42, 34742, Istanbul, Türkei 8700.3577608622 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Duygu Seymen im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 51 Bewertungen Frau Seymen führte mich gut mit Erfahrung und auch einem Schuss wohltuendem Humor durch die bürokratischen Vorgaenge, … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Ivan Rada, Ph.D.
Rechtsanwalt JUDr. Ivan Rada, Ph.D.
Rada & Partner, Na Pankráci 322/26, Prag 140 00, Tschechien 7180.3636296933 km
Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Arbeitsrecht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt JUDr. Ivan Rada, Ph.D. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
Anwaltskanzlei Marowsky, Walltorstr. 36, 35390 Gießen 6799.9140195402 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Marowsky ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Schnelle Antwort und Bearbeitung (29.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Malte Burwitz
Rechtsanwalt Malte Burwitz
GIW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Alexandrinenstr. 31, 19055 Schwerin 6797.3006823426 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Malte Burwitz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Schützendübel
Rechtsanwalt Knut Schützendübel
Rechtsanwaltskanzlei Knut Schützendübel, Oettingenstraße 25, 80538 München 7119.9179232848 km
IHR RECHT IST MEIN ZIEL
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Knut Schützendübel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Ich habe mich in der juristischen Begleitung und Beratung von Herrn Schützendübel absolut kompetent, zeitnah und … (12.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Kanzlei Tobias Oppermann, Wolfenbüttelerstr. 79, 38102 Braunschweig 6821.200558183 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Oppermann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(19.05.2022) Er ist sehr nett , hat meine Fragen sehr gut geantwortet, hat mich gut beraten. Ich habe volle Vertrauen für ihn.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs
Rechtsanwältin Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs
Rechtsanwaltskanzlei RFH, An Fürthenrode 50, 52511 Geilenkirchen 6620.721509527 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Thiele
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Thiele
WTB Rechtsanwälte, Albin-Köbis-Str. 4, 51147 Köln 6687.4015639974 km
Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel!
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Thiele gerne zur Verfügung
aus 150 Bewertungen Top Anwalt Hilfsbereit Immer einen Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch Sehr empfehlenswert (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Theodoros Germalidis
Rechtsanwalt Theodoros Germalidis
VICARII Rechtsanwälte, Stafflen­berg­straße 38, 70184 Stuttgart 6932.0831894312 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Theodoros Germalidis für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(17.02.2024) Rechtsanwalt Germalidis ist seit Jahren der Anwalt meines Vertrauens und sehr zu empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Poschmann
Rechtsanwalt Poschmann, Pannierstraße 8, 12047 Berlin 6978.3923469733 km
Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Poschmann
(19.02.2021) Sehr freundlich Immer wieder sehr gute Zusammenarbeit und sehr kompetente Beratung Selbst in scheinbar ausweglosen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Franz
Rechtsanwalt Alexander Franz
Kanzlei Alexander Franz, Schmellwitzer Str. 107, 03044 Cottbus 7072.2416501159 km
Gerne vertreten wir auch Sie. Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Franz ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Hartkorn
Rechtsanwältin Anja Hartkorn
Kanzlei Hartkorn, Saarbrücker Str. 14, 54290 Trier 6717.2329282384 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Hartkorn ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(31.03.2022) Frau Hartkorn ist sehr kompetent und freundlich!
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Thormann
sehr gut
Bürogemeinschaft mit Kanzlei Bastkowski und Donnepp, Reitzensteinstr. 4, 45657 Recklinghausen 6654.3867601136 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Thormann
aus 16 Bewertungen Herr Thormann und seine Sekretärin Frau Wallat hielten mich in meinem Fall immer auf dem Laufenden. Ich fühlte mich … (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Teresa Karrer
Rechtsanwältin Teresa Karrer
CCI-LEGAL, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4698693698 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Teresa Karrer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Hoch kompetente Beratung und extrem engagiert - einfach perfekt! Die Anwältin meines Vertrauens - absolut … (07.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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