4.241 Anwälte für Revision | Seite 171

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wiese
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Wiese
Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Wiese, Kritenbarg 7, 22391 Hamburg 6720.2655486639 km
Führerschein, Fahrverbot, Strafverfahren, Autokauf? Bitte lesen Sie meine Bewertungen​​​. Rufen Sie mich gern an. Ihr Christian Wiese, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg-Poppenbüttel.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Wiese
aus 42 Bewertungen Hr. Wiese hat für mich fast das unmögliche möglich gemacht. Bei Fragen vor der Verhandlung ist immer eine schnelle … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordian Hablizel
sehr gut
Rechtsanwalt Gordian Hablizel
Strafverteidiger Döring, Hablizel und Kaschel, Elisabethenstrasse 34, 64283 Darmstadt 6837.3484793487 km
Sie haben immer das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Verzichten Sie nicht darauf. Sie können mich immer über meine Notrufnummer erreichen. Ansonsten verweise ich auf meine Bewertungen.
Fachanwalt Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gordian Hablizel
aus 335 Bewertungen Hat mir enorm geholfen, sehr guter Anwalt, den ich nur weiterempfehlen kann. Wünsche alles Gute für die Zukunft! (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina J. Lepper
Kanzlei Christina J.Lepper, Hauptstr 10, 91083 Baiersdorf 6997.1023468211 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina J. Lepper ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt
ACCONSIS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Schloßschmidstr. 5, 80639 München 7115.1676918098 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt
aus 12 Bewertungen sachkundige Auskunft zu Abführung von steuerlichen Aktiengewinnen im Ausland (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Lindenstr. 11, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9384900061 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 94 Bewertungen Fachlich und menschlich auf ganzer Linie überzeugt (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Sabine Kreitinger
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Sabine Kreitinger
Kanzlei Kerstin Sabine Kreitinger, Hauptstraße 19, 91320 Ebermannstadt 6999.5959571207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Sabine Kreitinger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 33 Bewertungen Im Falle einer Rückzahlungsforderung für eine durch die Fluggesellschaft (wg. Corona) stornierte Flugreise hat mir … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Kanzlei Jan Peter Petersen, Goethestraße 4, 27374 Visselhövede 6725.8335677281 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Peter Petersen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(07.09.2018) Empfehlenswerter Rechtsanwalt mit sehr kompetenter Beratung. Herr Petersen macht einen hervorragenden Job. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Safak Esen
sehr gut
Rechtsanwalt Safak Esen
Anwaltskanzlei ESEN, Hamburger Allee 43, 30161 Hannover 6767.3623268258 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Safak Esen
aus 14 Bewertungen Er ist freundlich und auch in Englisch sehr flexibel. Er wird Ihnen Ratschläge geben, was zu tun ist, und in den … (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Gerold
Rechtsanwältin Alexandra Gerold
Gerold und Partner - Rechtsanwälte und Notar, Nenndorfer Str. 51, 30952 Ronnenberg 6765.1470093095 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Gerold vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6677.8433716467 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Kanzlei Gärtner Slania Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Viktoriastr. 28, 68165 Mannheim 6847.9693201186 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
Frankenstein & Partner Rechtsanwälte, In den Eichen 52, 66953 Pirmasens 6808.1264288539 km
Engagiert für Ihre Rechte – Kompetente Beratung, auf die Sie zählen können.
Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier • Arbeitsrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 5 Bewertungen Mein Anliegen bezüglich Sonntagsarbeit konnte geklärt werden (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Senf
Rechtsanwalt Peter Senf
Kanzlei Senf, Königstr. 33, 95028 Hof 7014.0082369546 km
Familienrecht • Strafrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Peter Senf ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 9 Bewertungen Immer und immer wieder sehr zu empfehlen! Herr Senf war stets bemüht, mich bestmöglich zu beraten, hat sich sehr viel … (05.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Brune
Rechtsanwältin Jennifer Brune
Anwaltsbüro Lehrter, Oststraße 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1989530139 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Jennifer Brune ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Pfaff
Rechtsanwalt Pfaff, Am Herrnacker 3, 64342 Seeheim-Jugenheim 6841.8728727601 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Volker Pfaff - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(27.11.2023) Herr RA Pfaff hat sich sofort gemeldet. Wir stehen in Kontakt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dusan Vujicic
Advokat Dusan Vujicic, Brankova 13/3, 11000 Belgrad, Serbien 7888.0162145176 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dusan Vujicic bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(02.07.2023) Herr Vujicic erklärte mir einige rechtliche Dinge zum Imobilienkauf in Serbien als Ausländer. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Schaum
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Rechtsanwalt Henning Schaum
Schmidt, Schaum & Wilk Rechtsanwälte PartG mbB, Wichmannstr. 20, 10787 Berlin 6972.4997961278 km
Anwaltshaftung • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Schaum ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 172 Bewertungen Herr Schaum hat mich unaufgefordert umfassend beraten, ob ich in laufendem Verfahren beigeringem Streitwert den Anwalt … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Krüger
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Rechtsanwältin Jasmin Krüger
Demirel & Krüger Rechtsanwälte Partnerschaft, Halenreie 40, 22359 Hamburg 6724.2896796329 km
Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Jasmin Krüger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Die Rückmeldung hat mir geholfen, den juristischen Sachverhalt besser einzuschätzen. Wenn es zum Rechtsstreit kommen … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Baris Gültekin
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Rechtsanwaltskanzlei Gültekin, Haumannplatz 9, 45131 Essen 6651.8587081093 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Baris Gültekin
aus 73 Bewertungen Von Anfang bis Ende hat Herr Gültekin einen sehr menschlichen, ehrlichen und vertrauensvollen Charakter bewiesen. Die … (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus
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Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus
Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.2794671559 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 45 Bewertungen Es ging bei der Erstberatung um die Mietverträge. Bin am Telefon schon richtig informiert worden. Sehr kompetent, … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Taiber
Rechtsanwältin Martina Taiber
Rechtsanwaltskanzlei TAIBER & MÜLLER, Bahnhofstr. 23, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4753536761 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina Taiber
(23.03.2023) Sehr nett und kompetent, bestens zu empfehlen…
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hardt
Rechtsanwalt Carsten Hardt
Anwaltskanzlei Neher, Gerberstraße 24, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.3280205828 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carsten Hardt gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Normann
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Rechtsanwalt Christian Normann
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Wolfsstraße 16, 50667 Köln 6674.3929957259 km
Einfachheit ist eine nicht zu unterschätzende Form der Vollendung.
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Normann gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Schnelle Termin Vergabe und super Lösungswege. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maraike Schätzlein
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Rechtsanwältin Maraike Schätzlein
Kanzlei am Tiergarten – Schätzlein & Fischer Rechtsanwälte, Schmausenbuckstr. 90, 90480 Nürnberg 7015.2244294193 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Maraike Schätzlein
aus 60 Bewertungen Ich bin durch eine Empfehlung auf diese Kanzlei gestoßen und habe meine Entscheidung zu keinem Zeitpunkt bereut - … (22.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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